Zweiter Bildungsweg Abendgymnasium Fahrtkosten etc. in Steuererklärung aufnehmen? Rentabel?

Hallo,
ich überlege, ob ich nicht per Abendschule das Abitur (berufsbegleitend) nachhole… Nun liegt allerdings das nächste Abendgymnasium 75 km von mir (einfach) entfernt…

Kann man diese Fahrtkosten als Werbungskosten (?) bei der STeuererklärung mit angeben? 30 Cent pro Kilometer auch wenn ich da 5 x die Woche hinfahren muss? Da kommt schon was zusammen… Wie hoch ist der „Eigenanteil“? Also wieviel muss man selbst tragen?

Danke schonmal im Voraus…

Siehe:
http://www.steuer-schutzbrief.de/steuertipp-rubriken…

/t/fahrtkosten-fortbildung–2/5332099

Siehe:
http://www.steuer-schutzbrief.de/steuertipp-rubriken…

/t/fahrtkosten-fortbildung–2/5332099

PS. Warum Stellst Du die Frage erneut?

Hallo,
es tut mir leid, aber das ist eine Frage, die längeres Suchen in einschlägiger Literatur mit Urteilen erfordert. Google kann hier weiter helfen.
MfG

Hallo,
ich bin KEIN Steuerberater und darf/möchte diese Antwort nur als unverbindliche Einschätzung geben:

Meines Erachtens ist der entscheidende Unterschied, ob es sich um

  1. eine WEITERbildung in einem bereits ausgeübten Berufsweg handelt oder um
  2. eine NEUE Ausbildung zu einem nicht ausgeübten Beruf(sweg).

Bei 1) sind grundsätzlich alle anfallenden Kosten absetzbar, da die Weiterbildung ja der Erzielung zusätzlicher bzw. Sicherung der aktuellen Einkünfte gilt.
Bei 2) ist die Absetzbarkeit dagegen stark eingeschränkt.

Meiner Erfahrung nach gibt es bei dieser Bewertung (ob 1 oder 2) erhebliche Ermessensspielräume der Finanzbeamten und ich würde bei einer Ablehnung auf jeden Fall Einspruch einlegen.

Da das Abitur eine allgemeine (Erst-)Qualifikation ist, halte ich es aber für schwierig, es als Weiterbildung darzustellen; dies müsste man dann aus einem konkreten aktuellen Berufsbild und dem zukünftig angestrebten, das das Abitur erfordert, konkret begründen. (z.B. wenn ein gelernter Fachinformatiker sich zum Dipom-Informatiker weiterbilden möchte und hierzu das Abitur benötigt).

Leider keine eindeutige Auskunft, aber ich fürchte, so ist das Steuerrecht…

Viel Erfolg!

Roger

Hallo, beim Abitur handelt es sich nicht um berufliche Weiterbildung bzw.Qualifikations- oder sonstige Seminare.

Ein Abzug bei den Werbungskosten scheidet aus.

Diese Kosten kannst Du im Bereich der Sonderausgaben mit bis zu 4.000 Euro pro Jahr angeben.

Werbungskosten nur dann wenn ein klarer Bezug zum Berufsfeld besteht.

Ich lasse mich aber gerne eines Besseren belehren…

Gruß Nata2010

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Antwort auf Antwort… =

Ich habe irgendwo gelesen, dass man sich das vom Arbeitgeber schriftlich bestätigen lassen kann, dass das Abitur für das weitere Arbeitsverhältnis von Vorteil wäre… Quasi dass es dann unter die sog. Werbungskosten fällt.

Verstehe ich das richtig?
Werbungskosten: Was den Betrag von 920,00 EUR übersteigt, bekomme ich vom FA?
Sonderausgaben: Was den BEtrag von 4.000 EUR jährlich übersteigt, bekomme ich vom FA?

Liebe Grüße

Hi… also, wenn dein Arbeitgeber es dir bestätigt, dass die Abitur für weiteren Lehrgang / Umschulung bzw. für das Arbeitsverhältnis von Vorteil ist - dann klar: Werbungskosten.

INFO:

Werbungskosten sind Ausgaben zur Erwerbung und Erhaltung der Einnahmen, sie werden bei den Überschusseinkünften (nichtsselbst-Arbeit, V+V, Kapitalvermögen, sonstige Eink. gem. § 22 EStG) vom Bruttoeinkommen abgezogen. Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten ist dann steuerpflichtig.

Die Sonderausgaben (man unterscheidet dort die Vorsorgeaufwendungen und die übrigen Sonderausgaben (Ausbildungkosten, Kirchensteuer, usw.) werden vom Gesamtbetrag der Enkünte abgezogen.

Der entscheidende Unterschied, wenn die Werbungskosten höher sind als die Einnahmen, kann der Verlust auf das nächte Jahr vorgetragen werden (oder auf das Jahr davor zurück), sie gehen also nicht verloren.

Die Sonderausgaben gehen ins Leere, wenn die Einkünfte nicht so hoch sind das überhaupt Steuer anfällt.

Grenze mit 920,- ist richtig. Diese muss überstritten werden.

Gruß

Hallo
Wo hast du das denn vor zu machen? arbeitest du vollzeit oder halt auf 400 euro Basis? bzw Sozialversicherungspflichtig? Wenn ja kannst du die Fahrtkosten über den Lohnsteuerjahresausgleich beantragen

Hallo,

so pauschal kann man nicht sagen, wieviel man selber tragen muss. Das kommt ganz allein auf deine Einkommenssituation an. Z.B. wäre es bei einem durchschnittlichen Steuersatz von 25% und Aufwendungen von z.B. 3.000,00 so, das 750€ an Steuern wieder zurückgeholt werden könnten.
Außerdem kommt es darauf an, wie das Nachholen des Abitur zu verstehen ist. Verdienen Sie später mehr, wenn Sie das Abitur haben? D.h. wenn diese Bildungsmaßnahme in einem engen Zusammenhang mit dem derzeitig ausgeübten Beruf ist, ist ein Abzug als Werbungskosten möglich. Da aber Abitur allgemein bildend ist, ist m.E. nur ein Abzug als Sonderausgaben möglich. Dieser Abzug ist allerdings auf € 4.000,00 im Jahr begrenzt.
Fahrtkosten können 30 cent pro gefahrenen km angesetzt werden, d.h. Tage x 30 cent x gefahrene km.
Ich hoffen ich habe Ihnen etwas helfen können.

MfG

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo
Wo hast du das denn vor zu machen? arbeitest du vollzeit oder
halt auf 400 euro Basis? bzw Sozialversicherungspflichtig?
Wenn ja kannst du die Fahrtkosten über den
Lohnsteuerjahresausgleich beantragen

Ich will gern an das Abendgymnasium in Regensburg gehen… Ich arbeite Vollzeit und zusätzlich noch auf 400,00 EUR beim Juniorchef… *g* Natürlich sozialversicherungspflichtig!

Danke für die vielen Antworten!

Ergänzung
Also, wenn man davon ausgeht, dass es „nur“ als Sonderausgabe angesehen wird, dann ergäbe sich folgendes:

ca. 38 Schulwochen á 5 Fahrten = 190 Fahrten gesamt jährlich

Hin- und Rückfahrt = 150 km

150 km x 0,30 EUR = 45,00 EUR (1x Hin- und Rückfahrt)

190 Fahrten (jährlich) x 45,00 EUR = 8.550,00 EUR

Jetzt mal so grob gerechnet… Dann werden mir quasi 4.550,00 EUR Sonderausgaben auf die Einnahmen angerechnet?! Wie wirkt sich das grob aus? Ich bin steuerlich einfach ein Depp… *g*

Danke schon im Voraus…

Die Berechnung ist richtig, allerdings werden nur 4.000€ auf deinen gesamtbetrag der einkünfte angerechnet, das wäre, wenn du nur arbeitnehmer bist und sonst keine einkünfte hast, dein bruttolohn abzüglich Werbungskosten (wenn unter dem pauschbetrag von 920,00, dann ansatz 920,00, wenn mehr, dann höheren betrag) = einkünfte, dann gehen nochmal deine versicherungsbeiträge (gesetzliche Krankenversicherunge etc.) weg, kann man ca. mit 3000,00 veranschlagen und dann würden die 4000,00 für die schule weggehen und dann ergäbe sich dein zu versteuerndes einkommen anhand dem dann die einkommensteuer berechnet werden würde. und der steuersatz bei „normalem verdienst“ würde aus meiner erfahrung her zwischen 19-25% liegen.
d.h. aufwand x steuersatz = steuerersparnis.
wenn sies ganz genau wissen wollen, könnten sie sich ein steuerprogramm besorgen und dann ihre ganzen daten eingeben. die gibts mittlerweile recht billg (10€) und da kann man das dann individuell berechnen lassen. und steuertipps sind auch meistens dabei.
viele grüße

Guten Tag Dyuu,

ich kann Dir leider Deine Frage nicht beantworten.
Ich bin kein Experte in dem Gebiet sondern nur Interessierte.

Gruß

Summer