Einfach eine Anfrage an das Einwohnermeldeamt, ob diese Person unter der betreffenden Anschrift gemeldet ist. Falls ja, dann kann eine Abmahnung geschrieben werden.
Einfach eine Anfrage an das Einwohnermeldeamt, ob diese Person
unter der betreffenden Anschrift gemeldet ist. Falls ja, dann
kann eine Abmahnung geschrieben werden.
Wieso? Ein Lebenspartner wird natürlich auch gemeldet sein und trotzdem liegt keine Untervermietung vor.
der Möglichkeit fristlos zu kündigen hat sowohl das Gesetz als auch die Rechtsprechung im Mietrecht hohe Grenzen entgegengesetzt.
Wenn es sich um eine Lebenspartnerschaft handeln würde, wäre diese vom VM in der Regel hinzunehmen, wenn die vermietete Wohnung dadurch nicht überbelegt wäre und keine zweckgebundene Nutzung mehr vorläge.
Allerdings wäre für einen VM trotzdem wichtig zu wissen, ob weitere Personen in einer Wohnung wohnen, da sich hiervon durchaus Änderungen in der Berechnung von Nebenkosten etc. ergeben können.
Einfach eine Anfrage an das Einwohnermeldeamt, ob diese Person
unter der betreffenden Anschrift gemeldet ist. Falls ja, dann
kann eine Abmahnung geschrieben werden.
Und wenn nicht? Verschwindet der Name dann auf geheimnisvolle Weise?
Gruß
loderunner
blödes Beispiel: Wenn jemand nach der Scheidung seinen Geburtsnamen wieder angenommen hat, dies sich aber noch nicht in der ganzen Welt rumgesprochen hat.
Also es sich bei beiden Namen um ein und dieselbe Person handelt. Geht natürlich nur, wenn da jetzt nicht plötzlich Heinz und Ingrid steht (ja, ich weiss, es gibt auch Geschlechtsumwandlungen *g*).
Ich beispielsweise habe seit langer Zeit meinen alten Namen wieder, bekomme aber unheimlich oft Post mit dem Namen, den ich bei der Eheschließung angenommen hatte.
Mietpartei ist eine Mutter mit 2 Kindern, die ARGE übernimmt
die Miete, aber eben für Mutter und Kinder und sollte eine
weitere Person dort wohnen, würde wohl von der ARGE etwas gestrichen.
Bei der weiteren Person handelt es sich offensichtlich um eine Frau.
Kann man als Partnerin auch nicht ausschließen. Aber VM möchte
halt doch wissen wer die Wohnung nutzt. Hat VM Recht auf Auskunft?
Das es ganz nebenbei auch noch die ARGE interessiert, mal außen vorgelassen. Aber es interessiert den VM, es interessiert sicher auch die Nachbarn. Beispiel: die Gebühren für Müll werden nach Personenanzahl belastet. Es wohnt jetzt eine Person mehr in Wohnung X. Was werden wohl die anderen Mieter des Hauses sagen, wenn sie für diese Person die Gebühren mitbezahlen?. Das ist nur ein Beispiel, da gibt es noch mehr wie Wasser, Abwasser etc. deren Verbrauch durchaus steigen wird.
Einfach eine Anfrage an das Einwohnermeldeamt, ob diese Person
unter der betreffenden Anschrift gemeldet ist. Falls ja, dann
kann eine Abmahnung geschrieben werden.
Wieso? Ein Lebenspartner wird natürlich auch gemeldet sein und
trotzdem liegt keine Untervermietung vor.
Jan
Von „natürlich gemeldet“ kann man nicht mehr ausgehen…
was meinst du, wieviele Personen der Meldepflicht nicht nachkommen?
Das sind nämlich jede Menge…!