Zweitnamen ändern

Hallo ihr,

wenn man seinen zweiten Vornamen ändern möchte,-

  1. Wo kann man dies machen?
  2. Wieviel kostet es?

Es handelt sich nur um einen Buchstaben, der geändert werden sollte.
Nach der Geburt wurde er falsch geschrieben, wie es ursprünglich von den Eltern gedacht war.
Warum die es damals nicht geändert oder bemerkt hatten, unbekannt.
Ist nun eh 26 Jahre her- doch der Wunsch wird immer größer, dass der Name nun auch so auf dem Perso steht, wie er wirklich gehört.

Danke für Antwort,

viele Grüße,
Spotvolta

Hallo Du!

wenn man seinen zweiten Vornamen ändern möchte,-

  1. Wo kann man dies machen?

Es kommt darauf an, was machbar ist. Grundsätzlich steht der Vorname, unabhängig davon, ob es der erste oder zweite Vorname ist, fest, wenn die Geburt beurkundet und die Vornamen im Geburtenbuch von Standesbeamten eingetragen wurden.
Eine Änderung wäre dann nur auf öffentlich-rechtlichem Wege möglich.

  1. Wieviel kostet es?

Dieser Weg ist recht teuer. 200 bis 300 EUR kann man schon rechnen.

Es handelt sich nur um einen Buchstaben, der geändert werden
sollte.
Nach der Geburt wurde er falsch geschrieben, wie es
ursprünglich von den Eltern gedacht war.

Wenn das wirklich so ist und auch nachgewiesen werden kann, dann sieht die Sache schon anders aus. Eventuell kommst du da sogar kostenneutral raus.
Die Beurkundung im Geburtenbuch hat nur deklaratorischen Charakter, entscheidend ist der Wille der Eltern. Und der wird in der Geburtsanzeige dokumentiert. Vor Geburtsbeurkundung brauchen die sorgebrechtigten Eltern einfach nur in der Geburtsanzeige die Vornamen anzeigen und das unterschreiben. Dann hat das der Standesbeamte so zu übernehmen. Hat er dabei einen Fehler gemacht, kann das auf Antrag berichtigt werden. Voraussetzung ist aber, das der Vorname in der Geburtsanzeige (ist bei den Sammelakten zum Geburtenbuch dauernd aufzubewahren) auch in der von den Eltern gewollten Schreibweise steht.

Allerdings darf der Standesbeamte das Geburtenbuch nicht selbst berichtigen, sondern es ist ein gerichtlicher Berichtigungsantrag zu stellen.
Den kann ein Beteiligter, also in deinem Fall Du oder Deine Eltern, über den Standesbeamten stellen. In einigen Bundesländern darf auch der Standesbeamte selbst den Antrag stellen.

Warum die es damals nicht geändert oder bemerkt hatten,
unbekannt.

Was sagt denn die nach der Geburt ausgestellte Geburtsurkunde aus? Wenn der Vorname dort richtig geschrieben wurde, ist das noch ein Beweis mehr.

Ist nun eh 26 Jahre her- doch der Wunsch wird immer größer,
dass der Name nun auch so auf dem Perso steht, wie er wirklich
gehört.

Muss ja 'ne schlimme Entstellnung sein. :wink:

Gruß HeinzEric

Hallo Heinz Eric,

danke erstmal für die ausführliche Antwort!*!!!

Nun muss ich aber nochmal nachfragen…

Wenn das wirklich so ist und auch nachgewiesen werden kann,
dann sieht die Sache schon anders aus.

Tja… ich denke das ist das Problem!

Die Beurkundung im Geburtenbuch hat nur deklaratorischen
Charakter, entscheidend ist der Wille der Eltern. Und der wird
in der Geburtsanzeige dokumentiert.

Wer hat diese Geburtsanzeige? Wird sie immer erstellt?

(ist bei den Sammelakten zum Geburtenbuch dauernd
aufzubewahren) auch in der von den Eltern gewollten
Schreibweise steht.

Also beim Amt?
In der Stadt, wo ich auch geboren wurde (Köln)?

Was sagt denn die nach der Geburt ausgestellte Geburtsurkunde
aus?

Tja, eben.
Da ist es schon falsch drin! :-/

Muss ja 'ne schlimme Entstellnung sein. :wink:

Nein, eigentlich gar nicht. Nur optisch gefällt mir die angedachte Version einfach besser! Und der Fehler nervt…zumal es schon ein paarmal Probleme gegeben hat mit Ämtern, weil ich meinen Namen ja „falsch“ geschrieben habe…

Vielen Dank,

Grüße,
Spotvolta

Hallo Spotvolta!

Wer hat diese Geburtsanzeige? Wird sie immer erstellt?

Die Geburtsanzeige liegt bei den Sammelakten zum Geburtseintrag. Sie liegt, zumindest bei Geburten vor 26 Jahren, immer in schriftlicher Form vor. Bei mündlicher Anzeige wird sie beim Standesamt aufgenommen. Bei älteren Geburtsbeurkundungen (>50 Jahre) kann es manchmal aber auch bei mündlichen Anzeigen keine Sammelakte geben.

Also beim Amt?
In der Stadt, wo ich auch geboren wurde (Köln)?

Beim dortigen Standesamt, vermutlich im standesamtlichen Archiv oder bei der Urkundenstelle, wie immer die das auch nennen.

Was sagt denn die nach der Geburt ausgestellte Geburtsurkunde
aus?

Tja, eben. Da ist es schon falsch drin! :-/

Zumindest war der Standesbeamte da fehlertreu, :smiley: wenn es ein Fehler war.
Das muss aber nicht bedeuten, dass es in der Anzeige auch so drinsteht. Setzt dich einfach mal mit dem Standesamt Köln in Verbindung
(Tel 0221/22125680, Fax (0221/22122240, eMail [email protected]) und bitte Sie, die Geburtsanzeige zu überprüfen. Wenn der Name dort wirklich in der anderen Form drinsteht, kannst Du ja einen Berichtigungsantrag stellen.

Muss ja 'ne schlimme Entstellnung sein. :wink:

Nein, eigentlich gar nicht. Nur optisch gefällt mir die
angedachte Version einfach besser!

Wenn es nur darum geht, wirst du auch bei einer öffentlich-rechtlichen Namensänderung, die Dir immer noch bleibt, aber auch schlechte Karten haben. Lass Dir da lieber was besseres einfallen: psychische Probleme wegen Hänselns oder so :wink:

Gruß HeinzEric

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Hallo HeinzEric,

Du hast mir echt geholfen, werde mich da mal in Verbindung mit denen setzen :smile:

Aber ob ein Y gegen ein I als psychologisch Happening einzustufen ist… mal schauen!

Dickes Danke******!!!

Spotvolta

Hallo, also die ersten Schritte hast du ja schon erklärt gekriegt, aber auch wenn es im Standesamt auf allen Urkunden und Unterlagen falsch ist, und eine gerichtliche Entscheidung (Amtsgericht des Geburtsortes)solltest du die Off.-rechtliche Namensänderung schnellstmöglich durchziehen. Denn als Student kommst du da ziemlich günstig mit weg. Ich hab für einen Nachnamensschreibfehler ganze 9Eu bezahlt. Da es allerdings schon bei meinem Vater falsch war, bin ich nicht sicher, ob der etwas für den Amtsgerichtsbeschluß (der zuerst vorliegen muss)zahlen musste (ich glaub nicht). Meine Eltern haben jedenfalls als Rentner ganze 90 Euro zusammen (Familienname ist teurer als der Einzelname, also zB mein NAchname, eines Erwachsenen).
Dazu musste ich keine Psychischen Probleme vortäuschen, sondern lediglich schildern wie es ist, zB. stand mein NAme in allen Schulunterlagen und damit auch in meiner Immatrikulation und meinem Uni-Abschlußzeugnis so drin, wie ich ihn haben wollte und das ist schon ein Grund, wenn man halt das Leben bisher unter diesem Namen geführt hat (auch Führerschein, Krankenkassenkarte, Sozialversicherunge etc.). Für das Standesamt und Gericht reichte das jedoch nicht aus, da die nur vom Perso und den Personenurkunden die bisher vorlagen ausgingen, und das waren die „falsche“ Geburtsurkunde meines VAters, die Sterbeurkunde meines Opas (die beide auf dessen Ausweis beruhten)usw. Nur bei diesem Ausweis ist halt der Fehler passiert, bei der Umschreibung von Handschriftlichen zu Maschinenschriftlichen Urkunden.
Mein Vater kam damit noch klar, da seine Unterwschrift in alter Schrift, die Verwechslung deutlich machte, ich krieg das nicht hin und die Beamten, die diesen Rechtschreibfehler nachvollziehen können sterben auch aus.
Drum bin ich jett erst hingegangen und sie haben mir trotzdem nicht den Kpf abgerissen.
Also viel Glük und schöne Grüße
Susanne „nicht mehr Meß“

Hallo Susanne,

danke für Deine Antwort, mit einem Nachnamen ist es natürlich ärgerlicher… mal schauen, was die Behörde mit meinem Anliegen macht :smile:

Viele Grüße
Spotvolta