ein Freund hat die Auskunft bekommen bei einer Nebentätigkeit die auf 400-EUR-Basis läuft keine zweite Lohnsteuerkarte (Klasse 6) nutzen zu müssen (er übt bereits eine Tätigkeit aus). Ist das korrekt? Wenn ja, ab wann muss zwingend eine zweite Lohnsteuerkarte vorhanden sein?
nee sorry, so meinte ich das net. er hat eine tätigkeit auf lohnsteuerklasse eins, ein stinknormales längerfristiges arbeitsverhältnis in einem unternehmen. am wochenende möchte er einer zweiten tätigkeit nachgehen, allerdings auf 400 euro basis. er meinte, dafür braucht er KEINE ZWEITE lohnsteuerkarte… die erste hat natürlich sein unternehmen! aber brauch er nun diese zweite zwingend, oder greift diese 400-euro-regelung?!
mfg - jens
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nee sorry, so meinte ich das net. er hat eine tätigkeit auf
lohnsteuerklasse eins, ein stinknormales längerfristiges
arbeitsverhältnis in einem unternehmen. am wochenende möchte
er einer zweiten tätigkeit nachgehen, allerdings auf 400 euro
basis. er meinte, dafür braucht er KEINE ZWEITE
lohnsteuerkarte… die erste hat natürlich sein unternehmen!
aber brauch er nun diese zweite zwingend, oder greift diese
400-euro-regelung?!
Jetzt habe ich verstanden !
Die erste Lohnsteuerkarte ist beim ersten Arbeitgeber, dann kann der zweite Job auch 400 €-Basis ohne Lohnsteuerkarte durchgeführt werden, wenn der zweite Arbeitgeber damit einverstanden ist.
Manchmal ist er es aber nicht, dann bleibt einem nichts anders übrig, als dort eine zweite Lohnsteuerkarte abzugeben.
Die erste Lohnsteuerkarte ist beim ersten Arbeitgeber, dann
kann der zweite Job auch 400 €-Basis ohne Lohnsteuerkarte
durchgeführt werden, wenn der zweite Arbeitgeber damit
einverstanden ist.
Manchmal ist er es aber nicht, dann bleibt einem nichts anders
übrig, als dort eine zweite Lohnsteuerkarte abzugeben.
Man kann dann als Alternative dem zweiten AG aber anbieten, ohne Lohnsteuerkarte zu arbeiten und die pauschale Abgeltung für Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer in Höhe von 2% selber zu übernehmen. Das ist immer noch besser als auf Klasse 6 zu arbeiten und dem zweiten AG entstehen keine Mehrkosten.