Zweitmeinung wenn schon in stationärer Behandlung?

Hallo,
mich würde interessieren, ob eine Zweitmeinung zu einer bereits laufenden Stationären Behandlung möglich bzw. üblich ist.

Ich kann mich mit Details irren, da ich es nur erzählt bekommen habe. Mein Vater (59, bisher keine nennenswerten Gesundheitlichen Probleme) wurde vor einigen Wochen am Herz operiert, Narbengewebe verödet um Herzrhythmusstörungen zu beseitigen. Das sollte nach 4 Tagen erledigt d.h. er wieder zu Haus sein und nach einer Woche Krankschreibung hätte er wieder arbeiten gehen sollen. Nach dem es nach der OP fast eine Woche gedauert hatte, bis er mit Medikamenten richtig eingestellt wieder nach Hause konnte, ging es ihm nach zwei Tagen später aber so schlecht, dass er mit dem Notarzt abgeholt werden musste. Erst war nicht klar was er hat, dann hieß es eine Entzündung (Lunge oder Herz kann ich nicht genau sagen), es wurde mit einem „leichten“ Antibiotika behandelt und die Blutwerte verbesserten sich - es schien überstanden und er durfte wieder nach Hause. Ein paar Tage später - Nachuntersuchung - es wurde eine Verschlechterung festgestellt und er durfte wieder seine Sachen packen und wurde stationär aufgenommen. Dieses mal die volle „Dröhnung“ mit stärkeren Antibiotika. Dann hieß es Wassereinlagerung am Herzen (oder so), hat sich auch wieder gebessert. Nun kamen Abendliche Fieberschübe hinzu, die offenbar nicht so recht erklärt werden können und seit heute starke Schmerzen - angeblich was mit der Galle. Ich will ja keinem der Ärzte etwas unterstellen, aber kann dass den sein, dass da nur Geld verdient wird? Kann man sich ohne weiteres die kompletten Unterlagen zur Behandlung aushändigen und von unabhängiger Stelle begutachten lassen?

Gruß
Maze

Hallo,

da könnte auch ein Antibiotikaresistenter Keim im Spiel sein.
Eine Zweitmeinung kann nie schaden. Verboten ist sie nicht.
Sollte man ruhig abklären lassen.

Gruß,Paran

Der Patient hat ein Recht auf Einblick in seine Krankenakte. Natürlich kann er auch einen Gutachter beauftragen, um festzustellen, ob ein ärztlicher oder pflegerischer Fehler vorliegt. Allerdings sollte er sich darüber Gedanken machen, dass er damit Kosten verursacht, die an irgendjemandem hängen bleiben werden…

Es gibt keine leichten Antibiotika, es gibt sie nur in verschiedenen Dosierungen. Beispiel: Einem Patient mit einer Nasennebenhöhlenentzünung würde man nur 3 x 300 mg Antibiotikum verordnen, bei einem Patient mit einer doppelseitigen Lungenentzündung würde man dieses Antibiotikum mit 1.200 mg pro Tag ansetzen. Es ist schade, dass Du nicht genau weißt, welche Diagnosen gestellt wurden. Ich könnte mir aufgrund Deiner Schilderungen vorstellen, dass Dein Vater bei seinem zweiten Besuch ein Lungenödem hatte; das ist sehr gefährlich, dann hat man Wasser in der Lunge. Am Herz kann man keine Wassereinlagerungen bekommen, aber sehr wohl eine Myocarditis, das ist eine Herzmuskelentzündung. Da Du nichts genaues schreibst, ist das natürlich von mir nur geraten. Angeblich was mit der Galle? Wenn er Schmerzen im rechten Oberbauch hat und hat entsprechende Butergebnisse, ist das keine Geldmacherei, sondern eine nachzuweisende Erkrankung. – Nur der Patiente selbst kann Einsicht in die Unterlagen fordern. Es steht ihm natürlich frei, sich in ein anderes Krankenhaus verlegen zu lassen. Aber ich habe noch nie gehört , dass Angehörigen Patientenakten ausgehändigt werden, damit sie einem Gutachter vorgelegt werden können. Wenn Du ihn heute besuchst, lass Dir genau erklären, was er eigentlich hatte. Schreib es auf, und wir erklären Dir dann dieses Fachchinesisch. Du kannst auch dem Arzt sagen, falls er nur mit lateinischen Begriffen um sich wirft, dass Du das nicht verstehst und er soll es Dir richtig erklären. Für Deinen Vater alles Gute. lg Lilo