Zweites Gewerbe zwecks Förderung ICH AG?

Hallo,

ich bin Arbeitslos und möchte mich selbstständig machen. Allerdings möchte ich auf jegliche Art von Förderung (Ich-AG etc) erstmal verzichten und es zuerst aus meinen eigenen Ersparnissen versuchen. Jetzt habe ich gelesen dass wenn man ein Gewerbe anmeldet und erst danach Förderung in Anspruch nehmen will, es nicht mehr möglich ist. Was wäre dann, wenn ich erstmal ein Gewerbe anmelde, es privat finanziere und auf Förderung verzichte…dann nach einer Weile, wenn es gut läuft, und ich mich entschließe doch Fördergelder zu beantragen…kann ich dann einfach mein Gewerbe abmelden, dann ein neues Gewerbe anmelden und dann für das zweite Gewerbe auf die Förderung vom Arbeitsamt, zwecks ICH-AG hoffen? Ginge das?

Gruß
Ioana

Hallo Ioana,
Förderungen wie die ICH AG werden nur für Personen gewährt, die durch das AA Leistung beziehen. Weiterhin frage ich mich, warum jemand sich den Vorgaben zur ICH AG stellen sollte, wenn sein Geschäft läuft und er andere Förderungen in anspruch nehmen könnte. So ist jeder Geschäftsmann/frau doch viel freier!!

Eine An und Ab und wieder Anmeldung macht also keinen Sinn. Was bezweckst du denn mit deiner Planung?

Fragende Grüße sendet

Martin

Hallo,

Punkt 1: „:Förderungen wie die ICH AG werden nur für Personen gewährt,:die durch das AA Leistung beziehen.“
— ich bin wie gesagt arbeitslos seit einigen Monaten

Punkt 2: "Weiterhin frage ich mich,:warum jemand sich den Vorgaben zur ICH AG stellen sollte, wenn

sein Geschäft läuft und er andere Förderungen in anspruch :nehmen könnte. So ist jeder eschäftsmann/frau doch viel :freier!!"

----dazu muss ich sagen, ich habe gerade erst meine Ausbildung beendet und wurde nicht übernommen. Ich möchte gegen Ende des Jahres als Au Pair nach Amerika gehen. Für die Zeit dazwischen wollte ich einfach mal antesten wie es laufen würde wenn ich mich selbstständig aufmache. Für die Zukunft möchte ich nähmlich auf jeden Fall ein eigenes Geschäft eröffnen. Zuerst allerdings möchte ich mein Risiko klein halten und erstmal bei Ebay Profi Sellerin werden, da hat man nicht so viele Ausgaben wie Miete, Lager etc… Und das wollte ich im kleinen Rahmen dann betreiben, deshalb auch aus meinen eigenen Finanzmittel finanzieren. Ende des Jahres, wollte ich das Gewerbe abmelden und nach Amerika fahren. Wenn ich zurückkomme, (so dachte ich mir das zumindest), und das mit der Profi Sellerin gut gelaufen ist, wollte ich dann ein eigenes Geschäft eröffnen. Und trotzdem voererst ein bißchen Unterstützung vom Arbeitsamt beantragen.

Das ist so meine Grundidee gewesen. Und deswegen wäre es nicht so schlau wenn ich jetzt ein Gewerbe anmelde um zu testen, dann wegfahre und wenn ich wiederkomme und das Geschäft eröffnen will, bekomme ich gar keine Unterstützung mehr. Dann würde ich nähmlich lieber dieses „Antesten“ sein lassen.

Ich hoffe ich konnte ein bißchen verständlich rüberbringen wie ich mir das so dachte.

gruß
Ioana

Hallo Ioana,

unter diesen Umständen, wie du sie beschreibst hat ein „Antesten“ keinen Sinn. Da du das Gewerbe eh aufgibst, fehlt dir sowieso die Motivation (entschuldige bitte). Läuft was schief (kaum Einnahmen), so schmeißt du das Gewerbe hin und fertig? Gerade als Profiseller hast du Verantwortung dem Kunden gegenüber, was ist im Reklamationsfall, auch nach dem Gewerbe bist du in der Haftung! Das hat mit einem vertrauenswürdigen Händler nichts zu tun.

Die Geschäftsidee ist an sich auch noch falsch. Thema Gebühren, die fallen an (siehe „Ebay“-Brett). Lagerkosten, Büro, als Profiseller sicher notwendig. Die Arbeit an sich ist zeitaufwändig. Der Markt sehr eng. Ohne Stammkunden so gut wie keine Chance.

Überlege dir bitte genau, ob du überhaupt ernsthaft jetzt schon eine Selbstständigkeit beginnen möchtest. Wenn du dich finanziell etwas bessern möchtest, so suche dir lieber einen Minijob oder ähnlich.

Entschuldige bitte diese etwas harten Worte.

Gruß
André

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Hallo an alle,
der Darstellung von André kann ich nicht viel zufügen und stimme mit Ihm überein. Grundsätzlich stellt sich auch die Frage ob du nach deiner Rückkehr weiterhin Förderberechtigt bist? Kläre das mal mit dem AA ab. Ich persönlich würde die Zeit bis zu deiner Rückkehr nutzen um mir ein entsprechendes Geschäftskonzept aufzubauen. Du solltest du Planung deiner eventuellen Selbstständigkeit so ausrichten, das du davon leben kannst. Also was muß ein Geschäft im Monat abwerfen um davon leben zu können? Dafür eignet sich ein Geschäftsplan/Rentabilitätsplan. Diese kannst du als Download bei deiner IHK abrufen. der steht unter Existenzgründer. Bitte auch die Broschüre „Volle Kraft…“ nicht nur lesen sondern verinnerlichen!!!

Mal so einige Fragen zu deinem Geschäft:
Was soll verkauft werden?
Woher kommen die Produkte?
Welche Kalkulation steht dahinter?
Absatzchancen und weitere Möglichkeiten?
Wie hoch sind deine Kosten?
Etc., etc.

Weiterhin ist die Förderung der ICH AG nur ein Zuschuß zu Finanzierung der sozialen Absicherung (Krankenkasse, Rentenkasse, etc.) und kein Zuschuß zur Aufrechterhaltung deines Lebensstandarts.

Kurz zusammen gefaßt meine Empfehlung: Zeit nutzen und eine reale Planung aufbauen. Alle Faktoren abklären und einen vollständigen Geschäftsplan schriftlich fixieren.

Gruß

Martin

P.S.: Ein Sternchen für André muß sein!!

bist du ein altruist?

Hallo,

ich bin Arbeitslos und möchte mich selbstständig machen.
Allerdings möchte ich auf jegliche Art von Förderung (Ich-AG
etc) erstmal verzichten und es zuerst aus meinen eigenen
Ersparnissen versuchen.

hallo,

das lese ich mal gerne. viele gründer wollen wissen, wie oft sie zuschüsse bekommen, wo sie etwas beantragen müssen, nach dem motto: ich will alles, was mir zusteht.

du willst alles aus eigener kraft machen. das ist sehr lobsam, aber nicht sinnvoll.

investiere dein erspartes sinnvoll und lasse dich für deine private lebensführung unterstüzten. sei es durch den existenzgründungszuschuss oder überbrückungsgeld,

gruss, markus

Hallo,

unter diesen Umständen, wie du sie beschreibst hat ein
„Antesten“ keinen Sinn. Da du das Gewerbe eh aufgibst, fehlt :dir sowieso die Motivation (entschuldige bitte).

Ich habe die Motivation, ganz bestimmt sogar. Ich verstehe auch nicht was so falsch daran sein soll erstmal zu testen. Ich mache wie gesagt erstmal ein Ebay Geschäft auf. Da ich ein kleines Ebay Geschäft aufmachen will, denke ich nicht das ich viele Stammkunden haben werde. Darauf will ich das ganze auch nicht aufbauen sondern viele verschiedene Waren an verschiedene Kunden anbieten. Und gegenüber den Käufern die bei mir einkaufen werden, werde ich die Verantwortung auch tragen. Ich werde das Geschäft ja schließlich nicht aufgeben und allen die gerade was bei mir gekauft haben erzählen „Pech gehabt, du kriegst jetzt die Ware nicht mehr“. Nein, ich werde selbstversändlich alles richtig zum Abschluß bringen. Ich werde alle Reklamationsfälle erledigen, Waren ausliefern etc.

Thema Gebühren, ja die Gebühren von Ebay muss ich zahlen. Ansonsten, ich habe mein Zimmer mit meinem Computer, ich habe eine Digitalkamera, ich habe ein Lagerraum wo ich die Ware verstauen kann und keine Miete zu zahlen. Zeit hätte ich auch genügend.

Aber meine Frage wurde immer noch nicht beantwortet. Kann ich denn mein erstes Gewerbe abmelden und dann bevor ich mein zweites Gewerbe aufmache Fördergeld beantragen und auch bekommen? (ich weiß das das Fördergeld eher für die Sozialausgaben gedacht ist, aber das ist doch auch gut so, da habe ich wenigstens diese Kosten nicht aus eigener Tasche zu tragen)
Von der IHK hab ich heute Material erhalten, aber diese Infos beantworten meine Frage auch nicht. Und vom Arbeitsamt habe ich bis heute immer noch nichts gehört.

Gruß
Ioana

PS: klar verzeihe ich harte Worte. Solange mir diese harten Wörter weiterhelfen.

Hallöchen Iona,

…Jetzt habe ich gelesen dass wenn man

ein Gewerbe anmeldet und erst danach Förderung in Anspruch
nehmen will, es nicht mehr möglich ist. Was wäre dann, wenn
ich erstmal ein Gewerbe anmelde, es privat finanziere und auf
Förderung verzichte…dann nach einer Weile, wenn es gut
läuft, und ich mich entschließe doch Fördergelder zu
beantragen…kann ich dann einfach mein Gewerbe
abmelden, dann ein neues Gewerbe anmelden und dann für das
zweite Gewerbe auf die Förderung vom Arbeitsamt, zwecks ICH-AG
hoffen? Ginge das?

Nein, das geht nicht. ICH-AG und Überbrückungsgeld werden nur aus der Arbeitslosigkeit heraus bewilligt.

Liebe Grüße
Tanja

Hallo Leute,

endlich habe ich heute eine Nachricht vom Bundesministerium für Arbeit erhalten. Ich hatte schon vor fast 1 Monat dort wegen dem Problem angefragt.
Und hier der entscheidende Satz:

" Sollten Sie sich entschließen, Ihr durch die Agentur für Arbeit UNGEFÖRDERTES Gewerbe wieder abzumelden, um ein neues Gewerbe anzumelden, so ist eine Förderung nur unter den Bereits genannten Voraussetzungen (Bezug von Arbeitslosengeld, vorherige Antragstellung…) möglich."

Find ich echt gut.

Ich danke euch für eure Hilfe und Antworten.

By
Ioana