Zweiter bildungsweg ohne berufstätigkeit?

Hallo,

hoffe das mir jemand weiterhelfen kann…

Ich möchte gerne auf dem zweiten Bildungsweg mein Abitur nachholen.
Vorraussetzungen dafür sind ja einen Realabschluss und eine abgeschlossene Berufsausbildung,bzw. es werden Arbeitslosigkeit und zivil/wehrdienst angerechnet.
So nun meine Frage: Ich habe keine Berufsaufbildung und arbeiten war ich auch nicht,da ich nach der Schule ein Kind ,bzw mittlerweile sind es 2 bekommen hab,somit nicht arbeiten gehen konnte,also keine Ausbildung und auch sonst nix mit arbeiten.Arbeitslos war ich ja dann auch mehr oder weniger nicht,weil ich in der sogenannten Erlternzeit war.Werden die 4 Jahre die ich meine Kinder betreut habe als Berufstätigkeit angesehen oder muss ich jetzt erst noch 3 Jahre arbeiten gehen,damit ich mein Abi machen kann? wenn ja wäre es selten doof,weil ich mein Abi machen wollte,damit ich bessere Chancen hab überhaupt Arbeit zu finden.

Ich danke schonmal im vorraus allen die sich die Mühe machen,alles zu lesen…

Hallo Kira,

bin grad noch etwas verkatert von meiner Abi-Feier (auch 2. Bildungsweg) :smile:

Kinderbetreuung wurde bei „meiner“ Schule genau so angerechnet wie Berufstätigkeit, Arbeitslosigkeit usw., das war ein normales Abendgymnasium. Ich denke, Deine Kinder werden da keine Hürde sein. Sonst infomier’ Dich doch einfach mal bei Deiner angestrebten Schule.

Und: ich kann das Abi auf dem 2. Bildungsweg nur empfehlen!! :smile: Macht wirklich Spaß, erweitert den Horizont ungemein und man lernt viele nette Leute kennen.

Liebe Grüße,

Schnägge

Hi Kira,

Zeiten, in denen man Kinder betreut hat, sind einer Berufstätigkeit gleich gestellt. Die 4 Jahre werden Dir also voll angerechnet. Wenn Du sicher weißt, dass Du studieren willst, gibt es u.U. auch Möglichkeiten ohne Abitur.

Mücke