Zweitgewerbe anmelden-Erstes mit Gründungszuschus

Hallo zusammen,

einen aussagekräftigen Titel hab ich leider mit der möglichen Anzahl Buchstaben nicht hinbekommen.
Ich erkläre kurz worum es geht:
Ich bin seit März selbständig mit einem Gewerbe im Bereich Bürodienstleistungen.
Dieses wird gefördert mit einem Gründungszuschuss.
Jetzt habe ich vor ein weiteres Gewerbe anzumelden, welches in eine ganz andere Richtung geht (Internethandel)
Meine Frage ist, was ich dabei beachten muß…
Soll heißen:
Muß ich das ausser beim Finanzamt, auch nochmal bei der Krankenkasse, beim Arbeitsamt oder sonst wo melden?? Oder gefährdet das gar meinen Gründungszuschuss irgendwie?

Das wars eigentlich schon. Möchte das eben nur wissen, bevor ich ein Zweitgewerbe anmelde.

Danke im Voraus und viele Grüße,
Sam

Hallo Sam, gerade läuft Profiler und die Hauptdarstellerin heisst auch Sam hihihi… Ist aber genauso interessant, als wenn ich erzählt hätte, dass heute mein Waschlappen vom Haken gefallen wäre :wink:

Bei einem bestehenden Gewerbe ist immer und stets das Finanzamt das wichtigste Institut wem du Rechenschaft ablegen musst. Alle anderen Behörden, vorausgesetzt du musst dafür nicht etwas anbauen was einer Baugenehmigung bedarf, stehen hinten an.
Du hast eine Steuernummer, bist registriert und kannst damit auch Rechnungen ausstellen. Solltest du für andere Dienstleistungen ein zusätzliches Gerwerbe anmelden müssen, dann lasse dich von deinem Gewerbeamt darüber informieren. Was aber keine Eile hat.

Schöne Grüsse
Krümel

Um den Gründungszuschuss weiterhin zu erhalten, darf man im Nebengewerbe eine bestimmte wöchentliche Stundenzahl nicht überschreiten.