Zweiter Vorname

Hallo,

weiß jemand zufällig, ob es möglich ist, einem Kind einen zweiten Vornamen auf der Geburtsurkunde zu geben, der anschließend nicht im Personalausweis stehen muss?
Oder ist das eine immer zwangsweise an das andere geknüpft?

Vielen Dank für Euer Feedback und viele Grüße! :smile:
Andrea

Hallo,

ich habe einen Zweitnamen (Patin) ohne Bindestrich.

Dieser steht in meiner Geburtsurkunde, im Perso, sämtlichen behördlichen Sachen/Urkunden…

Wenn ich irgendwo meinen Namen eintragen muss, tue ich das ohne meinen (ungeliebten) Zweitnamen.

Wenn du deinem Kind einen Zweitnamen gibst (ohne Bindestrich, sonst heißt das Doppelname) der in der Geburtsurkunde steht, taucht dieser auch im Perso auf.

LG

Moin,

Oder ist das eine immer zwangsweise an das andere geknüpft?

bei amtlichen Vorgängen muss stets der komplette Name angegeben werden. Meine Schwester hat drei Namen gekriegt, wird zwar nur mit einem angesprochen, meist sogar mit dessen Kurzform, muss aber bei amtlichen Sachen immer alle Namen angeben.

Gandalf

Hallo,

Du kannst deinem Kind mehrere Vornamen geben (ich weiß nicht, ob die Anzahl überhaupt begrenzt ist), musst aber einen davon als Rufnamen deklarieren, was sich im Nachhinein auch noch leicht ändern lässt, auch vom Kind, falls es das möchte.

Im Pass etc. stehen immer alle in der ursprünglichen Reihenfolge, Rufname unterstrichen.
Nimm nicht gleich 10 Vornamen, wie der Hadschi Ben etc. bei Karl May, damit tust Du deinem Kind am Ende keinen Gefallen.
Aber mit zwei oder drei kann man locker leben (habe selbst drei ohne dass das Probleme macht).

Gruß, Paran

OT Hadschi Halef Omar Ben Hadschi Abul Abbas Ibn H

Nimm nicht gleich 10 Vornamen, wie der Hadschi Ben etc. bei
Karl May

Genaugenommen hat der nur zwei Vornamen („Halef Omar“) - aber einen elendlangen „Nachnamen“. :smile: Also wie ein „Graf Jürgen Otto Edler von und zu Bergstein ob der Saale und Klauenfels.“

Man muß genau sein in dieser Welt. :smile:

Gruß,
Max

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Hallo Andrea,

weiß jemand zufällig,

„Zufällig“ wird wohl kaum jemand diese Frage beantworten können. Aber das gehört nicht hierher.

ob es möglich ist, einem Kind einen
zweiten Vornamen auf der Geburtsurkunde zu geben, der
anschließend nicht im Personalausweis stehen muss?

Welchen Zweck sollte das haben? Der zweite Vorname wäre ja dann sozusagen „geheim“, d. h. niemand erfährt davon.

Wenn Du diesen Zweck hier beschreiben würdest, könnte Dir möglicherweise eher geholfen werden.

Oder ist das eine immer zwangsweise an das andere geknüpft?

Keine Ahnung. Aber in der Praxis lebe ich sehr gut mit einem Doppelnamen, von dem ich nur einen Teil benutze. Nur auf offiziellen Dokumenten taucht der Beindestrich-Name auf. Angesprochen und angeschrieben werde ich als Beispiel nur mit „Jörg“ statt mir „Jörg-Holger“.

Gruß
Jörg Zabel

Hallo

Die Geburtsurkunde ist ein amtliches Dokument - und in sämtlichen amtlichen Dokumenten stimmen die Personendaten mit dem Namen in der geburtsurkunde überein.

Was eventuell möglich ist, falls das Kind getauft wird, aber ich bin nicht sicher, ob das heute noch geht: Mein Vater hat laut Taufregister 5 Vornamen - beim Standesamt wurden jedoch nur zwei eingetragen - die 3 anderen sind „Familiengeheimnis“.

Ansonsten: Meine gesamte Familie hat traditionellerweise seit jeher 2 Vornamen (ein Teil von uns führt den Mittelnamen immer als Buchstaben in der Ungterschrift, weil er einfach dazugehört)- das ist gar kein Problem und die paar mal, die man alle paar Jahre mal mit zwei Namen Unterschreiben muss, ist ja wirklich überlebbar.

Gruss, Sama

Hallo Andrea,

weiß jemand zufällig, ob es möglich ist, einem Kind einen
zweiten Vornamen auf der Geburtsurkunde zu geben, der
anschließend nicht im Personalausweis stehen muss?

Definitiv wird der Zweitname im Personalausweis auftauchen, weil die Grundlage nun einmal die Geburtsurkunde ist.

Manchmal sind die Ämter auch etwas „schusselig“. Z.B. habe ich einen Zweitnamen ohne Bindestrich, aber irgendwann hat sich in meinem Personalausweis ein Bindestrich „eingeschlichen“. Mir ist das ziemlich egal - ich unterschreibe ohnehin nur mit meinem Nachnamen.

Auf meinem Erbschein (auch ein amtliches Dokument, das über meinen Personalausweis erstellt wurde) fehlt aber beispielsweise der zweite Vorname vollends.

Aber die Frage stellt sich doch eher: Warum ein zweiter Vorname, wenn der nirgendwo auftauchen soll? Nur um irgendwelchen Verwandten einen Gefallen zu tun?

Viele Ostergrüße

Kathleen

Hi,

Hadschi Halef Omar Ben Hadschi Abul Abbas Ibn Hadschi Dawuhd al Gossarah

So heißt es ganz - die Überschrift bei Dir ist gekürzt worden.

Und ja, ich kann ihn auswendig aufsagen. Und ja, für die REchtschreibung musste ich googlen.

Und ja, wenn man einen Steinwurf von KArl MAys Wohnort aufgewachsen ist, muss man dass - und müsste es auch eigentlich auswendig korrekt schreiben können.

Ich schäme micht.

Howgh,
die Franzi

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Und ja, ich kann ihn auswendig aufsagen.

Ich sag dich immer, wir sind uns ähnlich.

Ich schäme micht.

Freudsche Fehlleisting?

Salam Aleikum,
Max

Hi,

Nimm nicht gleich 10 Vornamen, wie der Hadschi Ben etc. bei
Karl May

Genaugenommen hat der nur zwei Vornamen („Halef Omar“) - aber
einen elendlangen „Nachnamen“. :smile: Also wie ein „Graf Jürgen
Otto Edler von und zu Bergstein ob der Saale und Klauenfels.“

Man muß genau sein in dieser Welt. :smile:

Naja, um genau zu sein, sollte man dann aber auch erwähnen - im Gegensatz zum Beispiel oben - daß im langen „Namen“ lediglich angegeben ist, daß dieser Halef Omar eben in Mekka auf der Hadsch war, wie auch sein Vater und sein Großvater, dessen beider Vornamen eben auch genannt werden im Titel und daß alle der Familie Gossarah entstammen. Ist also ein ganz schlechter Vergleich mit Bergstein-Saale-Klauenfels, denn der Familienname ist Gossarah und das war’s. :smile:

Gruß,
C.

Hallo!

Im Pass etc. stehen immer alle in der ursprünglichen
Reihenfolge, Rufname unterstrichen.

Nein, tun sie nicht. Sie stehen in der Reihenfolge. Unterstrichen ist gar nichts.

LG, Sarah

denn der
Familienname ist Gossarah und das war’s. :smile:

„Al Gossarah“ ist kein Familiennahme, sondern lediglich ein Beiname des Großvaters. Halef spricht von seinem Vater als „Abul Abbas“ und von seinem Großvaster als „Dawuhd al Gossarah“. Der ausführliche Name des Vaters hätte z.B. lauten können: „Hadschi Abul Abbas Ben Hadschi Dawuhd al Gossarah Ibn Hadschi Hassan Omar“ (wobei der Urgroßvater gerade von mir erfunden wurde).

So etwas wie einen „Nachnamen“ gibt es strenggenommen nicht (deswegen auch die Anführungszeichen in meinem ersten Posting), aber das, was unserer Vorstellung von „Nachname“ am nächsten kommt, sind mE die Namen von Vater und Großvater - vergleichbar einem Karl Karlson in Skandinavien.

http://de.wikipedia.org/wiki/Arabische_Namen

Und hioer die Passage aus „Durch die Wüste“:

=======

»Was ich einmal will, das will ich, denn ich bin der Hadschi Halef Omar Ben Hadschi Abul Abbas Ibn Hadschi Dawud al Gossarah!«

»So bist Du also der Sohn Abul Abbas’, des Sohnes Dawud al Gossarah?«

»Ja.«

»Und beide waren Pilger?«

»Ja.«

»Auch Du bist ein Hadschi?«

»Ja.«

»So waret Ihr alle Drei in Mekka und habt die heilige Kaaba gesehen?«

»Dawud al Gossarah nicht.«

»Ah! Und dennoch nennst Du ihn einen Hadschi?«

»Ja, denn er war einer. Er wohnte am Dschebel Schur-Schum und machte sich als Jüngling auf die Pilgerreise. Er kam glücklich über el Dschuf, das man den Leib der Wüste nennt; dann aber wurde er krank und mußte am Brunnen Trasah zurückbleiben. Dort nahm er ein Weib und starb, nachdem er seinen Sohn Abul Abbas gesehen hatte. Ist er nicht ein Hadschi, ein Pilger, zu nennen?«

»Hm! Aber Abul Abbas war in Mekka?«

»Nein.«

»Und auch er ist ein Hadschi?«

»Ja. Er trat die Pilgerfahrt an und kam bis in die Ebene Admar, wo er zurückbleiben mußte.«

===========

Gruß,
M.

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„Al Gossarah“ ist kein Familiennahme, sondern lediglich ein
Beiname des Großvaters.

Gut, ich sehe, du steckst in der Materie drin:smile:
Ich hab Karl May das letzte Mal im Grundschulalter gelesen.

Ich hatte bei meiner Erklärung einfach ein paar Bekannte als Beispiel genommen, und da ist eben Al Dingelskirchen der Nachname. Natürlich nicht im Arabischen, aber hier in D wird das dann unter Nachnamen geführt. Und der Rest waren halt Verwandtschaftsverhältnisse.

Dann hab ich jetzt was gelernt, was den Beinamen des Großvaters betrifft.

So etwas wie einen „Nachnamen“ gibt es strenggenommen nicht
(deswegen auch die Anführungszeichen in meinem ersten
Posting), aber das, was unserer Vorstellung von „Nachname“ am
nächsten kommt, sind mE die Namen von Vater und Großvater -

Genau das kenn ich nun anderes von Bekannten, aber manchmal scheint’s auch einfach Zufall zu sein, wie’s die betroffende Behörde gerade gemacht hat.

Danke für die Passage!

Gruß,
C.

Hallo Andrea,
weitere Vornamen kannst Du auch ohne Bindestrich vergeben und ja, sie werden zwar alle im Personalausweiss stehen,aber es reicht im Alltag nur den sog. Rufnamen zu verwenden. Es muss also auch nicht mit allen Vornamen oder deren Anfangsbuchstaben unterschrieben werden.

Ich selbst habe 3 Vornamen, ebenso zwei meiner Kinder und mein jüngster Sohn sowie eine Enkelin von mir, haben gar 4 Vornamen.
Das ist schön bei Taufen oder Hochzeiten u.ä., wo die Namen alle verlesen werden, ansonsten stehen sie nur auf Papier aber halt auch im Ausweiss.

Der unterstrichene Rufname wurde vor über 20 Jahren schon abgeschafft.
Aber sinngemäss existiert er noch, eben als Namen mit dem man gerufen wird und unter welchem man bekannt ist.

Hallo,

Auh - da merkt man, wie alt man inzwischen geworden ist.

Aber ein schon vorhandener 2., 3. oder 4. Vorname lässt sich hoffentlich immer noch preiswerter zum `richtigen´ Vornamen erklären, als ein garnicht vorhandener Name?

Gruß, Paran