Hallo,
ich habe eine Frage zur Handhabe mit einem Zweitjob. Ich bin Studentin und habe derzeit eine Stelle als Studentische Mitarbeiterin (am Institut einer Hochschule, also Öffentlicher Dienst) für ca. 250 Euro Verdienst im Monat bei monatl. 38h. Zusätzlich möchte ich nun auch noch eine geringfügige Beschäftigung ausüben, ein Studentenjob im Einzelhandel bei 50h im Monat und einem ca. Verdienst von 350 Euro.
Jetzt ist meine Frage: Brauche ich eine zweite Lohnsteuerkarte? Und muss ich beim Gesamtgehalt von voraussichtlich 600 Euro dann auch Sozialabgaben zahlen? Wenn ja, wie mache ich das? Schließlich müsste dann ja einer der Arbeitgeber für die andere Hälfte aufkommen, was sicherlich eher unbeliebt ist.
Es muss doch aber möglich sein, sich auf diese Weise sein Studium zu finanzieren. Man hört doch oft von Studenten, die mehrere Jobs haben, die jeweils geringfügig sind. Oder machen die das dann alles schwarz??
Ich wäre sehr erfreut über Hilfe, denn ich müsste bald mal eine Entscheidung treffen und entsprechende Anträge bei meinem derzeitgen Arbeitgeber stellen…
Danke schonmal!
Gruß,
Cate
Hallo Cate,
grundlegend ist es so, das du sobald du mehr als 400 Euro verdienst, Sozialversicherungspflichtig wirst. Leider kenne ich mich nicht zu 100 %. Es gibt sonderregeln wenn du dich als Werkstudent anmelden lässt, aber hierfür müssen bestimmte voraussetzungen gegeben sein, die ich dir nicht wirklich sagen kann.
Als Werkstudent zahlst du als Sozialversicherung nur die Rentenversicherung und sonst nichts.
Wie das die anderen Studenten machen, kann ich mir nicht anmaßen zu beurteilen, ich würde es wahrscheinlich so machen das ich über die Semesterferien als Werkstudent arbeite (50 Tage vollzeit/Jahr sind steuerfrei) und nebenbei einen 400 Euro Job annehmen würde, da der erste! 400 Euro job immer steuerfrei ist, da dieser vom Arbeitgeber pauschal bezahlt wird. Am besten mal mit deinem AGs darüber reden, vielleicht können diese dir weiter helfen.
Ich hoffe ich konnte dir wenigstens ein stück weiter helfen.
MfG
Nektar
Hallo ich kann Dir da leider nicht weterhelfen.
viele Grüße
Hallo Cate,
ich habe da leider nicht so gute Nachrichten für Dich: Zwei geringfügige Beschäftigungen kann man tatsächlich nur dann ausüben, wenn die beiden Jobs zusammen nicht 400 Euro übersteigen. 400,-Euro Jobs müssen vom Arbeitgeber bei der Bundesknappschaft angemeldet werden - das könnte Dein 2ter Arbeitgeber nicht, weil Du da schon bekNnt bist. Das bedeutet, das Dein 2ter Job Lohnsteuer und Sozialversicherungspflichtig wäre. Die Abwicklung würde Dein Arbeitgeber übernehmen, Du kannst da nichts machen. Allerdings befürchte ich, das Deine Arbeitskraft beim Einzelhändler nicht unbedingt noch so gefragt sein könnte, da rs nicht nur für Dich erhöhte Abzüge, sondern auch für Ihn erhöhte Lohnnebenkosten.
Das ist jetzt kein Aufruf zur Schwarzarbeit, aber Du solltest Dir eine andere Lösung überlegen. Steuerlich wäre eine mit Lohnsteuer belegte Beschäftigung eher kein Thema- Du würdest. Dir Deine mtl. vorausgezahlte Lohnsteuer wohl komplett über die Einkommensteuererklärung zurückholen,
Ich hoffe ich konnte Dir etwas helfen!
Gruß,
Stephan
Hallo Cate,
Du hast mich zwar als "Expertenudem ist das bei mir inzwischen auch gut 10 Jahre her, die Regelungen haben sich sicher geändert …
Sorry
Hallo,
ich hab dir bereits eine Antwort geschickt, aber scheinbar ist die nicht durchgegangen. Also das ganze nochmal.
Entschuldige die späte Antwort, wir waren in Urlaub.
Wenn du bei deinm Hiwijob an der Uni angemeldet bist, und dort deine Steuerkarte Kl. I hinterlegt hast und bei der Sozialversicherung angemeldet bist, kannst du dich in deinem Zweitjob als geringfügig Beschäftigte anmelden lassen.
Das bedeutet, dass du bis zu 400 € im Monat abgabenfrei verdienen kannst. Allerdings muß dein Arbeitgeber pauschale Lohnsteuer, Kranken- und Rentenversicherung an die Bundesknappschaft abführen.
Die sind für deinen Arbeitgeber zusätzliche Kosten,zu deinem ausbezahltem Lohn von ca. 30%.
Viele Arbeitgeber wollen deshalb nach Möglichkeit die pauschale Lohnsteuer sparen, und verlangen von Ihren Arbeitnehmern eine Lohnsteuerkarte. Bei dir wäre dass dann die Steuerklasse 6.
Du kannst aber folgendes machen. Im Institut kannst du die Steuerkarte 6 abgeben, und beim Zweitjob die Steuerkarte mit der 1.
Aber vorsicht:
Wenn du als Hiwi auch als geringfügig Beschäftigte angemeldet bist(was ich glaube) musst du für alle beiden Jobs sozialversicherung zahlen und auch Lohnsteuer.
Du kannst deine Arbeitgeber fragen, ob sie die Lohnsteuer mit 20% pauschalieren, aber dass tun die wenigsten.
Ein trost, bei dem Lohnsteuerjahresausgleich, kannst du die Steuer zurückbekommen.
Es gibt noch eine Möglichkeit sozialversicherung zu sparen: Kurzfristige Beschäftigung.
Du darfst eine bestimmte Tätigkeit maximal nur 50 Arbeitstage ( zusammenhängend) im Jahr ausüben. Also Ferienjob.
Ich hoffe dir geholfen zu haben