Zweiter verstoß im strassenverkehr was passiert?

Guten Tag,
Ich stelle mir seid heute die Frage was ich führ eine Strafe zu erwarten habe.
Ich wurde heute mit 40 km/h zu viel raus gezogen.
Die normale Strafe in der Probezeit ist 160euro 3 punkte und ein Aufbauseminar.
Mein Problem ist das ich bei meinem ersten Vergehen den Führerschein schoneinmal für 12 monate abgeben musste und ein Aufbauseminar besuchen durfte.
Ich habe mich erkundigt und festgestellt dass man eigentlich erst nach dem zweiten Vergehen den Führerschein abgeben muss.
Da dies aber bei meinem ersten Vergehen der fall war weiss ich jetzt nicht was mich erwartet.

Kann mir vielleicht jemand weiterhelfen?

Hi

abgesehen davon das der Text nicht FAQ Konform ist , dürfte ein Aufbauseminar recht Sinnvoll sein.

Nein , nicht weil man 40 km/h zu schnell war , sondern weil man wohl nicht im wissen ist , das 40 km/h zu schnell nicht gleich 40 km/h zu schnell sind.
es ist ein Unterschied ob ich auf der Autobahn wo 130 erlaubt war eben 170 gefahren bin , oder in einer 30km/h Zone in der Ortschaft 70km/h
das eine sind rund 30% zu schnell , das andere ist zum einen Innerorts und 120% zu schnell

Denke mal nach …

gruss

Toni

@Cali,

Wenn er die Fleppe in der PZ vormals bereits für 12 Monate abgeben ußte, dann wird es ihn nun umso härter treffen.

12 Monde + Aufbauseminar reichten nicht, zudem ist eine ahndungswürdige Geschwindigkeitsübertretung in der ( verlängerten ) Probezeit ebenfalls ein A - Verstoß.

Da sieht es dementsprechend düster aus und dieser User kann sich somit schon mal die Fahrpläne des ÖPNV gründlich ansehen.

Schlugen beide Vergehen in die selbe Kerbe, dann kann er nach Ablauf der FE - Entziehung an einer Verkehrspsychologischen Beratung teilnehmen oder je nach Vorgeschichte auch eine MPU aufgebrummt bekommen.

mfg

Ennlo

Hallo,

helfen leider nicht, nur sagen was der Gesetzgeber hier vorgesehen hat.

12 Monate Entzug der Fahrerlaubnis, da war entweder eine Straftat, oder ein nicht rechtzeitig abgelegtes Aufbauseminar. Im Prinzip egal, denn wenn innerhalb der Probezeit die Fahrerlaubnis entzogen wurde, dann ist beim nächsten A-Verstoß eine MPU fällig. Die Fragestellung in der MPU wird sein, ob der Proband in Zukunft sein Verhalten in den Einklang mit der StVO bringt. Ist also nicht so schwer wie eine MPU wegen Drogen oder Alkohol. Besonders wenn es unterschiedliche Verstöße waren.

Wegen dem Geschwindigkeitsverstoß hast Du ja schon den Tarif. Es kann sein das die Bußgeldstelle wegen der Voreintragung das Bußgeld erhöht.

Gruß

Nostra