zuerst mußt Du Deinen Ausbildungsbetrieb um Erlaubnis bitten. Wenn dieser zustimmt kannst Du einen Nebenjob auf 400-Euro-Basis annehmen, wenn Du schon über 18 Jahre bist.
eine Nebenbeschäftigung ist nur mit Erlaubnis des Arbeitgebers möglich. Der Zweitjob darf nicht mit dem Gewerbe des 1. Arbeitgebers kollidieren und nicht die Ausbildungsleistungen beeinträchtigen.
Wenn der 2. Job ohne Steuerkarte ist, braucht man selber keine (oder höchstens 2%) zu zahlen. Wenn der Zweitjob mit Stuerkarte ist, fallen zunächst Steuern, die man aber meistens nach dem Ende des Kalenderjahres zurückbekommt (Ausnahme: letztes Ausbildungsjahr).
Ich persönlich würde keinen Zweitjob machen, sondern mich voll auf die Ausbildung konzentrieren. Für die Übernahme oder evtl. Bewerbungen sind die Leistungen in der Ausbildung ggf. lebensentscheidend. Evtl. eher Ausgaben reduzieren. Das meiste an Ausgaben kann man nach der Ausbildung nachholen. ))
da du in der ausbildung bist solltest du das mit deinem AG klären.
Nur weil die jemand auf 400,- euro basis suchen, heißt das nicht das du 400,- euro bekommst.
dies nennt man nur so, da dieser betrag für dich steuerbefreit wäre, trotz versicherung die der „neue“ AG für dich bezahlt.
Also am besten dort fragen, wieviel stunden der job hätte und dann mit deinem aktuellen AG besprechen.
denn auch da gibt es gesetzl. bestimmungen was die arbeitszeit angeht.
Du darfst nur mit Zustimmung deiner Firma einen Nebenjob ausüben. Dieser darf natürlich deine Ausbildung nicht gefährden. Solltest Du dich mit deinen Leistungen am unteren Level bewegen (incl. Berufsschule) wird dein Chef dies wohl ablehnen, ansonsten spricht dem nichts entgegen. Sollten Deine Leistungen aufgrund des Zusatzjobs aber sinken wird er dir wohl die weitere Zustimmung verweigern. Steuern wirst du aufgrund deines niedrigen Grundgehaltes keine Zahlen müssen, da du weiter unter der Grenze liegst.
Hay Leute,
ich bin in einer Ausbildung (40 std / woche) & verdiene knapp
unter 400€ netto im monat!
Ich habe eine Stellenanzeige bei einer Tankstelle gesehen für
Aushilfkräfte auf 400€ Basis.
Jetzt frage ich mich, darf ich diese Stelle nehmen?
Also denn immer spät- wochenendschichten schieben?
leider kenne ich mit einen Zweitjob in der Ausbildung nicht aus. Frage aber zuerst Deinen Ausbildungsstelle, ob Du diesen Aushilfsjob überhaupt annehmen kannst. Du brauchst auf alle Fälle die Zustimmung, sonst geht gar nichts. Ich wünsche trotzdem alles Gute. Viele Grüße von Simone
Hallo,
wenn Dein Chef den Nebenjob genemigt, dann ja.
Bei 400 EUR - Jobs ist das in der Regel so geregelt, dass der Arbeitgeber einen Pauschalbetrag Steuern und Sozialversicherung zahlt. Solltest Du aber 401 EUR verdienen, zahlst Du Deine Steuern selber und 1/2 Sozialversicherung.
ob Du einen Nebenjob annehmen darfst, hängt von Deiner Arbeitgeberin ab und welche Bestimmungen die Firma intern hat. Prinzipiell darf Dein Nebenjob nicht in Konkurrenz zu der Branche Deiner Firma stehen.
Ab wann Du Steuern bezahlen musst, sagt Dir Dein Finanzamt; ich weiß es leider nicht. Ich gehe aber nicht davon aus, da meine Azubis mehr verdienen und keine Steuern zahlen müssen.
wenn Du volljährig bist, darfst Du grundsätzlich einen Nebenjob annehmen. Schau aber vorher mal in Deinen Ausbildungsvertrag und (wenn vorhanden) auch in den Tarifvertrag, denn diese können das Recht auf einen Nebenjob einschränken oder sogar ganz verbieten.
Deinen Ausbildungsbetrieb musst Du über den Zweitjob informieren. Er darf Dir den Nebenjob verbieten, wenn dieser Deine Ausbildung negativ beeinflusst, z. B. wenn Du nach der Nachtschicht bei der Tankstelle am nächsten Morgen übermüdet zur Arbeit im Ausbildungsbetrieb erscheinst, oder wenn Deine Leistungen in der Berufsschule nachlassen, weil Du keine Zeit mehr zum Lernen hast. Wichtig: Auch als Volljähriger darfst Du nicht mehr als 48 Stunden in der Woche arbeiten.
Bedenke auch, dass die Ausbildungsvergütung und das Einkommen aus dem Nebenjob zusammengerechnet werden und dadurch Dein Anspruch auf BAB, Bafög oder Wohngeld evtl. sinkt oder ganz entfällt. Außerdem kann es sein, dass Deinen Eltern das Kindergeld gekürzt oder gestrichen wird, dieses kann auch rückwirkend passieren, d. h. Deine Eltern müssen dann das bereits erhaltene Kindergeld zurückzahlen.
Wenn von Deiner Ausbildungsvergütung bereits Abgaben abgezogen werden, musst Du bei einem 400-Euro-Job keine Steuern oder Sozialabgaben zahlen. Wenn Du am Jahresende eine Steuererklärung machst, musst Du den Job aber trotzdem angeben.
Hallo,
eine Ausbildung ist ein Full-Time-Job. Denn neben der reinen Arbeitszeit wirst Du auch noch einige Stunden pro Woche mit lernen beschäftigt sein. Alleine aus diesem Grund rate ich Dir dringend davon ab, einen Nebenjob anzunehmen.
Ansonsten gilt: sprich Dich mit Deinem Ausbilder ab. Denn der hat ein Anrecht darauf, dass Du ausgeruht und fit zur Arbeit kommst.
Vor allem ist es zwingend erforderlich, dass Du die schriftliche Genehmigung deines Ausbildungsbetriebes erhälts, sonst ist dies ein Grund zur Auflösung des Ausbildungsverhältnisses!
Die zu erhalten, ist meist schwer, da die Betriebe damit rechnen, dass Deine Leistng nachlassen könnte.
Gute Anlaufstelle für solche Fragen ist www.minijobzentrale.de. Da findet man viele Infos zu diesem Thema, bzw. man kann da auch anrufen und sich beraten lassen, wenn man was nicht versteht ;o)
Hallo,
zuerst Freigabe vom Arbeitgeber einholen. Denn du musst dem Betrieb mit voller Kraft zur Verfügung stehen (ausgeschlafen, nicht zu spät kommen, immer engagiert). Achte darauf, wie das wirkt, wenn du fragst, dass du einen Zweitjob suchst. Kommt, denke ich, nicht gut an. Außer, du bist in den Augen deines Chefs ein Genie in der Ausbildung.
Thema Steuern: Hängt davon ab, ob Minijob (und welche Variante), Gewerbeschein, … Lässt sich pauschal nicht beantworten.