Hi… also, wenn dein Arbeitgeber es dir bestätigt, dass die Abitur für weiteren Lehrgang / Umschulung bzw. für das Arbeitsverhältnis von Vorteil ist - dann klar: Werbungskosten.
INFO:
Werbungskosten sind Ausgaben zur Erwerbung und Erhaltung der Einnahmen, sie werden bei den Überschusseinkünften (nichtsselbst-Arbeit, V+V, Kapitalvermögen, sonstige Eink. gem. § 22 EStG) vom Bruttoeinkommen abgezogen. Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten ist dann steuerpflichtig.
Die Sonderausgaben (man unterscheidet dort die Vorsorgeaufwendungen und die übrigen Sonderausgaben (Ausbildungkosten, Kirchensteuer, usw.) werden vom Gesamtbetrag der Enkünte abgezogen.
Der entscheidende Unterschied, wenn die Werbungskosten höher sind als die Einnahmen, kann der Verlust auf das nächte Jahr vorgetragen werden (oder auf das Jahr davor zurück), sie gehen also nicht verloren.
Die Sonderausgaben gehen ins Leere, wenn die Einkünfte nicht so hoch sind das überhaupt Steuer anfällt.
Grenze mit 920,- ist richtig. Diese muss überstritten werden.
Gruß