Zweites Badezimmer nicht nutzbar: Mietminderung?

Hallo,

ich bin etwas unsicher, ob ich diesen Text so im Forum veröffentlichen darf, daher habe ich mich erdreistet, den Text einfach hier herein zu kopieren.

Vielen Dank schon mal im Voraus für eine Antwort!

Gruß, Kinsa

Hallo zusammen,

ich bin mit meinem Lebensgefährten vor acht Monaten umgezogen. In der Wohnung musste noch sehr viel renoviert werden, was wir in Zusammenarbeit mit dem Vermieter getan haben und kurz vor unserem Einzug entdeckten wir, dass eines der zwei Badezimmer lockere Fliesen hatte, hinter denen sich überall Schimmel befand (der Vorbesitzer des Hauses war ein Pfuscher). Da unser Umzug nicht mehr aufzuschieben war, einigten wir uns darauf, dass das Badezimmer vorerst so bleibt und später renoviert wird, als Termin gab unser Vermieter den Oktober 2010 an.
Unser großes Bad hat eine Toilette, eine Badewanne und eine Dusche. Das kleine, nicht nutzbare Badezimmer hat eine Dusche und eine Toilette.

Bis heute, also den 23.04.11 ist das Badezimmer noch immer nicht vollständig renoviert. Die Fliesen wurden zwar Anfang März schon komplett erneuert, jedoch fehlen noch Toilette und Dusche, es ist also weiterhin absolut nicht nutzbar.

Wir sind mit dem Vermieter befreundet, was die Sache schwieriger macht. Alle Vereinbarungen zu den Terminen wurden nur per Handschlag geregelt und wir denken auch nicht wirklich ernsthaft daran, die Miete zu kürzen.
Allerdings wüsste ich gerne, wie die rechtliche Seite wohl aussähe. Wir werden uns demnächst zusammensetzen und einige Dinge besprechen, und ich möchte gerne vorbereitet sein, denn er wird uns sicherlich erzählen, dass wir sowieso kein Recht hätten, die Miete zu kürzen. Ich kann mir das eigentlich nicht vorstellen, denn schließlich haben wir schon sechs Monate länger einen Raum, für den wir Miete bezahlen, der aber nicht nutzbar ist, als vereinbart.

Ich kenne mich nicht sonderlich mit dem Thema aus, ich würde aber schätzen, dass eine eher geringe Mietminderung rechtens wäre… vielleicht 5%?

Kann mir dazu jemand etwas genauerer sagen?

Vielen Dank schon im Voraus!

Hallo Kinsa,
da bin ich nicht der richtige Ansprechpartner! Versuch es doch mal bei einem Mieterverein. Ich wünsche schöne Ostertage.
Gruss
Contraresub

Hallo,

ich bin etwas unsicher, ob ich diesen Text so im Forum
veröffentlichen darf, daher habe ich mich erdreistet, den Text
einfach hier herein zu kopieren.

Vielen Dank schon mal im Voraus für eine Antwort!

Hallo,
also zunächst mal kann ich Sie zu Ihrer Geduld nur beglückwünschen! Wer würde sich das gefallen lassen…
Auf jeden Fall können Sie die Miete mindern, wenn Sie einen Teil der Wohnung nicht nutzen können. Gut wären natürlich schriftliche Abmahnungen gewesen.
Setzen Sie den Vermieter, egal ob Freund oder Feind, ruhig unter Druck, sonst wird nichts passieren.
5 % Kürzung scheinen mir zu wenig, aber da bin ich nicht Experte.
Grüße, Zita

Gruß, Kinsa

Hallo zusammen,

ich bin mit meinem Lebensgefährten vor acht Monaten umgezogen.
In der Wohnung musste noch sehr viel renoviert werden, was wir
in Zusammenarbeit mit dem Vermieter getan haben und kurz vor
unserem Einzug entdeckten wir, dass eines der zwei Badezimmer
lockere Fliesen hatte, hinter denen sich überall Schimmel
befand (der Vorbesitzer des Hauses war ein Pfuscher). Da unser
Umzug nicht mehr aufzuschieben war, einigten wir uns darauf,
dass das Badezimmer vorerst so bleibt und später renoviert
wird, als Termin gab unser Vermieter den Oktober 2010 an.
Unser großes Bad hat eine Toilette, eine Badewanne und eine
Dusche. Das kleine, nicht nutzbare Badezimmer hat eine Dusche
und eine Toilette.

Bis heute, also den 23.04.11 ist das Badezimmer noch immer
nicht vollständig renoviert. Die Fliesen wurden zwar Anfang
März schon komplett erneuert, jedoch fehlen noch Toilette und
Dusche, es ist also weiterhin absolut nicht nutzbar.

Wir sind mit dem Vermieter befreundet, was die Sache
schwieriger macht. Alle Vereinbarungen zu den Terminen wurden
nur per Handschlag geregelt und wir denken auch nicht wirklich
ernsthaft daran, die Miete zu kürzen.
Allerdings wüsste ich gerne, wie die rechtliche Seite wohl
aussähe. Wir werden uns demnächst zusammensetzen und einige
Dinge besprechen, und ich möchte gerne vorbereitet sein, denn
er wird uns sicherlich erzählen, dass wir sowieso kein Recht
hätten, die Miete zu kürzen. Ich kann mir das eigentlich nicht
vorstellen, denn schließlich haben wir schon sechs Monate
länger einen Raum, für den wir Miete bezahlen, der aber nicht
nutzbar ist, als vereinbart.

Ich kenne mich nicht sonderlich mit dem Thema aus, ich würde
aber schätzen, dass eine eher geringe Mietminderung rechtens
wäre… vielleicht 5%?

Kann mir dazu jemand etwas genauerer sagen?

Vielen Dank schon im Voraus!

Hallo Kinsa,
auch wenn ihr mit dem Vermieter befreundet seid: er bekommt 100% Miete für eine Sache, die nicht 100% in Ordnung ist.
Für nur ein nicht nutzbares Bad in der Wohnung könnte man ca. 33% Miete mindern. Aber so habt ihr ja noch eine Ausweichmöglichkeit. Ich denke, 10% Minderung sind angemessen.
Das würde ich dem Vermieter auch so sagen, am besten schriftlich. Mündliche Abmachungen zählen nicht.
Es handelt sich ja nicht um einen Gefallen oder so, es ist ein Geschäft: er kassiert Miete, ihr seid Mieter.
Mindern könnt ihr erst ab dem Datum, mit welchem die schriftliche Ankündigung mit Fristsetzung zur Behebung des Mangels an den Vermieter ging.

Viel Glück
Huftier

Hallo, Kinsa
In Eurem Mietvertrag verpflichtet sich der Vermieter, Euch, den Mietern den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache Euch in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und ihn während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. (§535 BGB)
Das heißt, die Mietsache war von Anbeginn mit erheblichen Mängeln behaftet. Dem Vermieter habt Ihr dies angezeigt, er hat Euch mündlich zugesagt, diese Mängel zu beheben oder beheben zu Lassen. Als Termin nannte er Euch denn Oktober 2010,
Damit befindet sich Euer Vermieter seit spätestens 01. November 2010 mit dem beheben der Mängel in Verzug, zu mindest noch mit der Dusche und Toilette. In einem solchen hat der Mieter nach § 536 BGB das Recht, die Miete zu mindern. Dies insbesondere, denn, hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel, so ist der Mieter für die Zeit, in der die Tauglichkeit aufgehoben ist, berechtigt für die Zeit, während der die Tauglichkeit gemindert ist, nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten.

Das ist in Eurem Fall zu mindest für das Duschbad mit Toilette seit dem 24, 04. 2011 definitiv gegeben rückwirkend geltend machen und zwar bis zu dem Termin, seit dem, dem Vermieter diese Mängel angezeigt wurden. Eine Mietminderung wie in Eurem Schreiben angedeutet von 5 % ist eine bescheidene Forderung, die Ihr durchaus von Euerm Vermieter fordern könntet. Darüber hinaus gäbe es eine weitere Möglichkeit den Vermieter unter Druck zu setzen.
Den Ist ein Mangel im Sinne des § 536 bei Vertragsschluss vorhanden oder entsteht ein solcher Mangel später wegen eines Umstands, den der Vermieter zu vertreten hat, oder kommt der Vermieter mit der Beseitigung eines Mangels in Verzug, so kann der Mieter unbeschadet der Rechte aus § 536 Schadensersatz verlangen.
Der Mieter kann den Mangel selbst beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen, wenn der Vermieter mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist.(§ 536a Abs. 1 BGB).
Ich hoffe, etwas zur Lösung zu Euren Problem mit dem Vermieter beitragen zu können und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Willi

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ich bin etwas unsicher, ob ich diesen Text so im Forum veröffentlichen darf, daher habe ich mich erdreistet, den Text einfach hier herein zu kopieren.
Vielen Dank schon mal im Voraus für eine Antwort!
Gruß, Kinsa
Hallo zusammen,
ich bin mit meinem Lebensgefährten vor acht Monaten umgezogen. In der Wohnung musste noch sehr viel renoviert werden, was wir in Zusammenarbeit mit dem Vermieter getan haben und kurz vor unserem Einzug entdeckten wir, dass eines der zwei Badezimmer lockere Fliesen hatte, hinter denen sich überall Schimmel befand (der Vorbesitzer des Hauses war ein Pfuscher). Da unser Umzug nicht mehr aufzuschieben war, einigten wir uns darauf, dass das Badezimmer vorerst so bleibt und später renoviert wird, als Termin gab unser Vermieter den Oktober 2010 an.
Unser großes Bad hat eine Toilette, eine Badewanne und eine Dusche. Das kleine, nicht nutzbare Badezimmer hat eine Dusche und eine Toilette.
Bis heute, also den 23.04.11 ist das Badezimmer noch immer nicht vollständig renoviert. Die Fliesen wurden zwar Anfang März schon komplett erneuert, jedoch fehlen noch Toilette und Dusche, es ist also weiterhin absolut nicht nutzbar.
Wir sind mit dem Vermieter befreundet, was die Sache schwieriger macht. Alle Vereinbarungen zu den Terminen wurden nur per Handschlag geregelt und wir denken auch nicht wirklich ernsthaft daran, die Miete zu kürzen.
Allerdings wüsste ich gerne, wie die rechtliche Seite wohl aussähe. Wir werden uns demnächst zusammensetzen und einige Dinge besprechen, und ich möchte gerne vorbereitet sein, denn er wird uns sicherlich erzählen, dass wir sowieso kein Recht hätten, die Miete zu kürzen. Ich kann mir das eigentlich nicht vorstellen, denn schließlich haben wir schon sechs Monate länger einen Raum, für den wir Miete bezahlen, der aber nicht nutzbar ist, als vereinbart. Ich kenne mich nicht sonderlich mit dem Thema aus, ich würde aber schätzen, dass eine eher geringe Mietminderung rechtens wäre… vielleicht 5%?
Kann mir dazu jemand etwas genauerer sagen?
Vielen Dank schon im Voraus!

Hallo,guten Tag
Ich hoffe das Sie im Mietvertrag alles festgehalten haben ?.Mit 5% liegen Sie Richtig.
mit freundlichen Gruß a.g.

Für den Raum, den sie nicht nutzen können, brauchen sie auch keine Miete zu bezahlen. Wäre dies das einzige Bad, wäre sogar die gesamte Wohnung nicht benutzbar und sie bräuchten überhaupt keine Miete bezahlen. Zahlen Sie einfach die Miete abzüglich der Quadratmeter für das nicht nutzbare Badezimmer. Setzen sie dem Vermieter schriftlich eine Frist zur Mängelbeseitigung und einer Nachfrist, jeweils 14 Tage. Dann können Sie selbst einen Handwerker beauftragen, dem sie zumindest bezahlen. Die Kosten für den Handwerker ziehen sie dann sukzessive von der Miete ab.

Hallo aus Bernburg,

rechtlich ist die Sachlage eindeutig. Die Miete hätte von Anfang an nicht voll bezahlt werden müssen, wenn die Wohnung nicht voll benutzt werden kann. Einziges Druckmittel der Mieter bei Wohnqualitätseinschränkungen, ist eine Mietminderung. Diese setzt eine konkrete Fristsetzung voraus.
Salopp ausgedrückt: WASCH MIR DEN PELZ ABER MACH MICH NICHT NASS geht leider nicht.

LG zum restlichen Osterfest aus Bernburg

Hallo…
Ich bin zwar kein Experte,aber ich denke mal,das man,wenn man befreundet ist,die Sache so regeln kann,das man die Miete um die nicht nutzbaren qm kürzt.

Hallo,

zu diesem Thema gibt es bestimmt schon Urteile wieviel Prozent als Mietminderung angemessen wären. Leider weiß ich auswendig keines und kann daher nicht wirklich helfen, vielleicht weiß jemand anders mehr.

Liebe Grüße

mitredenwill

Hallo.

Da ihr offensichtlich alles per Handschlag gemacht habt, weil ihr mit dem Vermieter befreundet seid, habt ihr die Vermieterrechte damit bestärkt!
Fakt ist, ihr zahlt schon seit mehr als 6 Monate die volle Miete trotz anfänglichen Mietschäden. Damit wären die Mietminderungsrechte erledigt, das heißt, der so fortbezahlte Zustand gilt als anerkannt vom Mieter, weil er bereits seit über 6 Monate dafür Miete zahlt!

Es würde jetzt auch nichts nützen, das Handschlag-Vereinbarte nachträglich aufzuarbeiten, ihr seid voll in der Hand eures befreundeten Vermieters.

Redet mit ihm, zumal ihr ja auch keine ernsthafte Mietminderung erwägt.

Tipp: Gerade wegen der Freundschaft sollte alles möglichst peinlich genau verschriftlicht werden. Der Volksmund sagt nicht umsonst „Stimmt die Kasse, stimmt die Freundschaft“.

MfG
Delia