guten tag zusammen, nehmen wir mal an ein mann hat einen arbeitsplatz/angestellter mit 40h bei Firma A. Nehmen wir weiter hin an, er hat ein weiteres sehr atraktives jobangebot von Firma B erhalten (20h), mit der option auf erhöhung der stunden (40h).
Muss Firma A von Firma B (und umgekehrt) wissen?
Könnte/dürfte er -rein hypotethetisch- für beide firmen arbeiten… also 60h?
mfG
Also dem Hauptarbeitgeber ist ein Nebenerwerb zu melden, da man seine Arbeitskraft auf ebendiesen zu konzentrieren hat. So gesehen heisst die Antwort ja
Könnte/dürfte er -rein hypotethetisch- für beide firmen
arbeiten… also 60h?
Sicher. Solange die zeitliche Koordination funktioniert und die Arbeitsleistung darunter nicht leidet.
was steht denn zu einer evtl. Nebentätigkeit im AV?
Handelt es sich um ein Konkurrenzunternehmen oder gleiche Branche?
In den meisten AVs steht, dass eine Nebentätigkeit nur mit ausdrücklicher (schriftlicher) Genehmigung erfolgen darf.
Es ist unwahrscheinlich, dass es dauerhaft vermieden werden kann, dass A von B erfährt. Spätestens bei der ersten Krankmeldung ist das Thema durch, weil bei beiden AGs eine Krankmeldung vorgelegt werden muss.
Unabhängig davon kann ich mich dunkel erinnern, dass wir in Deutschland eine max. Arbeitszeit von 58 h/Woche haben, und auch das nur in Ausnahmefällen. Mit beiden AVs liegt der AN in jedem Fall darüber. (ich lasse mich hier gerne korrigieren, wenn ich falsch liege.)
Eins dürfte jedoch in jedem Fall klar sein:
2 x 40 h/Woche geht nicht, schon im Hinblick auf die einzuhaltenden Ruhezeiten. (ausgehend davon, dass wir hier nicht von sozialen bzw. medizinischen Berufen reden, wo das oft der Regelfall ist).