Zweiten ärztlichen Leichenbefund

…ich möchte gerne wissen, wer stellt diese o.g. Leistung in die Rechnung.
Bei uns war das der Bestatter …obwohl wir danach erfahren haben, daß alles im Krankenhaus ablaufen muß und die Leistung die Krankenkasse übernimmt.

Wie hoch ´darf die Summe sein ?

Danke

Hana

Hi,

nun so weit mir noch bekannt ist, ist es so das mit der Feststellung des Todes auch der Versicherungsschutz auftritt.

Der Leichenbestatter übernimmt im Voraus die Kosten und Reicht diese dann weiter an die Hinterbliebenen.

Falls es doch anders seins sollte danke ich für die Aufklärung.

Grüße

Hallo Krydka,

ja da wird in den meisten Städten leider ziemlicher Schmu getrieben.
Ein Arzt muss den Tod feststellen und einen Totenschein/Leichenschein ausstellen, ohne diesen darf der Bestatter den verstorbenen nicht mitnehmen, so weit alles richtig…

Jetzt is es leider zur Unsitte geworden für diese Bescheinigung 50-100€ von den Angehörigen zu verlangen, die meisten Angehörigen zahlen natürlich auch (zum einen aus Unwissenheit, zum anderen möchte man sich in dieser Situation auch nicht mit so etwas auseinander setzen).
Wirklich rechtens is dies aber nicht, der Arzt ist verpflichtet diesen Schein auszustellen und rechnet dies auch mit der Kasse ab, somit sind alle Kosten gedeckt. Hier muss man sich dann einfach quer stellen (wenn man die Nerven dazu hat) wenn jemand mit Forderungen kommt, kann natürlich sein das der Bestatter dann schlechte Laune hat und/oder „die Kosten“ sonst irgendwo in der Rechnung versteckt.

Gruß,
Noris

Wenn der Leichnam eingeäschert wird, muss davor nochmal eine Leichenschau erfolgen!

Die erste übernimmt die Kasse, aber bei der zweiten die nur notwendig wird bei Einäscherung bezweifle ich das…

Wurde die Leiche um die es geht eingeäschert?

hi Noris,
da hast Du Dich ja ganz schön weit aus dem Fenster gehängt mit Deiner Aussage!
Nur leider falsch!
Mit dem Tod erlischt die Krankenversicherung, die Feststellung des Todes müssen die Angehörigen bezahlen, genauer: der/die, der/die für die Beerdigung zuständig ist.
Es gibt in der Gebührenordnung für Ärzte die Ziffer 100 (kannst Du guggeln).
Also nix mit dummen Angewohnheiten oder Abzocke
Gruß synapse, der sich häufiger mit halbwissenden Angehörigen vor der/dem Toten rumstreiten muss…