Zweiter Name am Briefkasten - untervermietet?

Hallo,

man stellt sich mal folgendes vor:

Auf dem Briefkasten steht ausser dem Mieternachnamen ein weiter
Nachname. Post wird auf diesen Namen auch zugestellt.

Schriftliche Anfrage vom Vermieter an Mieterpartei ob eine
weitere Person in die Wohnung eingezogen ist bleibt unbeantwortet.

Könnte dem Mieter wegen unerlaubter Untervermietung fristlos
gekündigt werden?

Ich gehe mal davon aus, denn wehslab sollte man einfach so einen
weiteren Namen anbringen und auf diesen Namen dann auch Post erhalten.

Freu mich über eure Meinungen.

Gruß Karin

Hallo!

Könnte dem Mieter wegen unerlaubter Untervermietung fristlos
gekündigt werden?

Ich gehe mal davon aus, denn wehslab sollte man einfach so
einen weiteren Namen anbringen

LAG oder Ehepartner? Nur so als Idee.

Jan

Einfach eine Anfrage an das Einwohnermeldeamt, ob diese Person unter der betreffenden Anschrift gemeldet ist. Falls ja, dann kann eine Abmahnung geschrieben werden.

Hallo!

Einfach eine Anfrage an das Einwohnermeldeamt, ob diese Person
unter der betreffenden Anschrift gemeldet ist. Falls ja, dann
kann eine Abmahnung geschrieben werden.

Wieso? Ein Lebenspartner wird natürlich auch gemeldet sein und trotzdem liegt keine Untervermietung vor.

Jan

Was der Mieter dann richtigstellen kann, falls dem so wäre.

Hallo,

der Möglichkeit fristlos zu kündigen hat sowohl das Gesetz als auch die Rechtsprechung im Mietrecht hohe Grenzen entgegengesetzt.

Wenn es sich um eine Lebenspartnerschaft handeln würde, wäre diese vom VM in der Regel hinzunehmen, wenn die vermietete Wohnung dadurch nicht überbelegt wäre und keine zweckgebundene Nutzung mehr vorläge.

Allerdings wäre für einen VM trotzdem wichtig zu wissen, ob weitere Personen in einer Wohnung wohnen, da sich hiervon durchaus Änderungen in der Berechnung von Nebenkosten etc. ergeben können.

Gruß
Nita

Hallo,

Einfach eine Anfrage an das Einwohnermeldeamt, ob diese Person
unter der betreffenden Anschrift gemeldet ist. Falls ja, dann
kann eine Abmahnung geschrieben werden.

Und wenn nicht? Verschwindet der Name dann auf geheimnisvolle Weise?
Gruß
loderunner

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Hallo,

Ich gehe mal davon aus, denn wehslab sollte man einfach so
einen
weiteren Namen anbringen und auf diesen Namen dann auch Post
erhalten.

Weil die entsprechende Person sich zur Zeit im Ausland befindet und eine deutsche Postadresse braucht. So einen Fall kenne ich.

Cheers, Felix

Weil das Kind dann in eine ganz bestimmte Schule gehen darf (Mach ich gerade, aber pssssssst)

vnA

Hallo Karin,

blödes Beispiel: Wenn jemand nach der Scheidung seinen Geburtsnamen wieder angenommen hat, dies sich aber noch nicht in der ganzen Welt rumgesprochen hat.

Also es sich bei beiden Namen um ein und dieselbe Person handelt. Geht natürlich nur, wenn da jetzt nicht plötzlich Heinz und Ingrid steht (ja, ich weiss, es gibt auch Geschlechtsumwandlungen *g*).

Ich beispielsweise habe seit langer Zeit meinen alten Namen wieder, bekomme aber unheimlich oft Post mit dem Namen, den ich bei der Eheschließung angenommen hatte.

Gruß

Annie

Hallo,

Mietpartei ist eine Mutter mit 2 Kindern, die ARGE übernimmt
die Miete, aber eben für Mutter und Kinder und sollte eine
weitere Person dort wohnen, würde wohl von der ARGE etwas gestrichen.
Bei der weiteren Person handelt es sich offensichtlich um eine Frau.
Kann man als Partnerin auch nicht ausschließen. Aber VM möchte
halt doch wissen wer die Wohnung nutzt. Hat VM Recht auf Auskunft?

Danke Euch.

Gruß Karin

Hallo,

natürlich hat der VM das. Allein schon wegen der Frage, ob ein Lebenspartner oder ein Untermieter in der Wohnung wohnt.

Lebenspartner = prinzipiell zu dulden
Untermieter = Nicht prinzipiell zu dulden
Besuch = Auch nicht zu dulden

Dies sind gesetzliche Regeln! Das ist nicht bloss so eine Formulierung, die sich so durchgesetzt hat.

Hierzu dieser Link, wo nicht nur das Thema Besuch behandelt wird: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/besuch…

Das es ganz nebenbei auch noch die ARGE interessiert, mal außen vorgelassen. Aber es interessiert den VM, es interessiert sicher auch die Nachbarn. Beispiel: die Gebühren für Müll werden nach Personenanzahl belastet. Es wohnt jetzt eine Person mehr in Wohnung X. Was werden wohl die anderen Mieter des Hauses sagen, wenn sie für diese Person die Gebühren mitbezahlen?. Das ist nur ein Beispiel, da gibt es noch mehr wie Wasser, Abwasser etc. deren Verbrauch durchaus steigen wird.

Gruß
Nita

hallo,

Einfach eine Anfrage an das Einwohnermeldeamt, ob diese Person
unter der betreffenden Anschrift gemeldet ist. Falls ja, dann
kann eine Abmahnung geschrieben werden.

Wieso? Ein Lebenspartner wird natürlich auch gemeldet sein und
trotzdem liegt keine Untervermietung vor.

Jan

Von „natürlich gemeldet“ kann man nicht mehr ausgehen…
was meinst du, wieviele Personen der Meldepflicht nicht nachkommen?
Das sind nämlich jede Menge…!

Gruß Sid