Zweiter fluchtweg Spitzboden

Wie sind die Bestimmungen (Brandschutz-Zweiter Fluchtweg)für einen ausgebauten Spitzboden.Ist es möglich einen Spitzboden auch ohne zweiten Fluchtweg zu Vermieten?

Oha, die Frage ist recht allgemein gestellt, da da viele Details mit reinspielen. Beispielsweise die Höhe des Gebäudes. Ich kenne Gebäude, die brauchten keinen zweiten fest eingebauten Rettungsweg, mussten aber ein Podest an ein Fenster im obersten Stockwerk bauen, damit die Bewohner sich im Notfall da drauf flüchten konnten und die Feuerwehr da zur Rettung anleitern konnte.

Eine konkrete Antwort kann ich dir leider per „Ferndiagnose“ nicht geben. Ich weiß auch nicht, in wiefern Baurecht Ländersache ist.

Am besten suchst du dir Rat bei offiziellen Stellen, beispielsweise einem (Ver-)Mieterbund. Oder halt bei einem Bausachverständigen, aber die kosten halt ein heiden Geld, was du sicher mit deiner Anfrage in wer-weiß-was verständlicherweise sparen wolltest :smile:

Wie sind die Bestimmungen (Brandschutz-Zweiter Fluchtweg)für
einen ausgebauten Spitzboden.Ist es möglich einen Spitzboden
auch ohne zweiten Fluchtweg zu Vermieten?

Wie sind die Bestimmungen (Brandschutz-Zweiter Fluchtweg)für
einen ausgebauten Spitzboden.Ist es möglich einen Spitzboden
auch ohne zweiten Fluchtweg zu Vermieten?

Hallo,

diese Vorgaben kommen auf das entsprechende Bundesland und die genehmigende Kommune an.

Es scheint so, als ob Sie einen Spitzboden als Wohnraum nutzen wollen. Prinzipiell sind solche Böden nur als Lagerfläche zugelassen. Möchte man den Boden nun als Wohnraum nutzen, oder sogar vermieten, muss man eine entsprechende Nutzungsänderung bei der Bauaufsichtsbehörde (Kreis oder Stadt) beantragen. Hier müssen verschiedene Angaben über Nutzfläche, Raumhöhe usw gemacht werden.
Die Bauaufsicht wird dann entsprechend eine Genehmigung mit entsprechenden Auflagen erteilen, oder halt verweigern.

Es ist nicht zwingend vorgeschrieben einen zweiten baulichen Rettungsweg vorzuhalten, wenn die Räumlichkeiten mit den Leitern der Feuerwehr erreicht werden können. Allerdings gibt es da gewisse Auflagen, wie z.B. Auftritte um aus dem Fenster heraus zu kommen, Fenstergrößen und Auftritte auf dem Dach. Die Bauaufsicht kann dies aber als Auflage fordern.

Es wäre unklug den Spitzboden einfach so zu vermieten. So lange nichts passiert wird auch niemand Fragen stellen. Sollte aber z.B. der Mieter mal „Ärger“ machen und die Bauaufsicht vorbeischicken oder bei einem Feuer Schaden nehmen, dann werden viele unangenehme Fragen gestellt und ebenso unangenehme Strafen verteilt.

Also: Nutzungsänderung bei der Gemeinde beantragen.

Gruß
Kephas Gatzen

Wie sind die Bestimmungen (Brandschutz-Zweiter Fluchtweg)für
einen ausgebauten Spitzboden.Ist es möglich einen Spitzboden
auch ohne zweiten Fluchtweg zu Vermieten?

Nein, jeder Aufenthaltsraum bzw. jede Nutzungseinheit (Wohnung) muss immer 2 Rettungswege haben. Auch für die eigene Nutzung ist ein Spitzboden mit nur einem Rettungsweg nicht zulässig.

Guten Tag,

diese spezielle Frage beantwortet Ihnen sicher das für Sie zuständige BRANDSCHUTZAMT (ggfs. auch das Bauordnungsamt).

Dieses Amt verfügt in der Regel über die aktuellen (kummunalen) Vorschriften / Bestimmungen.

Mit freundl. Gruß
G. Isermann

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Wie sind die Bestimmungen (Brandschutz-Zweiter Fluchtweg)für
einen ausgebauten Spitzboden.Ist es möglich einen Spitzboden
auch ohne zweiten Fluchtweg zu Vermieten?

Wie sind die Bestimmungen (Brandschutz-Zweiter Fluchtweg)für
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auch ohne zweiten Fluchtweg zu Vermieten?

Bis 23 m ( das ist die max.Höhe, mit der die Drehleiter der Feuerwehr arbeiten kann) über dem Erdboden gilt ein Fenster als 2. Fluchtweg.
Wenn das Fenster so gelegen ist, dass die Drehleiter es nicht erreichen kann, so gilt m.W. so etwa 8 m (je nach Bundesland) als max. Höhe. (das ist die Höhe, die man mit den tragbaren Leitern der feuerwehr erreichen kann)
Frage doch am besten einfach mal beim zuständigen Bauamt bzw. Feuerwehr nach.

Auf jeden Fall (möglichst an der höchsten Stelle) in jedem Raum mindestens einen Rauchmelder (kostet nur 5 €). Nicht das Feuer, sondern der Rauch ist gefährlich!

Wie sind die Bestimmungen (Brandschutz-Zweiter Fluchtweg)für
einen ausgebauten Spitzboden.Ist es möglich einen Spitzboden
auch ohne zweiten Fluchtweg zu Vermieten?

Hallo skyleader,

also grundsätzliche Antwort - NEIN.

Jeder Aufenthaltsraum - und hier ja duraus ein eigenständig vermieteter Raum im Spitzboden - bedarf zweier Rettungswege. Siehe hierzu eure Landesbauordnung. Dann bitte unterscheide weiter zwischen Fluchtweg und Rettungsweg, Aktiv , Passiv. Fliehen kann ich auch, wenn ich noch kann, durch eine kleine Luke, um gerettet zu werden bedarf es der nötigen Voraussetzungen, also eines sicheren Treppenraumes + eines ausreichend großen Fensters, dass die Feuerwehr auch erreichen kann.

Weniger geht nicht. Oder aber, wenn dem das Bauamt zustimmt, nur ein Rettungsweg, wenn dieser SICHERER isr als der Standdard …
Dazu bitte Brandschutzfachplaner suchen, genaue Situation aufnehmen und bewerten und Lösung vorschlagen lassen.

Beste Grüße, Harald Dietrich

Wie sind die Bestimmungen (Brandschutz-Zweiter Fluchtweg)für
einen ausgebauten Spitzboden.Ist es möglich einen Spitzboden
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Die Fluchtweggrösse und Menge ist von der im Raum befindenden Personenanzahl äbhängig. Der ortsansäsige Feuerschauer oder Gebäudeversicherung gibt dazu die Bestimmung vor.
Gruss Bleisch Franz

Wie sind die Bestimmungen (Brandschutz-Zweiter Fluchtweg)für
einen ausgebauten Spitzboden.Ist es möglich einen Spitzboden
auch ohne zweiten Fluchtweg zu Vermieten?

Hallo. Etwas mehr Details bitte. Wie ist der Boden momentan zu erreichen? Über eine feste Treppe oder eine Klappleiter? Hat der Boden Fenster, welche als Ausstieg genutzt werden können? Wie hoch ist das Gebäude? Alles relevant… Gruss, Michael Reis

Grundsätzlich wird ein zweiter Fluchweg für eine ständig genutzten Aufenthaltsraum benötigt, als wenn in dem Spitzboden ein Schlaf -oder Kinderzimmer ist.

Ist unter dem Dach nur z.B. ein Billiardraum ist kein zweiter Fluchweg erforderlich.

-Der Spitzboden soll vermietet werden? Nur der Spitzboden oder gehört eine darunter liegene Etage dazu?

-Wenn ja mit welcher Treppe wird das Geschoss verbunden?

-Wie erreicht man das oberste Stockwerk im Allgemeinen?

-Welche Fenster sind im obersten Stockwerk eingebaut (welche Maße habe diese)?

-Wie sind die Fenster ausgerichtet? Straßenseitig oder Hinterhof, ist das Gelände unter den Fenstern gerade?

-Wie Hoch ist das Haus?

-Wieviele Wohnungen sind im Haus enthalten?

Am besten schicken Sie mir ein Zeichnung in zwei Ebenen das Dachbodens…
[email protected]

Bei normalen Wohnhäusern in Nrw, die unter der Hochhausgrenze von 22m liegen, stellt der Hausbesitzer durch den baulichen Treppenraum den ersten Fluchtweg. Der zweite Fluchweg wird meistens von der Gemeinde durch ein Rettungsgerät gestellt. Also mit einer vierteiligen Steckleiter, oder soweit in der Gemeinde vorhanden einer Drehleiter.

Wenn die Wohneinheit (genauer hier das Dachgeschoss) aber nicht mit den Mitteln der Feuerwehr erreicht werden kann, kann die Gemeinde sie dazu verpflichten bauliche Maßnahmen für einen zweiter Rettungsweg zu schaffen.

Genaueres können wir erst bei Beantwortung meiner Fragen klären.

Mit freundlichen Grüßen
Toni Harbig

Wie sind die Bestimmungen (Brandschutz-Zweiter Fluchtweg)für
einen ausgebauten Spitzboden.Ist es möglich einen Spitzboden
auch ohne zweiten Fluchtweg zu Vermieten?

Hallo,
Diese Frage läßt sich so pauschal ohne weitere Informationen zum Objekt nicht beantworten.
Dazu braucht man Infos zur Lage, Art des Hauses, bauliche Besonderheiten, Feuerwiderstand und verwendete Baustoffe usw.
Sie meinen sicherlich den 2. Rettungsweg.
Der Zweite Rettungsweg kann z.B. auch eine Leiter bzw. Drehleiter der Feuerwehr sein. Dazu muß es aber möglich sein, den betreffenden Bereich per Leiter auch zu erreichen. (z.B. Anleitern an ein Fenster)
Hinzu kommen die baurechtlichen Bestimmungen des jeweiligen Bundeslandes und ggf. Bestimmungen der Stadt/Gemeinde…
Die einfachste Lösung ist, einen Ortstermin mit der zuständigen Behörde und dem Brandschutzamt / Feuerwehr zu machen, und die Örtlichkeiten begutachten zu lassen.

viele Grüße

Frank Gutmann

Wie sind die Bestimmungen (Brandschutz-Zweiter Fluchtweg)für
einen ausgebauten Spitzboden.Ist es möglich einen Spitzboden
auch ohne zweiten Fluchtweg zu Vermieten?

Morgen, wie groß ist den der Spitzboden ?? Verfügt dieser Spitzboden über ein Fenster ???

mfg

Jung

Wie sind die Bestimmungen (Brandschutz-Zweiter Fluchtweg)für
einen ausgebauten Spitzboden.Ist es möglich einen Spitzboden
auch ohne zweiten Fluchtweg zu Vermieten?

Hallo, ganz generell ist das schon möglich. Es ist u.a. abhängig von Faktoren, wie der Gebäudehöhe, Nutzung und Beschaffenheit. Sie finden die exakten Information in der jeweiligen Bauordung des Landes (z.B. Hessen: HBO) und bekommen weitere Hilfe beim Brandschutzamt Ihrer Stadt oder des Kreises sowie beim zuständigen Bau-, bzw Stadtplanungsamt. Bitte fragen Sie dort nach den genauen Bestimmungen für Ihr Gebäude.

Viele ´Grüße

Hallo Skyleader,

ich habe deine Frage soeben erst beim Aufräumen gefunde. Ich denke mal, dass du schon erfahren hast, dass einen zweiten Rettungsweg unbedingt erforderlich ist.

Viele grüße,

Ron

Wie sind die Bestimmungen (Brandschutz-Zweiter Fluchtweg)für
einen ausgebauten Spitzboden.Ist es möglich einen Spitzboden
auch ohne zweiten Fluchtweg zu Vermieten?