Hallo liebe Gemeinde,
ich habe mal eine frage… und zwar habe ich einen Gewerbeschein (als Nebengewerbe mit Handel erlaubnisfreier Waren aller Art ) und betreibe damit seid einem 1/2 Jahr einen Online Shop der sich ganz gut macht. Nun würde ich gerne einen zweiten Shop eröffnen mit allerdings ganz anderen Waren so das der eine Shop z.b Werkzeuge und der andere Shop Spielzeuge verkauft, das heisst natürlich der eine Shop trägt den namen auf Rechnungen z.b Werkzeuge und der andere Spielzeuge. Darf ich das überhaupt oder muss ich mir einen zweiten Gewerbeschein dafür holen??? da die rechnungen andere Shop bzw. Firmennamen tragen…
gruß David
Servus,
die Antwort darauf, was man mit einem solchen
Gewerbeschein (als Nebengewerbe mit Handel erlaubnisfreier
Waren aller Art)
alles vertreiben kann, liegt bereits in der Beschreibung des angemeldeten Gewerbes. Ob man so einen Gemischtwarenhandel mit einem oder drei Ladengeschäften, zusätzlich per Versand, mit einem eignen Internetshop und dazu noch per e-bay oder auf welchen Wegen auch immer betreibt: Es bleibt ein Handel mit Waren aller Art, da ändert sich nix.
Ganz unabhängig davon täte es mich aber interessieren, ob auf Rechnungen und geschäftlicher Korrespondenz tatsächlich bloß die (wahrscheinlich nicht eingetragenen, also Phantasie-)firmennamen stehen, und nicht der Name des Unternehmers? Da läge dann allerdings schon ein ziemlich fetter Hase im Pfeffer, aber das ist ganz unabhängig von der Gewerbeanmeldung…
Schöne Grüße
MM
Ganz unabhängig davon täte es mich aber interessieren, ob auf
Rechnungen und geschäftlicher Korrespondenz tatsächlich bloß
die (wahrscheinlich nicht eingetragenen, also
Phantasie-)firmennamen stehen, und nicht der Name des
Unternehmers? Da läge dann allerdings schon ein ziemlich
fetter Hase im Pfeffer, aber das ist ganz unabhängig von der
Gewerbeanmeldung…
Hallo,
vielen dank für deine schnelle antwort, nur verstehe ich den letzten satz nicht ganz. Natürlich ist das gewerbe in keinem handelsrigister eingetragen, ich habe immer auf der Rechnung den Phantasienamen stehen bzw. als erstes im Header den i-net namen und ganz unten im fußbereich meinen Namen, Anschrift und Steuernummer wie z.b
www.mustershop.de
An: Maxi Max
Teststraße 1
56233 Tester
rechnungsnr. 277
rechnung
blablablablablabla
blalblalblA usw…
max mustermann, maxstraße1 , 0000 maxbaden, steuernummer99999999
ist das denn nicht rechtens, jetzt hast du mich doch sehr verunsichert
Servus,
das tut mir leid, wenn ich Dich verunsichert habe. Wenn Du unter Deinem natürlichen Namen auftrittst, ists nicht wichtig, wie groß der wo steht. Hauptsache, er steht überhaupt.
Ich dachte an Kunden von mir, die sich (auch schriftlich) nur mit „Saskia’s Futterstüb’chen“ oder so ähnlich vorstellen und dann eher beleidigt sind, wenn ich ihnen sage, dass ich mit ihnen keine Geschäfte machen will, wenn sie mir nicht verraten, wer sie sind.
Schöne Grüße
MM