Zweiter Arbeitsvertrag

Arbeitnehmer A wurde fristgerecht am 30.11.05
zum 28.02.06 gekündigt. Er wurde mit sofortiger Wirkung
und unwiderruflich von jeglicher Arbeitspflicht freigestellt.

Arbeitnehmer A könnte ab 01.02.06 eine neue Dienststelle
antreten. Muß er mit seinem alten Arbeitgeber einen
Aufhebungsvertrag schließen oder kann er diesen Job
mit Lohnsteuerklasse 6 parallel antreten ??

Hi!

Das kommt darauf an, was zur Freistellung vereinbart ist!

LG
Guido

Wie schon geschrieben: Mit sofortiger Wirkung und unwiderruflich freigestellt !

LG
Peter

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Hallo

Steht da was zu dem Thema, ob Du anderweitig verdienen darfst und ob das angerechnet wird?

Gruß,
LeoLo

Hi,
alles Schwachsinn !
Fakt ist, ein Arbeitnehmer wurde unter Bezug seiner Einkünfte freigestellt.Das sagt mir, ein Mitarbeiter wurde gefeuert, aber weil nicht genug Munition vorhanden war, haben wir uns geeinigt…ich bezahle dem jenigen gehalt ohne Gegenleistung…Hauptsache, der ist raus…
jetzt kommt der Mitarbeiter in ein neues Angestelltenverhältnis. Noch bevor meine Zahlungsverpflichtung erloschen ist.Ergo muss ich dem ehemaligen Arbeitgeber unterrichten, dass ich mich in einer neuen Anstellung befinde.Alles andere wäre Steuerbetrug !Entweder warte ich deshalb bis zum Ende der Zahlung durch den Ex-Arbeitgeber, oder wenn das nicht möglich ist, muss ich eine neue Beschäftigung eingehen. Eine Abrechnung über die Steuerklasse 6 wird kein seriöser Betrieb eingehen, insbesondere deshalb nicht, weil dein Ex-Betrieb deine Papiere noch inne hält…
Mfg

Hi!

alles Schwachsinn !

Meine Güte, ich habe gerade erst entdeckt, was Du hier im Forum abziehst! Bist Du einfach nur besoffen, oder trollst Du absichtlich hier rum?

Ich habe nämlich noch nichts von Dir gefunden, was nicht ein kfm. Azubi nach 2 Jahren besser weiß…

Das sagt mir, ein Mitarbeiter wurde gefeuert,

  1. Da ist Unsinn! Man hat sich getrennt! Es gehört zum täglichen Alltag in Deutschland, dass auch die Mitarbeiter, die selbst kündigen, schon mal freigestellt werden.

Noch bevor meine Zahlungsverpflichtung
erloschen ist.Ergo muss ich dem ehemaligen Arbeitgeber
unterrichten, dass ich mich in einer neuen Anstellung
befinde.Alles andere wäre Steuerbetrug

Meine Güte, schreibst Du einen (sorry Ivo!) Scheiß!

Eine Abrechnung über die Steuerklasse
6 wird kein seriöser Betrieb eingehen,

Zu einer Abrechnung mit StKl VI ist jeder seriöse Arbeitgeber verpflichtet, da es sonst „Steuerbetrug“ (um es mit Deinen Worten zu sagen) wäre.
Solche Fälle gibt es zu Hauf!
Solange der alte AG nicht geregelt hat, dass der AN während der Freistellung nicht arbeiten darf, ist es durchaus legitim und absolut üblich!

insbesondere deshalb
nicht, weil dein Ex-Betrieb deine Papiere noch inne hält…

Die da wären?
Welche Papiere (abgesehen von der Steuerkarte - aber die wäre mit der VI ja vorhanden) liegen denn beim alten Arbeitgeber, die der neue braucht?
Siehst Du? Das meine ich mit Ahnungslosigkeit!

Gruß
Guido