Wenn ein Arbeitnehmer zusätzlich zu seinem Job (z.B. Botendienste) einen anders gearteten Job für 2 oder 3 Wochenenden für den gleichen Arbeitgeber übernimmt (z.B. Montagearbeiten an Regalen), wird dann das zusätzlich verdiente Geld zwangsläufig zusätzlich zum Gehalt abgerechnet oder kann die Abgeltung der zusätzlichen Arbeit auch über einen Nebenjob oder ähnliches abgerechnet werden (z.B. wg. der Lohnsteuer, Soz.-Abgaben etc.)?
Hi PROliz,
leider hatte ich seolch eine Frage noch nie, da meistens dies über Überstunden oder so abgerechnet wird. sorry
Gruß Frank
Hallo,
eine Arbeitgeber ist ein Arbeitgeber der kann einen nicht zweimal einstellen.
Gruß
maunzer