Zweiter Kinderfreibetrag?

Also: Ehepaar ist verheiratet, er LStkl. III, sie V. Erstes Kind ist auf Lohnabrg. mit 1,0 eingetragen. Zweites Kind??? Müsste auf Lohnabrg. jetzt 2,0 stehen. Frau in Elternzeit und geringfügig (also nicht versteuert) beschäftigt???

Danke für Tips und Hinweise…

Auf der Lohnabrechnung können nur die Kinderfreibeträge stehen, die man auch auf der Lohnsteuerkarte hat. Der Arbeitgeber ist hier an die Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte gebunden.

Gibt man eine Einkommensteuererklärung ab, sind daher die Anlage Kind je Kind auszufüllen, dies sorgt dann dafür, dass der Kinderfreibetrag berücksichtigt wird. Auf der Lohnsteuerkarte kann man den Kinderfreibetrag zu 2,0 auch noch von der Gemeinde eintragen lassen.

Das heißt also soviel, dass wohl, wenn auf der Abrechnung noch 1,0 steht, auf der Lohnsteuerkarte der Kinderfreibetrag nicht geändert wurde auf 2,0 - oder??

Hi !

auf der Lohnsteuerkarte der Kinderfreibetrag nicht geändert wurde?

Entweder das ODER derjenige, welcher die Lohnbuchhaltung macht, hat den Wert von der Karte nicht korrekt übernommen.

BARUL76

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Mhm…dann hat die Lohnbuchhaltung wohl gepennt!!! Macht sich dieser zweite Kinderfreibetrag überhaupt noch bemerkbar??? Angeblich ja nicht, da es ja das Kindergeld dafür gebe…

Kinderfreibeträge haben auf die Höhe der Lohnsteuer keinen Einfluss, da laufend Kindergeld gezahlt wird und erst bei der Veranlagung zur Einkommensteuer vom Finanzamt eine Günstigerprüfung vorgenommen wird (Steuerersparnis durch Ansatz der Kinderfreibeträge ODER Kindergeld günstiger für den Steuerzahler?).

Ebenso hat der Kinderfreibetrag keinen Einfluss auf die Höhe der Lohn-Kirchensteuer, da diese von der Höhe der Lohnsteuer abhängig ist.

Einzig auf die Höhe des einbehaltenen Soli-Zuschlages wirken sich Kinderfreibeträge aus. Aber die Ersparnis wird sich wohl in den meisten Fällen im Bereich von Cent oder wenigen Euro pro Monat bewegen…

Wichtig ist außerhalb der steuerlichen Fragen, dass z.B. bei einem Sozialplan in einem Unternehmen (bei Entlassungen u.ä.) mehr Kinderfreibeträge sich günstiger für den Arbeitnehmer auswirken können, wenn „sozialverträglich“ Stellen abgebaut werden sollen.

Mhm…dann hat die Lohnbuchhaltung wohl gepennt!!! Macht sich
dieser zweite Kinderfreibetrag überhaupt noch bemerkbar???
Angeblich ja nicht, da es ja das Kindergeld dafür gebe…

Ebenso hat der Kinderfreibetrag keinen Einfluss auf die Höhe
der Lohn-Kirchensteuer, da diese von der Höhe der Lohnsteuer
abhängig ist.

Ich weiß nicht, aus welcher Quelle dies ist, aber egal woher, es ist veraltet und/oder falsch wiedergegeben.

Siehe § 51a Abs. 2 EStG

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__51a.html