Zweite Wurzelkanalbehandlung wegen Fehler d. Arzte

Hallo Leute,
vor ca. 1,5 Jahren mussten ich mich einer Wurzelkanalbehandlung (Backenzahn unten) unterziehen, sehr schmerzhaft und langwierig. Im Endeffekt meine Schuld, da ich den Zahnarzt hätte früher konsultieren müssen. Da ich gesetzlich Krankenversichtert bin (Und Student…), verliefen sich damals die Kosten auf ca. 80 € (Füllung). Seit dem habe ich keine Beschwerden mehr an diesem Zahn.
Zur Kontrolle habe ich nun kürzlich wieder einen Zahnarzt aufgesucht, (einen anderen, da ich umgezogen bin), der mir mitteilte, dass bei der o.g. Wurzelkanalbehandlung ca. 5-6 mm der unteren Wurzel unbehandelt geblieben sind und sich somit Bakterien angesammelt haben könnten. Eine Entzündung könnte in Zukunft die Folge sein. Der Zahn soll nun wieder geöffnet werden, die komplette Wurzel entfernt werden, SOWIE noch ein Zahnverkronung erfolgen. Da ich kein Zahnmediziner bin, glaube ich meiner Ärztin, was die Notwendigkeit einer weiteren Behandlung angeht.
Stutzig macht mich jedoch vor allem die hohe Summe von 300 - 400 €, die auf mich zukommt. Wieso war die erste Behandlung so sehr günstiger? Und eine weitere Fragen ist, ob nicht der o.g. Zahnarzt, der offentsichtlich nicht gut gearbeitet hat, für diese Kosten aufkommen sollte. Schließlich ist es seine Schuld…natürlich machen Menschen Fehler, aber bei der Behandlung hat er auch auf weitere wichtige Dinge während der Behandlung verzichtet, wie ich im nachhinein feststellen musste. Dinge, wie z.B. die Schutzfolie bzw. dieses Gummituch (um das eindringen von Bakterien zu vermeiden).
Was haltet ihr davon?
Zu guter letzt habe ich noch eine rein Interessen geleitete Frage. Mit welchen Kosten muss ich rechnen, wenn ich mir eine feste Zahnspange (am besten eine, die man nicht sieht; also hinter den Vorderzähnen)anlegen möchte. Ich bin 22 und ich gehe davon aus, dass die Krankenkasse keinen Cent dazu zahlt.

Ich hoffe ich habe mich einigermaßen verständlich ausgedrückt :smile:)
und freue mich auf Antworten,
lg, yvonne

Hallo Yvonne,
ich werde Dir indirekt auf die Fragen antworten und weitere stellen:
Gibt es einen Befund, der aussagt, daß Dein Zahn jetzt krank ist, z.B. chron. Entzündung des Knochens? Nur akute Entzündungen schmerzen! Nichts davon habe ich Deiner Schilderung und Deiner ZÄ entnehmen können.
Könnte es nicht sein, dass die Wurzel doch viel weiter bis zur Wurzelspitze gefüllt ist, als auf dem Röntgenbild sichtbar? Meist besteht die Wurzelfüllung aus einer Paste, die vorher eingebracht wurde - manchmal aber nicht durch Röntgenstrahlen sichtbar gemacht werden kann und einem Stift, der diese Paste verdichten soll. Man sähe also nur den Stift - nicht aber die ganze Wurzelfüllung. Wer weiß, wo die endet? Niemand!
Wie stellst Du Dir einen Wurzelkanal oder meinetwegen auch 3 in einem Zahn vor - als glatte Röhren? Wenn ja, weit gefehlt. Da gibt es Seitenkanäle und meist an der Wurzelspitze sogenannte Ramifikationen - vergleichbar mit einem Flussdelta. Im Durchschnitt können nur 60% eines solchen Wurzelkanalsystems gesäubert werden - der Rest an toter Pulpa wird nur desinfiziert und ist unentfernbar. Auch sogenannte auflösende Spülungen reichen dort nicht hin. Trotzdem funktioniert der Zahn hinterher und hat kein Zeichen oder nur geringe einer Knochenentzündung.
Freu Dich also des Lebens, dass es bei Dir so ist und lass Dir nicht Angst machen vor einer möglichen schlechteren Zukunft. 40% tote Pulpa bleiben liegen, unentfernbar auch im nächsten Anlauf, eben der Preis für Säumnisse. Aufregen, Streiten? Macht das glücklich und gesund?
Tip: Lass den Zahn bei einer KFO-Behandlung außen vor. Da könntest Du wirklich in einem Wespennest stochern. Mir scheint aber, dass Du eine feste Schiene zur Verblockung Deiner Frontzähne meintest. Das geht. Für Preisvergleiche hole Dir direkt bei den Zahnärzten auskunft. Was nützt Dir der Preis ohne Zahnarzt dazu? Du bist eine Maus!
Axel

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Hallo Axel,
danke erstmal für die ausführliche Antwort!
Wie gesagt habe ich keine Probleme mit dem Zahn. Ich habe keine Schmerzen , ich spühre den Zahn nichteinmal. Meine Zahnärztin hat auch auf dem Röntgenbild keine Entzündungen etc. festgestellt.
Man konnte lediglich sehen, dass die weisse Verfärbung, die ja die Füllmasse auf dem Röntgenbild ist, nicht bis zur Wurzelspitze reicht…Sie meinte, dass Bakterien, die höchstwahrscheinlich wohl noch drin sind, im Laufe der Zeit zu weiteren Erkrankungen führen werden. Sie war sich absolut sicher, dass ich den Zahn im laufe der nächsten Jahre verlieren werde. Die Möglichkeit, dass ich mich gegen eine weitere Behandlung stellen könnte, stand im Gespräch gar nicht zur Debatte. Hmm! Ich hänge schon an meinem Zahn und möchte ihn nicht verlieren. Andererseits denke ich mit Grauen daran, dass der Zahn wieder ausgehölt wird…
Was hälst du von der Sache mit der Verkronung? Da der Backenzahn stark beanpsrucht wird, sollte nach Meinung meiner Ärztin noch eine Verkronung erfolgen.
Hast du vielleicht auch eine Erklärung zum enromen Kostenunterschied zwischen erster Behandlung und der eventuellen Zweiten?

Die Idee zu einer festen Zahnspange entsprang eitlen Erwägungen. Ich habe leicht schiefe Vorderzähne (nicht schlimm, aber ein Hollywood - Gebiss wär schon was schönes :wink:). Darüber sprech ich mal mit meinem Kieferorthopäden/Kieferchirurgen, wenn es meinen Weissheitszähnen an den Kragen geht.

lg, yvonne

Ach ja, ich vergas zu fragen, ob es noch weitere Methoden (neben der Entfernung der Füllung oder röntgen)gibt um festzustellen, ob in den Kanälen des Zahns noch Bakterien oder anderes „Schlechtes“ enthalten sind, das zu Enzündungen führt.

Servus Axel,

Könnte es nicht sein, dass die Wurzel doch viel weiter bis zur
Wurzelspitze gefüllt ist, als auf dem Röntgenbild sichtbar?
Meist besteht die Wurzelfüllung aus einer Paste, die vorher
eingebracht wurde - manchmal aber nicht durch Röntgenstrahlen
sichtbar gemacht werden kann und einem Stift, der diese Paste
verdichten soll. Man sähe also nur den Stift - nicht aber die
ganze Wurzelfüllung. Wer weiß, wo die endet? Niemand!

Das sieht man wieder, daß diese ganzen Prüfungen während und nach dem Studium, plus die Richtlinien für die Behandlungsmethoden nichts anderes sind als Schikane. Dieser Unsinn, der jetzt seit weit über 60 Jahren in der Zahnheilkunde als gültige Lehrmeinung verkauft wird:

„Grossmann hatte 1940 die Eigenschaften eines Wurzelkanalfüllungsmaterials
aufgelistet (55). Dabei sollte das Wurzelfüllungsmaterial leicht und schnell
sterilisierbar sein, leicht in den Wurzelkanal einführbar sein, den Wurzelkanal
von vertikal und lateral verschließen, das periapikale Gewebe nicht reizen,
gegenüber Feuchtigkeit undurchlässig, bakteriostatisch sein oder aber
zumindest das Bakterienwachstum nicht begünstigen, nicht schrumpfen, keine
Verfärbung des Zahnes herbeiführen bzw. verursachen, radioopak sein und,
falls nötig, wieder leicht für die Revision entfernbar sein.“

(Zitat aus einer, scheinbar wissenschaftlich völlig unhaltbaren Doktorarbeit aus dem Jahre 2005 an der Uni Münster)

http://deposit.ddb.de/cgi-bin/dokserv?idn=975449273&…

Wie stellst Du Dir einen Wurzelkanal oder meinetwegen auch 3
in einem Zahn vor - als glatte Röhren? Wenn ja, weit gefehlt.
Da gibt es Seitenkanäle und meist an der Wurzelspitze
sogenannte Ramifikationen - vergleichbar mit einem Flussdelta.
Im Durchschnitt können nur 60% eines solchen
Wurzelkanalsystems gesäubert werden - der Rest an toter Pulpa
wird nur desinfiziert und ist unentfernbar. Auch sogenannte
auflösende Spülungen reichen dort nicht hin. Trotzdem
funktioniert der Zahn hinterher und hat kein Zeichen oder nur
geringe einer Knochenentzündung.

Selbst wenn die praktische Erfahrung zeigen mag, daß unvollständige Wurzelfüllungen nicht in jedem Falle ‚hochgehen‘ ist es IMO absolut unprofessionell, Ratschläge an Patienten zu erteilen, die in krassem und deutlichem Widerspruch zu den verpflichtenden Richtlinien für Vertragszahnärzte stehen (Richtlinien des Bundesausschusses der Zahnärzte und Krankenkassen; RL 9.1. d).

Fazit: eine Wurzelfüllung, die im Röntgenbild um mehr als 5mm zu kurz ist, ist ein Strich in der Landschaft, aber keine Wurzelfüllung! Sie ist revisionsbedürftig, basta.

Ich finde es sehr bedauerlich, wenn hier in entscheidenden Fragen ein so offensichtlicher Dissens zwischen Fachkollegen entsteht. Ein Zahnarzt, der in dem hier diskutierten Fall Deine Ratschläge gibt, Axel, geht, nach meiner Auffassung ein Haftungsrsiko ein (auch bei Ratschlägen in www) und gerät in Gefahr, seine Erfolgsabwendungspflicht zu verletzen:

„1. Pflichtwidrig im Sinne einer fahrlässigen Tatbestandsverwirklichung handelt, wer objektiv gegen eine Sorgfaltspflicht verstößt, die gerade dem Schutz des beeinträchtigten Rechtsguts dient und zu einer Rechtsgutverletzung führt, die der Täter nach seinen subjektiven Kenntnissen und Fähigkeiten hätte vermeiden können. Art und Maß der anzuwendenden Sorgfalt bestimmen sich nach den Anforderungen, die bei objektiver Betrachtung einer Gefahrenlage ex ante an einen besonnenen und gewissenhaften Menschen in der konkreten Lage und sozialen Rolle des Handelnden zu stellen sind (BGH NStZ 2003, 657, 658)“

Kai

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Ach ja, ich vergas zu fragen, ob es noch weitere Methoden
(neben der Entfernung der Füllung oder röntgen)gibt um
festzustellen, ob in den Kanälen des Zahns noch Bakterien oder
anderes „Schlechtes“ enthalten sind, das zu Enzündungen führt.

Servus Yvonne,

die sicherste Methode eines Bakteriennachweises ist die Kultur. Dazu muß man (übrigens auch bei gentechnischen Methoden) der Bakterien, oder ihrer Stoffwechselprodukte habhaft werden. Das heißt:

1)Füllung soweit wieder raus, daß man an den Wurzelkanal herankommt
2) Wurzelfüllung raus
3) dünne Spitze aus Saugpaier hineinstecken
4) diese so entnehmen, daß sie auf dem Weg nicht irgendwie mit anderen Bakterien kontaminiert wird
5) eine Kultur vornehmen (lassen)
6) Bakterien bestimmen.

Das enthält schon fast alle Arbeitsschritte, die zu eine Revision der Wurzelbehandlung auch notwendig wären, was (wie ich schon in meiner Replik auf Axel schrieb) die richtige Vorgehensweise bei dem in Frage kommenden Backenzahn ist. Zu diskutieren wäre allenfalls die Frage, ob Du denselben Zahnarzt mit dieser Aufgabe betrauen solltest, der die fehlgeschlagene Wurzelbehandlung vorgenommen hat.

Was passiert, wenn die Revision nicht vorgenommen wird:

  1. möglicherweise behielte Axel recht. Das hängt von der Zahl-, der Virulenz-, der Art der Bakterien genauso ab, wie von Deiner speziellen Immunreaktion. All dies ist nicht standardisiert und muß unter ‚worst case‘ - Aspekten betrachtet werden - jedenfalls von Deinen Beratern.

  2. möglicherweise stellt sich eine chronische Entzündung im Knochen um die Wurzel herum ein. Das kann zum Gleichgewicht führen: Abwehr und Noxe halten sich dann die Waage. Manchmal ‚räumt‘ der Körper dabei in der ‚Kampfzone‘ die mineralische Knochensubstanz ab und setzt an ihre Stelle Bindegewebe. Das kann man dann im Röntgenbild als ‚Aufhellung‘ erkennen. Diese Situation wurde lange und ungenau als ‚Herd‘ oder ‚Fokalinfektion‘ bezeichnet und interpretiert.

  3. Starke Vermehrung von Bakterien, oder Variationen in der Immunabwehr lassen ‚aus der Sicht des Körpers‘ eine akute Entzündung notwendig werden. Schwellung, Schmerz, Druck- und Berührungsempfindlichkeit, Sekretenststehung, möglicherweise Eiterbildung mit Abszeß sind die Folge.

Weil im Individualfall niemand voraussagen kann, welchen Weg das Geschehen nehmen wird, kann man IMO nicht die Hände in den Schoß legen und sagen ‚wird schon‘. Jedenfalls als Arzt kann man das das nicht. Du, Yvonne, kannst und darfst das, weil wir in einem freien Land leben - Du solltest für Deine Entscheidung nur ausreichend gesicherte Informationen haben.

Viel Glück!

Kai

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Hallo Yvonne,

ich bin nicht vom Fach, dies vorab. Möchte dir nur meine Erfahung mittteilen, damit du siehst,dass es nicht zwangsläufig so schlimm enden muss, wie von deiner ZÄ in aussicht gestellt.

Bei mir wurde im Alter von knapp 18 Jahren in einem der oberen Prämolaren der Wurzelkanal gefüllt. Ich hatte damit keinerlei Probleme. Nach git 15 Jahren war der Zahn schon etwas unschön verfärbt (bei nem Schneidezahn hätte es sicher scho viel früher gestört) und ich habe ihn auf Anraten meines höchst vertrauenswürdigen ZAes überkronen lassen.

Heute bin ich 44 Jahre alt und ich habe noch immer kein Problem mit dem Zahn (alle anderen sind übrigens auch unproblematisch, seit meiner Jugend keinerlei Reparaturen :wink:)

Nicht immer realisiert sich also der ungünstigste Verlauf. Wollte ich dir nur mal zur Beruhigung mit auf den Weg geben, egal, wie du dich entscheiden wirst.

LG
sine

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Hallo Kai,
so ein juristischer Teil klingt nach Erregung und man fragt sich, wo jetzt der konkret praktische medizinische Teil ist.
Kennst Du ein Wurzelfüllmaterial, daß trotz Deklaration des Herstellers auf Röntgensichtbarkeit meist eben nicht röntgensichtbar ist? Kennst Du Apexit? Da hättest Du eines. Warum sollte der ZA nicht ein solches genommen haben können? Du erwähnst diese Möglichkeit gegenüber Yvonne mit keiner Silbe. Warum? Weil welches Risiko besteht bei keinerlei Krankheits-Befunden? Bevor man also zur Revision rät, wäre vielleicht ein Blick in die alten Behandlungsunterlagen angeraten. Sorgfalt! Erst letzte Woche habe ich einen solchen scheinbar leeren Wurzelkanal revidieren wollen. Fehlanzeige: Situation wie geschildert.
Du erwähnst auch nicht, daß man ein Wurzelkanalsystem gar nicht vollständig beräumen kann und sich demzufolge der Körper immer selber helfen muß, auch mit Hyperzementose oder Osteose als Ausdruck einer chronischen Entzündung, die eine Hartsubstanzabschirmung darstellt.
Bei großen Backenzähnen sind diese hohen Prozentzahlen des Verbleibens seit 1917 in Deutschland bekannt und wurden von Walkhoff entsprechend kommentiert. Fachgesellschaften kümmern sich um diese Tatsachen - weshalb auch immer - gar nicht. Sie sind per se wissenschaftlich. Nur die Beweise für die nachgeprüfte Sauberkeit fehlen ihnen. Da waren die Anatom Hess 1917 noch gründlicher. Der hat sich um Anatomie gekümmert und nicht um Jura oder um Aufmerksamkeiterhaschen.
Schön, daß uns Yvonne oder ein anderer nicht zuhören muss. Ob der Wurzelkanal revidiert werden muß, weist Du nicht. Basta. Und es gibt auch keinerlei feststellbare Beschwerden. Jede Wurzelbehandlung ist ein Risiko. Hast Du Yvonne darüber aufgeklärt? Wie hoch sind die Misserfolgsraten? Zu welchen medikamentösen Tricks wird gegriffen, um solche zu kaschieren - Hauptsache die Wurzelfüllung ist an der Apexspitze oder darüber hinaus - ja und mein Gott, dafürnn gibt´s ja dann den Notfalldoktor Kieferchirurg genannt. Und das funktioniert auch zu 100% oder 90% oder …? Du kannst Dir ja einen solchen Zahn machen lassen. Ohne Anzeichen, würde ich es nicht tun. Bei nicht feststellbarer Füllungstiefe hat das klinische Bild Vorrang. Überlege einmal - der Zahn ist 1,5 Jahre absolut beschwerdefrei. Es gibt noch andere kassenzahnärztliche Richtlinien - auch die Abwägung nach Erfolg.
Was ist eigentlich Deine angeführte Erfolgsabwendungspflicht, Kai? Komm mal runter von der Palme.
Abwarten und kontrollieren ist manchmal die bessere Lösung.
Herzliche Grüße Axel

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Hallo Yvonne,
ich habe gerade Kai ein paar Zeilen geschrieben und ich glaube, Du wirst meinen Meinung verstehen. Ich habe selbst wurzelbehandelte Zähne, die sind ein großes Kapitel für sich. Ich habe also Dir und Kai geantwortet, wie ich es selbst machen würde - auch aus eigener Erfahrung an mir. Objektiv kann man die Länge der Wurzelfüllung nicht bestimmen und Dein Zahnarzt von damals kann nach bestem Wissen und Gewissen behandelt haben. Nur er weiß, wie tief er das Wurzelfüllinstrument mit der Paste in den Kanal eingeführt hat. War es an der zugemessenen Länge, wird die Füllpaste auch meist dorthin gebracht. Es gibt viele Möglichkeiten, warum der Stift die Wurzelspitze nicht erreicht hat. Wichtig ist, Dein Zahn ist beschwerdefrei und ohne jegliche Anzeichen einer Erkrankung. Ich mag die Angstmache der Ärzte nicht. In Deinem Fall heißt es abwarten und in einem Jahr nachröntgen. Wurzelbehandlungen haben ein nicht kleines Risiko des Mißlingens.
Dumm ist, dass ein wurzelbehandelter Zahn frakturgefährdet sein kann. Lass von der Zahnsubstanz so viel wie möglich stehen, wenn diese keine weißen oder braunen Flecken aufweisen. Verzichte auch auf Wurzelstifte. Ein Onlay reicht. Das ist eine Füllung oder Teilkrone, die die ganze Kaufläche bedeckt und nur die bereits fehlenden Wände ersetzt. Dieses Onlay verhindert, daß es zum Höckerbruch kommt, weil es die Kaukräfte auf den ganzen restlichen Zahn verteilt.
Die Kosten einer erneuten Wurzelbehandlung wären schon o.k., doch solltest Du dieses Geld lieber in das Onlay stecken, denn weder Privat noch auf Kasse hast Du ein Anrecht auf Weiterbehandlung dieses Zahnes, wenn per Röntgenbild nicht bewiesen werden kann, daß die Füllung bis zu den Wurzelspitzen reicht. Es handelt sich dann um eine Leistung auf Verlangen, die selbst der Zahnarzt ablehnen kann, weil er ja nicht sicher sein kann. Du könntest schriftlich Deine Zahnärztin von einem Haftungsrisiko freistellen. Das Finanzielle ginge voll auf Dich. Scheint mir aber billiger als die Wurzelbehandlung. Lass Dir einen Kostenvoranschlag über die Prothetik und noch einen über eventuell angedachte Begleitleistungen machen. Und bestehe auf den Zusatz auf jedem Heil- und Kostenplan, daß Du sofort informiert wirst, wenn es Abweichungen davon gibt.
Falls Du keine Keramik auf einen solchen unsicheren Kandidaten setzen möchtest und Du schon Metalle im Mund hast, nimmt bitte die gleichen oder möglichst identische.
So - jetzt ist`s genug.
Viel Glück Axel

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