Zweiten Vornamen hinzufügen

Hallo zusammen!
Ich habe schon viel über Suchmaschinen zum Thema gesucht und gefunden, aber folgende Fragen sind offen geblieben:

Wenn jemand (erwachsene Person) nur einen Vornamen in der Geburtsurkunde/Pass/etc. hat und einen zweiten Vornamen hinzufügen lassen möchte, ist es ja so, dass „besondere Gründe“ vorliegen müssen. Es wird dann ja sogar häufig ein „Gutachten“ verlangt.

**- Wo kann man nach einem solchen Gutachten fragen?

  • Kann man einfach irgendeinen Psychologen (Arzt) fragen, und der muss(?) das dann schreiben? Oder kann er ablehnen, sagen er macht es nicht?
  • Oder gibt es besondere Gutachten-Stellen, die dafür zuständig sind? (Kliniken/Notare/Anwalt???)**

Hat jemand Erfahrung damit??
Falls ja: was kostet so ein Gutachten??

Und weiß auch jemand wie das ist, wenn die Gründe „nur“ sehr persönlich sind, wenn also nichts vorliegt, dass man mit dem ersten Vornamen gehänselt/verwechselt wurde,…?

Der zweite Vorname soll ein (inzwischen seit einigen Jahren im privaten Bereich verwendeter) „Rufname“ sein.
Es ist der ursrünglich von der Mutter gewünschte Name für die Person, der dann damals bei der Anmeldung auf dem Standesamt - die der Vater alleine vorgenommen hat - von diesem ignoriert wurde.
(Die Mutter ist schon länger verstorben, somit wird es schwierig diesen Wunsch der Mutter zu „beweisen“. Mit dem Vater besteht kein Kontakt. Der Vater hat aber früher abgestritten, dass er bei der Meldung auf dem Standesamt so vorgegangen wäre und will sich wohl an den Wunschnamen der Mutter für diese Person nicht erinnern, kommt also als „Zeuge“ auch nicht in Frage.)

Und was auch nicht klar geworden ist - an welche Behörde muss man sich dann mit diesem Anliegen wenden: einmal heißt es, das Standesamt sei dafür zuständig, ein andermal heißt es, es sei das „Amt für Öffentliche Ordnung“ - was ist richtig?

Viele Grüße,
Malinn

Das Standesamt ist zuständig für die Auskunft. Das sTandesamt selbst ist eine Abteilung des Amtes für öffentliche Ordnung. Das ist alles.
Die Änderung wird sehr schwierig, aber ggf mit anderen Zeugen möglich. Gegen eine Ablehnung des STandesamtes kann man gerichtlich vorgehen.
Gruß Tom