Eine nicht verheiratete Person hält sich Montags ab 9 Uhr bis Freitags 18 Uhr in Stadt A (eigene Wohnung) und die restliche Zeit in Stadt B (Elternwohnung) auf.
Hat diese Person keinerlei rechtliche Möglichkeit die eigene Wohnung in Stadt A zum Zweitwohnsitz erklären zu lassen?
zweitwohnsitz i.S.d. melderechts: JA!
doppelter haushalt i.S.d. einkommensteuerrechts: NEIN, da hier nur ein haushalt geführt wird, denn „ersten“ führen ja die eltern. hier hat sohnemann ja keine doppelten aufwendungen (2x miete), deswegen wäre es höchst unsozial, diesem steuerpflichtigen zu erlauben die miete für seine „erstwohnung“ als werbungskosten anzuerkennen…
Eine nicht verheiratete Person hält sich Montags ab 9 Uhr bis
Freitags 18 Uhr in Stadt A (eigene Wohnung) und die restliche
Zeit in Stadt B (Elternwohnung) auf.
Hat diese Person keinerlei rechtliche Möglichkeit die eigene
Wohnung in Stadt A zum Zweitwohnsitz erklären zu lassen?
Ich nehme an Du möchtest wissen, ob bei Dir doppelte Haushaltsführung drin ist? Hat bei mir vor 5 Jahren geklappt, obwohl ich nach dem Studium den ersten Job in einer anderen Stadt angefangen habe und nur am Wochenende bei den Eltern am alten Wohnort war (und natürlich keine Miete gezahlt habe). Alle Kosten am Arbeitsort wurden anerkannt, d.h. Miete, Möbel, Verpflegungsmehraufwendungen für 3 Monate, eine Heimfahrt pro Woche und noch paar Kleinigkeiten. Die Steuererstattung war gigantisch. Unter diesen Voraussetzungen geht es: Irgendwo zwischen § 30 und § 40 der Lohnsteuerrichtlinien steht, daß auch Singles Anspruch auf doppelte Haushaltsführung haben, solange sie am Arbeitsort keine angemessene Wohnung gefunden haben. Ich habe damals am Arbeitsort (Frankfurt) eine 1-Zimmer-Wohnung (30 qm) gehabt und argumentiert, daß ich das nicht als eine angemessene Wohnung ansehe. Am glaubwürdigsten klingt das, wenn Du in einer Stadt wie München, Köln, Frankfurt arbeitest, wo die Mietsituation angespannt ist und „normale Wohnungen“ entweder schwer zu finden oder unbezahlbar sind. Dann bekommst Du doppelte Haushaltsführung auch wenn Du nicht doppelt Miete zahlst. Aber es muß alles tiptop formuliert sein.
Eine nicht verheiratete Person hält sich Montags ab 9 Uhr bis
Freitags 18 Uhr in Stadt A (eigene Wohnung) und die restliche
Zeit in Stadt B (Elternwohnung) auf.
Hat diese Person keinerlei rechtliche Möglichkeit die eigene
Wohnung in Stadt A zum Zweitwohnsitz erklären zu lassen?
Ich nehme an Du möchtest wissen, ob bei Dir doppelte
Haushaltsführung drin ist? Hat bei mir vor 5 Jahren geklappt,
obwohl ich nach dem Studium den ersten Job in einer anderen
Stadt angefangen habe und nur am Wochenende bei den Eltern am
alten Wohnort war (und natürlich keine Miete gezahlt habe).
Alle Kosten am Arbeitsort wurden anerkannt, d.h. Miete, Möbel,
Verpflegungsmehraufwendungen für 3 Monate, eine Heimfahrt pro
Woche und noch paar Kleinigkeiten. Die Steuererstattung war
gigantisch. Unter diesen Voraussetzungen geht es: Irgendwo
zwischen § 30 und § 40 der Lohnsteuerrichtlinien steht, daß
auch Singles Anspruch auf doppelte Haushaltsführung haben,
solange sie am Arbeitsort keine angemessene Wohnung gefunden
haben. Ich habe damals am Arbeitsort (Frankfurt) eine
1-Zimmer-Wohnung (30 qm) gehabt und argumentiert, daß ich das
nicht als eine angemessene Wohnung ansehe. Am glaubwürdigsten
klingt das, wenn Du in einer Stadt wie München, Köln,
Frankfurt arbeitest, wo die Mietsituation angespannt ist und
„normale Wohnungen“ entweder schwer zu finden oder unbezahlbar
sind. Dann bekommst Du doppelte Haushaltsführung auch wenn Du
nicht doppelt Miete zahlst. Aber es muß alles tiptop
formuliert sein.
Das dürfte aber inzwischen nicht mehr funktionieren, denn die Anerkennung einer doppelten HH-Führung ohne eigenen Hausstand war eine Billigkeitsregelung der Finanzverwaltung, die im Zuge einer Rechtsprechungs- und Gesetzesänderung (Begrenzung auf der doppelten HH auf max. 2 Jahre wurde aufgehoben) gestrichen wurde.