Hallo! Es klingt kompliziert aber es ist für mich von grossem Intresse. Ein Junge wurde unehlich geboren und bekam den Mädchenname der Mutter die aber schon den Namen ihres damaligen geschiedenen Mannes hatte. Mit 10 Jahren änderte die Mutter den Jungen seinen Namen auf ihren aktuellen Namen um. Nun hat der Junge den Namen eines Mannes den er garnicht kennt. Der Name des leiblichen Vaters wird nun nicht weitergeführt, kann der Junge den Namen seines unehelichen Vaters trotzdem irgendwie bekommen oder muss er den Namen eines Mannes den er garnicht kennt weitergeben? Vater und Mutter sind schon verstorben! Vielen Dank für euer Intresse. Denkt Ihr ich sollte es versuchen es zu ändern?
Kann man doch auf den Jugendamt nachfragen.
Kann man doch auf den Jugendamt nachfragen.
Schönen Dank für Ihre Antwort,
Der Junge wird es mal bei einem Jugendamt versuchen, er hatte keine Ahnung das dieses Amt diese Frage beantworten könnten,da der Junge schon über 40 Jahre alt ist, und längst nicht mehr in seiner Geburtsstadt wohnt.
Hallo,
ich bin kein Experte im Namenänderungsrecht und genaueres würdest Du beim Standesamt oder Ordnungsamt erfahren.
Aber wenn der Name Deines leiblichen Vaters auf Deiner Geburtsurkunde steht, solltest Du einfach eine Namensänderung schriftlich beim Standesamt beantragen.
Viel Erfolg.
Reinhard
Auch Dir möchte ich recht herzlich Danken, so wie es aussieht werde ich nächste Woche mal auf allen Ämtern die mir vorgeschlagen wurden vorsprechen. Über die Ergebnisse werde ich euch dann auch selbstverständlich Informieren, nochmals vielen Dank!
Hallo,
versuche es beim Kreisverwaltungsreferat, oder falls das Jugendamt keine Daten frei gibt, kannst Du Akteneinsicht beantragen. Die lassen sich aber Zeit!
Wenn Du nach ca. 3 Wochen keinen Termin bekommen hast, so hake dann nochmal nach.
Gutes Herausfinden wünsche ich Dir…
Hallo
Ich danke auch Dir für den Vorschlag,ich möchte mal mitteilen was dem Jungen dann passiert ist, er ging zum Standesamt(wie empfohlen)und brachte sein Vorliegen an,als Antwort bekam er dann das dies mit dem normalen Zivilrecht nicht geht, also wenn man einen Namen hat dann hat man ihn, aber im BGB gibt es da so eine Lücke, die dann greift wenn man einen Namen hat unter dem man „Leidet“,z.B. „Schwanz“ oder ähnliches, oder aber wenn man in einem Hochhaus wohnt wo noch über 100 andere mit deinem Namen wohnen z.B. „Schmitz“ und deine Post kommt nicht an. Nun muss das aber dann das Landratsamt entscheiden. Der Junge ging dann zum Landratsamt und trug seine Biographie vor wo er auch mit einem Psychiatrischen Gutachten darlegte das es seiner Genesung gut tuen würde wenn er seinen alten Familienname ändere.Jetzt muss der Junge eine Anzahl von Anträgen ausfüllen die er wiederrum bei dem Standesamt bekommt,eine Entscheidung wird dann erteilt, aber selbst wenn es negativ ausgeht fallen eine enorme Menge an Gebühren an. Trotzdem wird der Junge diesen Weg begehen,und bedankt sich für die netten Wünsche auf Erfolg bei euch.
Ich weiss, dass das damalige Familienrecht dementsprechend handeln konnte. Mein Sohn fällt auch noch auf das damalige Familienrecht, allerdings wurde ca. vier Jahre nach seiner Geburt das Familienrecht geändert, sodass bei ihm schon das Kindschaftsrecht greift, und seine Mutter, ohne meine Einwilligung, seinen bzw. den damaligen Geburtsname (Mädchenname der Mutter) nicht ändern darf.
Vielen Dank auch zurück