Hallo,
meiner erster Wohnsitz ist in Belgien, ich arbeite aber in Deutschland und zahle dort auch meine Steuern. Habe mir aber in der Nähe der Arbeitsstätte jetzt eine kleine Wohnung genommen. Kann ich diese Wohnung als Zweitwohnsitz angeben?
Vielleicht könnt Ihr mir helfen
Dank und freundlichen Gruss
L.Thies