Hallo.
Ich bin Gesellschafter einer Gbr, die im Auflösen begriffen ist. Nun möchte ich zusätzlich zu meinem Gewerbeschein auf dem eben diese Gbr verzeichnet ist, einen zweiten Gewerbeschein an meinem Zweitwohnsitz beantragen. Geht das überhaupt?
Hi Thomas,
keine Probleme, du meldest an deinem Zweitwohnsitz, so wie du es vorhast, dein weiteres Gewerbe an.
Beide Gewerbe werden unabhängig geführt. Nur in Bezug auf das Finanzamt gibt es ein paar Sonderregelungen zu beachten.
Da ja wahrscheinlich 2 verschiedene Finanzämter zuständig sein werden, wird ein Finanzamt für die Abführung der Umsatzsteuer zuständig sein.
Das andere Finanzamt erhält am Jahresende lediglich einen Formular zur Beantragung der gesonderten Feststellung.
Das macht dann dein Steuerberater.
Gruß,
Francesco