Zweitschlüssel bei Autokauf

Angenommen, eine Person hat ein Auto gekauft und mit dem Verkäufer vereinbart, dass der Zweitschlüssel nachgesendet wird. Dies war ein Entgegenkommen für den Verkäufer, da dieser den Schlüssel zu Hause vergessen hat. Die sofortige Zusendung wurde im Kaufvertrag ausdrücklich festgehalten. Nun hat der Käufer nach drei Wochen trotz mehrfacher E-Mail-Anmahnung immer noch keinen Schlüssel erhalten.

1.)Kann der Käufer vom Verkäufer den kompletten Austausch von Schlössern und Schlüsseln verlangen oder nur Kostenübernahme für einen Ersatzschlüssel? (Schließlich besteht ja die Gefahr für den Käufer, dass ihm das Auto mit dem Zweitschlüssel entwendet wird. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass der Käufer wegen weiterer Täuschungen bezüglich der Beschaffenheit des Fahrzeuges kein Vertrauen mehr in den Verkäufer mehr hat.)
2.)Wieviel Zeit muss der Käufer dem Verkäufer in einer schriftlichen Anmahnung zur Nachsendung des Schlüssels geben?
3.)Sollte der Verkäufer nach Ablauf dieser Frist den Schlüssel nicht zusenden, muss er dann auch evt. anfallende Anwaltskosten zum Eintreiben der Schlüssel- bzw. Komplettaustauschkosten tragen?

Danke vorab für Antworten zu diesem mich interessierenden Rechtsfall.

Beste Grüße

Rainer

hallo,

ja, ist ein Problem.

Nach mE ist der Kaufvertrag nicht erfüllt. Also könnte man auf Rückabwicklung klagen, sofern die Fristen erfüllt wären. Dafür müsste dem Verkäufer mittels Einschreiben-Rückschein (nicht per e-mail) eine Frist von 2 Wochen gesetzt und diese Frist abgelaufen sein.

mfg

JK

Hallo,

zunächst danke für die Antwort. Aber was ist, wenn der Käufer aber gar nicht rückabwickeln will, weil er bereits Unmengen Geld in die Instandsetzung des Wagens gesteckt hat? Was ist, wenn er einfach nur den Schlüssel haben möchte, wie vertraglich ausdrücklich vereinbart?

Beste Grüße

Rainer

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]