Hallo,
wenn Du volljährig bist, darfst Du grundsätzlich einen Nebenjob annehmen. Schau aber vorher mal in Deinen Ausbildungsvertrag und (wenn vorhanden) auch in den Tarifvertrag, denn diese können das Recht auf einen Nebenjob einschränken oder sogar ganz verbieten.
Deinen Ausbildungsbetrieb musst Du über den Zweitjob informieren. Er darf Dir den Nebenjob verbieten, wenn dieser Deine Ausbildung negativ beeinflusst, z. B. wenn Du nach der Nachtschicht bei der Tankstelle am nächsten Morgen übermüdet zur Arbeit im Ausbildungsbetrieb erscheinst, oder wenn Deine Leistungen in der Berufsschule nachlassen, weil Du keine Zeit mehr zum Lernen hast. Wichtig: Auch als Volljähriger darfst Du nicht mehr als 48 Stunden in der Woche arbeiten.
Bedenke auch, dass die Ausbildungsvergütung und das Einkommen aus dem Nebenjob zusammengerechnet werden und dadurch Dein Anspruch auf BAB, Bafög oder Wohngeld evtl. sinkt oder ganz entfällt. Außerdem kann es sein, dass Deinen Eltern das Kindergeld gekürzt oder gestrichen wird, dieses kann auch rückwirkend passieren, d. h. Deine Eltern müssen dann das bereits erhaltene Kindergeld zurückzahlen.
Wenn von Deiner Ausbildungsvergütung bereits Abgaben abgezogen werden, musst Du bei einem 400-Euro-Job keine Steuern oder Sozialabgaben zahlen. Wenn Du am Jahresende eine Steuererklärung machst, musst Du den Job aber trotzdem angeben.
Hier gibt es noch mehr Infos zum Thema Minijob:
[http://www.minijob-zentrale.de/DE/0__Home/navNode.ht…](http://www.minijob-zentrale.de/DE/0 Home/navNode.html? nnn=true)
Grüße
Jeanine