Ein bekannter hat ein gebrauchtwagen (RE-Import aus Italien) von einem Händler gekauft und ihm wurde nur einen Schlüssel ausgehändigt.Im Vertrag wird vom Händler nur einen Schlüssel bestätigt. Ich meine Verischerungsmäßig kann er Probleme. Auserdem das Auto kann ja gestohlen werden. Wer weiss mehr.
Wenn gem. Kaufvertrag nur ein Schlüssel übergben wurde, macht die Versicherung keine Probleme, wenn der Wagen als gestohlen gemeldet wird und dieser Schlüssel vorgelegt werden kann.
Dass der Wagen gestohlen oder ausgeraubt wird, weil jemand den anderen Schlüssel besitzt und den passenden Wagen findet, halte ich für unwahrscheinlich.
Ganz auf Nummer sicher geht man wohl nur, wenn man alle Schlösser austauscht - ggf. mit Handschuhfachschloss ein beruhigender Luxus, wenn man es denn braucht.
Geht es nur um einen Zweit- oder Drittschlüssel, kann man den problemlos beim Hersteller gegen Eigentumsnachweis nachbestellen.
HTH
G imager