Angenommen, eine Person hat ein Auto gekauft und mit dem Verkäufer vereinbart, dass der Zweitschlüssel nachgesendet wird. Dies war ein Entgegenkommen für den Verkäufer, da dieser den Schlüssel zu Hause vergessen hat. Die sofortige Zusendung wurde im Kaufvertrag ausdrücklich festgehalten. Nun hat der Käufer nach drei Wochen trotz mehrfacher E-Mail-Anmahnung immer noch keinen Schlüssel erhalten.
1.)Kann der Käufer vom Verkäufer den kompletten Austausch von Schlössern und Schlüsseln verlangen oder nur Kostenübernahme für einen Ersatzschlüssel? (Schließlich besteht ja die Gefahr für den Käufer, dass ihm das Auto mit dem Zweitschlüssel entwendet wird. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass der Käufer wegen weiterer Täuschungen bezüglich der Beschaffenheit des Fahrzeuges kein Vertrauen mehr in den Verkäufer mehr hat.)
2.)Wieviel Zeit muss der Käufer dem Verkäufer in einer schriftlichen Anmahnung zur Nachsendung des Schlüssels geben?
3.)Sollte der Verkäufer nach Ablauf dieser Frist den Schlüssel nicht zusenden, muss er dann auch evt. anfallende Anwaltskosten zum Eintreiben der Schlüssel- bzw. Komplettaustauschkosten tragen?
Danke vorab für Antworten zu diesem mich interessierenden Rechtsfall.
Beste Grüße
Rainer