Zweites Gewerbe anmelden, wie wird es richtig?

Hallo,

ich bin seit 2000 in einer Gbr ( 2 Personen ) Selbständig. Nun würde ich aber gern auf meine Privatadresse ein zweites Gewebe anmelden mit dem Schwerpunkt Internethandel. Es soll von der anderen GBR völlig getrennt laufen.

  1. Kann ich einfach zum Gewebeamt gehen und noch ein Gewebe anmelden, oder muß ich die Unterlagen des ersten Betriebes mit vorlegen?
  2. Zu erwartender Umsatz wird ca. 10000 EUR p.a. sein, noch einen Steuerberater wollte ich eigentlich nicht bezahlen. Reicht es also ein einfaches Kassenbuch zu schreiben und wie bzw. wann muß ich die UsSt. ( Umsatzsteueranmelden ) anmelden. Gibnt es vielleicht ein PC Programm für Anfänger geeiget und nicht so teuer? Die Buchhaltung ( Kassenbuch )mache ich im jetzigen Betieb zwar selbst aber die Monatlche Auswertung der Steuerberater.

Es wäre schön wenn mir einer von euch witerhelfen könnte. Danke

Hallo,

ich bin seit 2000 in einer Gbr ( 2 Personen ) Selbständig. Nun
würde ich aber gern auf meine Privatadresse ein zweites Gewebe
anmelden mit dem Schwerpunkt Internethandel. Es soll von der
anderen GBR völlig getrennt laufen.

  1. Kann ich einfach zum Gewebeamt gehen und noch ein Gewebe
    anmelden, oder muß ich die Unterlagen des ersten Betriebes mit
    vorlegen?

Für die Anmeldung eines Gewerbes braucht man nix vorlegen, außer dem Personalausweis und evtl. einer Gewerbegenehmigung!

  1. Zu erwartender Umsatz wird ca. 10000 EUR p.a. sein, noch
    einen Steuerberater wollte ich eigentlich nicht bezahlen.

Warum nimmst du nicht denselben, den du schon hast. PS: wenn er für diese 10min. Beratung Geld nehmen will, dann lege ihm sofort die Kündigung auf den Tisch und suche dir nen Neuen!

Reicht es also ein einfaches Kassenbuch zu schreiben und wie
bzw. wann muß ich die UsSt. ( Umsatzsteueranmelden ) anmelden.

Bei dem umsatz kannst du unter die Klausel "Kleinunternehmen fallen!

Gibnt es vielleicht ein PC Programm für Anfänger geeiget und
nicht so teuer? Die Buchhaltung ( Kassenbuch )mache ich im
jetzigen Betieb zwar selbst aber die Monatlche Auswertung der
Steuerberater.

du machst die Buchhaltung selbst? Bitte nimm dir die Zeit und mache einen VHS-Kurs, damit du überhaupt als Doppelunternehmer weißt, was Buchhaltung ist.

Einfacher wäre es, wenn du diesen Internethandel (Allein das wort läßt mich würgen) einfach mit über die GBR laufen ließest. Unternehmen mit Millionen-Umsätzen überlegen Jahrelang, ob sie ihre Firma splitten, und die Ebayverkäufer wissen nicht was Buchhaltung ist und fangen gleich mit ner Doppelfirma an.

Es wäre schön wenn mir einer von euch witerhelfen könnte.

Es gab mal einen alten Spruch: „Schuhmacher bleib bei deinen Leisten!“ und „Mach eins, und das vernünftig“ und „Verzettel dich nicht, plane“

gruss

Danke

Na ja…
Hi,

Bei dem umsatz kannst du unter die Klausel "Kleinunternehmen
fallen!

Kann er sicher, nur das die GBR da noch wäre…
Klappt also nicht (kommt auf Umsatz GBR an und seine Anteile).

Gibnt es vielleicht ein PC Programm für Anfänger geeiget und
nicht so teuer? Die Buchhaltung ( Kassenbuch )mache ich im
jetzigen Betieb zwar selbst aber die Monatlche Auswertung der
Steuerberater.

du machst die Buchhaltung selbst? Bitte nimm dir die Zeit und
mache einen VHS-Kurs, damit du überhaupt als Doppelunternehmer
weißt, was Buchhaltung ist.

Macht ja der Steuerberater. Der guggt über seine „Berechnungen“ drüber und macht die Auswertung. Jedenfalls lese ich das so, und so geht das auch.

Einfacher wäre es, wenn du diesen Internethandel (Allein das
wort läßt mich würgen) einfach mit über die GBR laufen
ließest. Unternehmen mit Millionen-Umsätzen überlegen
Jahrelang, ob sie ihre Firma splitten, und die Ebayverkäufer
wissen nicht was Buchhaltung ist und fangen gleich mit ner
Doppelfirma an.

Es gab mal einen alten Spruch: „Schuhmacher bleib bei deinen
Leisten!“ und „Mach eins, und das vernünftig“ und „Verzettel
dich nicht, plane“

Das ist nicht der Rennfahrer, das ist der Schuster :wink:)
So, genug gemeckert.

Frage:
Wie wäre das in so einem Fall, wenn Hauptgewerbe läuft (umsatzsteuerpflichtig) und im Nebengewerbe z.B. Versicherungen verkauft werden (umsatzsteuerbefreit). Interessante Konstellation! Steuerlich betrachtet.

Gruß
André

Hi,

Bei dem umsatz kannst du unter die Klausel "Kleinunternehmen
fallen!

Kann er sicher, nur das die GBR da noch wäre…
Klappt also nicht (kommt auf Umsatz GBR an und seine Anteile).

Jedes angemeldete Gewerbe ist für sich zu betrachten! lediglich die Veranlagung der Gehälter bzw. Privatentnahmen erfolgt bei der EKSt.-Erklärung des Beteiligten!

Macht ja der Steuerberater. Der guggt über seine
„Berechnungen“ drüber und macht die Auswertung. Jedenfalls
lese ich das so, und so geht das auch.

hast du über sehen, daß er sein „Kassenbuch“ Buchhaltung nannte, die er selbst macht!

Es gab mal einen alten Spruch: „Schuhmacher bleib bei deinen
Leisten!“ und „Mach eins, und das vernünftig“ und „Verzettel
dich nicht, plane“

Das ist nicht der Rennfahrer, das ist der Schuster :wink:)
So, genug gemeckert.

Warum hast du überhaupt gemeckert?

Frage:
Wie wäre das in so einem Fall, wenn Hauptgewerbe läuft
(umsatzsteuerpflichtig) und im Nebengewerbe z.B.
Versicherungen verkauft werden (umsatzsteuerbefreit).
Interessante Konstellation! Steuerlich betrachtet.

Wer eine solche Gewerbekonstellation hat, kriegt von mir immer den Hinweis: Lass es!
Denn wer bei einem hauptgewerbe zeit für ein Nebengewerbe hat, der spinnt, oder er ist Dealer und die Kunden kommen von selbst zu ihm.

gruss