Hallo liebe Leut’,
Habe ich ein Anrecht auf einen Zweitschlüssel für meine Mietwohung?
Bis denne,
Bernd
Hallo liebe Leut’,
Habe ich ein Anrecht auf einen Zweitschlüssel für meine Mietwohung?
Bis denne,
Bernd
Hallo Bernd,
Du hast ein Anrecht auf alle Schlüssel, die es für die Wohnungstür gibt, wieviele auch immer und sei es nur das einzig existierende Exemplar. Also ab zum nächsten Schlüsseldienst und 5 Mark aus eigener Kasse spendiert!
Es gibt allerdings Schließsysteme, für die keine Rohlinge im Handel oder bei Schlüsseldiensten vorhanden sind. Dafür kann man sich Nachschlüssel nur beim Hersteller des Schließsystems fertigen lassen und braucht dafür einen Berechtigungsnachweis. Diesen Nachweis kann Dir der Vermieter für einen Zweitschlüssel nicht verwehren. Du wirst den Schlüssel aber bezahlen müssen und der ist nicht für 5 Mark zu haben.
Gruß
Wolfgang
Hi Bernd, hi Wolfgang,
es empfiehlt sich immer nach Bezug einer Wohnung den Zylinder der Wohnungseingangstüre auszuwechseln. Wie viele Schlüssel tatsächlich zur Wohnung vorhanden sind, wird dir nämlich selten jemand gnaz konkret sagen können. Auch Vormieter behalten manchmal Schlüssel ein, selbst wenn sie damit eigentlich nichts mehr anfangen können. Und manche Vermieter meinen fälschlicherweise ein Recht auf einen Schlüssel zu haben.
Gruß
Dagmar
… das ist ein verbreiteter Irrtum. Wenn man deshalb sicherheitshalber einen neuen Schließzylinder einbaut, erübrigt sich auch diese Diskussion. Sobald sich der Vermieter nach ein paar Tagen Abwesenheit beschwert (das ist mir genau so passiert), weil er nicht mehr in die Wohnung konnte, um nach dem Rechten zu sehen, weiß man, wie sinnvoll die Maßnahme war.
Gruß
Wolfgang
Ergänzung…
Hallo Ihr alle,
nachdem Ich erfahren hatte, daß meine Vormieterin „gezwungener Maßen“ ausziehen mußte habe Ich mir beim örtlichen guten Schloss & Schlüssel Service für DM 120 ein gutes Schloß mit „Nummernschlüssel“ gekauft, welches man von außen und Innen mit gestecktem Schlüssel öffnen kann, aber den Schlüssel nur mit der Berechtigungskarte nachmachen lassen kann. Zudem kann man bei vergessenem Schlüssel auch noch von außen aufschließen, wenn er innen steckt.
Ich kann also Tessa’s und Wolfgangs Tipp’s und Erfahrungen nur Bestätigen. Die 120DM für das gute Schloß sind es allemal wert. Jedes ordinäre WILKA Schloß für Dm 20 läßt sich beim nächsten Mister Minit vervielfältigen.
Und noch etwas: Vor Jahren erzählte mir ein Kollege mal, er sei in ein Hochhhaus gezogen und 4 Wochen später war die Wohnung leer. Sauber aufgeschlossen und alle Wertsachen weg. Da er naiv war, rief er die Polizei ohne zuvor die Tür einzutreten. Die NICHT vorhandenen Spuren ließend der Versicherung erscheinen, er hätte die Wohnung leergeräumt und verweigerte daraufhin - mangels fehlender Einbruchsspuren zu Recht - die Bezahlung. Es waren seinen Angaben nach DM 20 000 futsch.
Gruß
dennis
Aber Anrecht auch dann, wenn…
Hallo Wolfgang, hallo Dagmar, hallo Dennis,
danke Euch für die schnelle Hilfe. Doch sollte ich etwas genauer werden in meinen Ausführungen, da ich nicht glaube, Eure Antworten mit meinem Sachverhalt in Einklang bringen zu können.
Wohn-Umstände : Ich lebe in einer WG mit drei weiteren Mitbewohnern. Zu viert teilen wir uns eine Wohnung, wobei jeder 1-2 Zimmer sein eigen nennt, zu dem er jeweils auch einen Schlüssel hat. Meinen Mietvertrag habe ich mit einer Mitbewohnerin abgeschlossen, welche ihrerseits wieder mit dem Hauseigentümer einen Mietvertrag hat.
Die WG ist mit einer Eingangstür gesichert, welche ein zertifiziertes Schloß hat, für welches man nur mit einem entsprechenden Schriftstück einen Zweitschlüssel sich nachmachen lassen kann (Anmerkung: Dies würde ich natürlich auch bezahlen).
Meine Umstände: Ich lebe in einer festen Beziehung mit meiner Freundin seid nun ca. 5 Jahren. Wir haben in den letzten 2 Jahren in einem eigenen Hausstand gelebt. Da wir beide nun in zwei unterschiedlichen Städten unser Studium aufgenommen haben, leben wir seid ca. 2 Monaten wieder getrennt, jeweils in einer WG. An den Wochenenden sehen wir uns regelmäßig, wobei wir so verfahren, daß wir abwechselnd in der jeweiligen Stadt des Partners sind, d.h. das eine WE in ihrer, das andere WE in meiner Stadt (dadurch entstehen für keine der beiden WGs zu hohe Nebenkosten). Keiner in der WG hat etwas gegen dieses Verfahren und auch meine Mieterin (also die Mitbewohnerin, mit der ich den Vertrag habe) hat sich mit diesem Verfahren einverstanden erklärt.
Das Problem: Ich laufe, regelmäßig und lange, d.h. 3-4 mal die Woche und pro Lauf (10-30km) 2-3,5 Stunden mit allem drum und dran.
Das eigentliche Problem ist nun, daß, wenn ich an einem Wochenende laufe, an dem meine Freundin bei mir (in meiner oben beschriebenen WG) ist, sie für bis zu 3,5 Stunden alleine ist. Da ich nun meinen einzigen Schlüssel, den ich besitze, dazu benötige, nach meinem Lauf wieder in die Wohnung zu kommen, kann meine Freundin die Wohnung zwar verlassen, nicht aber wieder hereinkommen. Alles in allem ist das dann immer ein sehr blödes Absprechen, d.h. es müssen immer beide wieder daheim sein, wenn einer von beiden rein möchte. Rein Termin-technisch ist das manchmal kaum zu bewerkstelligen. Folglich dachte ich, daß ein Zweitschlüssel, welchen ich dann meiner Freundin in diesen Fällen geben könnte, uns aus dieser blöden Situation helfen könnte.
Aber: Als ich meiner Vermieterin/quasi-Mitbewohnerin davon erzählt hatte und sie bat, mir einen Zweitschlüssel auf meine Kosten anfertigen zu lassen, stellte sie sich dem entgegen. Begründen tat sie dies damit, daß ich dann ja wohl Hinz und Kunz auch Zugang zur WG gestatten könnte, d.h. jedem, dem ich den Zweitschlüssel geben würde. Dann würde sie sich ja nicht mehr sicher fühlen usw…
Ratlosigkeit: Nun weiß ich partout nicht, wie ich verfahren soll, bzw. ob ich überhaupt ein Recht auf einen Zweitschlüssel (auch in diesem Fall?) habe, bzw. ob ich den dann auch einer Person meines Vertrauens geben darf.
Da sich meine Vermieterin/quasi-Mitbewohnerin aber dagegen stellt und auch argumentativ bzw. logisch nicht mehr mit mir über dieses Thema unterhalten will (O-Ton:„Darüber brauchen wir gar nicht mehr zu diskutieren…!“), dachte ich, daß vielleicht etwas Fachlektüre hilfreich wäre, d.h. ich bräuchte eine Quellenangabe, um mit einer Kopie der entsprechenden Textstelle (Gesetzestext, Urteilsspruch, o.ä.) vielleicht etwas bei ihr zu erreichen.
Auf gar keinen Fall möchte ich den Haussegen, der seid diesem Vorfall eh schon nicht so grade hängt, gefährden, sondern die Sache so schnell wie möglich vom Tisch räumen. Das wird aber nicht gehen, wenn ich gleich zum Anwalt renne und der ein Schreiben aufsetzt, zumal es rein finanziell auch nicht so gut um einen Studenten steht 
Sorry, viel Stoff, den ich Euch da zu lesen gegeben habe, aber da ich nicht weiß, welches Kriterium dieses Vorfalles alles von Bedeutung ist oder sein kann, fällt es mir auch schwer zu diefferenzieren, also sehr mir meine GEschwätzigkeit ein wenig nach 
Vielen Dank nochmals an Euch alle, daß ihr mir helft,
Bernd
Hallo Dagmar,
danke auch Dir für Deine Antwort, doch schau Dir doch bitte meine Antwort auf Wolfgangs Posting an, da habe ich noch ein wenig genauer formuliert, was mein Problem ist.
Bis denne,
Bernd
Hallo Dennis,
so einen neugierigen Vermieter hatte ich auch in meiner letzten Wohung, war echt kein Zuckerschlecken mit dem.
Auf mein Problem bin ich noch näher eingegangen, deshalb schau doch bitte in meine Antwort auf Wolfgang, da steht’s genau drinne.
Danke Dir für Deine Hilfe,
bis denne,
Bernd
Hallo Bernd,
wäre es ein „normales“ Mietverhältnis - Du allein in einer Wohnung - könnte Dir niemand den Besuch Deiner Lebensgefährtin vorübergehend oder für längere Zeit verbieten. Sogar der dauerhafte Zuzug der Lebensgefährtin ginge in Ordnung. Nach schon lange gängiger Rechtsprechung ist das eine Selbstverständlichkeit. Ob nun regelmäßiger Besuch oder Einzug, die üblichen Lebensumstände begründen dann auch einen eigenen Wohnungsschlüssel für Deine Freundin. Diese Besonderheiten gelten auch nur für die Frau/Freundin/Lebensgefährtin und nicht für irgendwelche wechselnden Kumpels o. ä. . Nun hast Du kein „normales“ Mietverhältnis, die WG erfordert ein besonderes Maß an gegenseitiger Rücksichtnahme. Aber ich denke, auch unter diesen Umständen gehört es zur jedem zuzubilligenden Lebensführung, daß die Partnerin ganze Wochenenden anwesend ist und sich dabei auch völlig frei bewegen kann. Dies geht nun mal nur mit einem Wohnungsschlüssel.
Leider habe ich hierzu kein Gerichtsurteil parat. Urteile und Logik können zwar unterschiedliche Schuhe sein, aber ich denke, daß jeder Richter - wohlgemerkt nur die Lebensgefährtin betreffend- so entscheiden würde.
Vielleicht hat Tessa mit ihrem virtuosen Datenbankumgang eine Gerichtsentscheidung zur Hand.
Gruß
Wolfgang
Hallo Wolfgang,
vielen Dank für Deine wirklich ausgezechnete Hilfe, Du nimmst mir eine Last vom Herzen, fühl Dich herzlich umarmt für Deine Rettung aus meiner Miesere 
Eines verstehe ich aber nicht: Wer ist denn diese Tessa und wie ist das mit dem „virtuosen Datenbankumgang“ gemeint? Sollte ich diese Dame kennen?
Bis denne,
Bernd
Holla
Eines verstehe ich aber nicht: Wer ist denn diese Tessa und
wie ist das mit dem „virtuosen Datenbankumgang“ gemeint?
Sollte ich diese Dame kennen?
Liesst du nur die Antworten auf deine Fragen? Scroll einfach mal durch die Liste aller Antworten und achte auf die Namen der Autoren 
Auch beeindruckt, Lutz
Tessa, wer bist Du?
Hallo Lutz,
Nein, ich schmoekere auch sonst im gesamten Wer-Weiss-Was rum. Aber in diesem Brett „Recht“ habe ich zwar eine Tessa mehrmals gefunden, wuesste aber nicht, was sie mir mit dortigen Aeusserungen haette mitteilen koennen, natuerlich nur mein Problem betreffend. Ansonsten scheint sie ja sehr bewandert zu sein in der Materie, soweit ich das als Laie beurteilen kann 
Also: Wie kann mir Tessa nun helfen, sofern es sich um einen User hier im we-we-wa handelt und nicht um ein Datenbanksystem, welches sich mit Recht befasst, wie ich vorher faelschlich annahm…
Bis denne,
Bernd
Eines verstehe ich aber nicht: Wer ist denn diese Tessa und
wie ist das mit dem „virtuosen Datenbankumgang“ gemeint?
Sollte ich diese Dame kennen?Liesst du nur die Antworten auf deine Fragen? Scroll einfach
mal durch die Liste aller Antworten und achte auf die Namen
der AutorenAuch beeindruckt, Lutz
Du hast mich gerufen? 
Hallo Bernd,
eines kann ich Dir garantieren: ich bin weder ein Datenbanksystem noch irgendein virtuelles Mädel sondern existiere tatsächlich. Denke ich wenigstens… Du weißt ja: cogito ergo sum 
Aber zu Deinem Problem. Ich habe alles mögliche gewälzt und fand einige Entscheidungen zu dem Thema.
Grundsätzlich hat jede Mietpartei Anspruch auf je zwei Schlüssel für Wohnungs-, Haus- und Hoftüren, für Briefkasten, Keller, Dachboden und, falls notwendig, auch für gemeinsame Stromzählerkästen (AG Tecklenburg MDR 60, 586). Auch Kindern stehen Haus- und Wohnungsschlüssel zu. Und damit es vollständig ist: auch zeitweiligen Besuchern (AG Dortmund WM 82, 86) und dem Kindermädchen/Haushaltshilfe (AG Frankfurt/Main BlGBW 61, 207). Falls sich der Vermeter querstellt, kannst Du Deinen Anspruch auf Übergabe einer ausreichenden Zahl einklagen (LG Darmstadt WM 85, 255).
Dazu noch einige neuere Urteile in Kurzform:
Der Mieter kann vom Vermieter die Aushändigung zusätzlicher Haustür- und Wohnungsschlüssel verlangen, um sie dem Babysitter (hier: Großeltern), der Tagesmutter und der Putzhilfe zur Verfügung zu stellen. (AG Karlsruhe, Urteil vom 27. 10. 1995- 12 C 319/95)
Der Wohnungsmieter hat Anspruch auf Aushändigung einer den Umständen nach erforderlichen Anzahl von Schlüsseln für die Wohnungstür und die Hauseingangstür. Der Mieter darf Angehörigen und einem Pflegedienst Schlüssel überlassen. Sieht der Mietvertrag nur einen Schlüssel vor, so trägt der Mieter die Kosten für die zusätzlichen. (AG Bad Neuenahr-Ahrweiler, Urteil vom 17.8.1994 - 3 C 575/94)
Heutzutage werden fast überall Sicherheitsschlösser eingebaut, so daß Du für die Bestellung von Zweitschlüsseln die Code-Karte brauchst.
Einen Zweitschlüssel darf der Vermieter nicht behalten, außer Du erklärst Dich damit ausdrücklich einverstanden, nur: wer tut es schon?! Bei einem begründeten Verdacht, daß der Vermieter mit einem gebunkerten Zweitschlüssel in Deiner Wohnung herumschnüffelt, kannst Du die Wohnungstür zusätzlich sichern (LG Kassel 53, 103) und den Neugierigen wegen Hausfriedensbruchs anzeigen.
Mehr noch: in diesem Fall könntest Du den Mietvrtrag sogar fristlos kündigen, sagt wenigstens das LG Berlin (64 S 305/98). Der Fall: Ein Vermieter hatte mit einem Handwerker unangemeldet die Wohnung betreten, um eine Reparatur ausführen zu lassen. Er begründete das Eindringen ohne Wissen des Mieters mit dem guten Zweck. Dies akzeptierte der Richter nicht und bewertete das Verhalten als „nicht hinzunehmende Eigenmächtigkeit“. Dadurch sei ein Festhalten am Mietvertrag unzumutbar.
Du mußt Deinen Schlüssel auch nicht beim Vermieter bzw. bei der Hausverwaltung hinterlegen (AG Hamburg 37 b C 1128/95 WM 96, 348).
Bei den älteren Entscheidungen (wie Du siehst, ist sogar eins von 1953 dabei) müßte ich wegen der Aktenzeichen noch ein wenig weiterforschen. Brauchst Du sie unbedingt?
Ich hoffe, nicht allzuviel Chaos gestiftet zu haben.
Ciao
Tessa
Wow, ich bin echt baff…!!!
Hi Tessa,
also ehrlich: tausend dank! Da Du mich erschlagen hast mit Informationen, welche aus meiner Laien-Sicht wirklich erste Sahne sind, habe ich wohl jetzt keine Probleme mehr, wenn ich dieses (Dein) Posting ausdrucke und meiner Mitbewohnerin/Vermieterin reiche, auf das sie ebenso beeindruckt, wie ich das nun bin (ich kann’s immer noch nicht fassen…), ist. Somit sehe ich kein Problem mehr, mein Recht auch zu bekommen.
Nochmals tausend Dankeschöns an Dich und Deine excellente Auskunft! Jetzt weiß ich auch, wie Lutz das gemeint hat, als er Dich beschrieb 
Ich werde hier nochmal posten, was denn nun dabei rausgekommen ist, vielleicht wäre das ja ganz interessant für Dich (Euch)?!
Bis denne,
Bernd
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Dagmar (L. aus K.), Dennis, Lutz, Wolfgang…
gebührt ebenso Dein Dank! Hätte mich Wolfgang nicht auf Dein Anliegen hingewiesen … Dagmar schrieb …
Ich kann die Lorbeeren also nicht einfach nur so für mich behalten. *heul*
Vorschlag an den MOD: bitte das eventuelle Sternchen durch vier teilen!!! Ansonsten: eines für jeden? 
So long
Tessa
Ne, in die Liste gehoere ich nicht, das waere ne Anmassung!
Nimm Django mit auf, in der Hoffung, das er haeufiger wiederkommt 
Lutz
Ich hab’s versucht, aber…
Hallo Tessa, Lutz, Wolfgang, und all Ihr anderen Helfer…!
Da ich von der Anwendung Deiner Ratschläge berichten wollte, kommt also hier das Ergebnis:
Heute sprach ich mit meiner Mitbewohnerin/Vermieterin. Ja, ich hätte recht, was ich da zugeschickt bekommen hatte (Deine Ratschläge), aber nein, es wäre nicht auf diese Situation anmwendbar, da dies ja keine „normale“ Wohnung wäre, sondern eine WG, und würden diese Gesetze nunmal nicht gelten. Desweiteren würde soetwas ja nicht bei einem Untermiet-Verhältnis praktiziert werden, d.h. die Gesetze/Urteile wären so nicht hier anwendbar.
Fazit: Immer noch keine Codekarte für 'nen Zweitschlüssel *grummel*
Darum nochmals ein Hilferuf in Eure Richtung: Was nun tun? Habt Ihr vielleicht noch Urteile in der Richtung „Zweitschlüssel in einer WG“ oder dergleichen? Oder abstrakter: was könnte ich denn noch in diplomatischer Hinsicht tun? Ein Anwalt ist einfach zu teuer (bin Student!), und einfach ducken wollt ich mich nun auch nicht, sollte ich tatsächlich im Recht sein! Und falls ich nicht im Recht bin, so würd ich das ja auch akzeptieren, aber nachdem, was ich so von Euch gehört habe, ist das doch reine Willkür, was da mit mir betrieben wird…
Wie teuer wäre denn eigentlich der Mieterschutzbund für Studenten, vielleicht wäre das ja noch eine Alternative? so langsam sehe ich echt kein Land mehr…
(
Hoffend, betend und wartend harre ich nun der weiteren Wunder, die mir dieses Forum ermöglichen könnten,
bis denne,
Bernd
Hi Bernd,
mich würde mal interessieren, wie deine Mitbewohnerin/Vermieterin die Rechtslage interpretiert. Natürlich gibt es Unterschiede zwischen Untervermietung und „normaler“ Vermietung. Aber das hier hat doch nichts damit zu tun.
Du hast auch als Untermieter das Recht deine Lebensgefährtin aufzunehmen in die Wohnung/Zimmer. Nur einen Schlüssel je Mietpartei rauszugeben war vielleicht zu Anfang des letzten Jahrhunderts üblich. Heute gibt es mindestens zwei Schlüssel - auch wenn deine Vermieterin anderes behauptet.
Mit Urteilen kann ich nicht dienen. Vielleicht weiß Tessa hier mehr.
Gruß
Dagmar
Hi Dagmar!
mich würde mal interessieren, wie deine
Mitbewohnerin/Vermieterin die Rechtslage interpretiert.
Ja, ich habe mich auch schon gefragt, in was für ein Schlangennest ich mich hier hineinbegeben habe 
Viel schlimmer ist die Art und Weise, wie das Ganze hier vonstatten geht: Sätze wie „Ich bin Deine Vermieterin und deswegen ist das einfach so!“ oder „Das habe immer noch ich zu bestimmen!“ gehören bei ihr zu den besten Argumenten, die sie bringt. Naja, außer die rechtliche Seite, mit der ich mich nicht so auskenne, obwohl ich glaube, daß sie da nur blufft. Aber das ganze steht auf einem anderen Blatt und hat hier in diesem Forum auch nix verloren, drum glaube auch bitte nicht, daß ich mich hier ausheulen will. Nur ohne rechtliche Unterstützung sehe ich da auch kein weiterkommen, mit Logik und Diplomatie komme ich im Moment einfach nicht weiter bei ihr.
Natürlich gibt es Unterschiede zwischen Untervermietung und
„normaler“ Vermietung. Aber das hier hat doch nichts damit zu
tun.Du hast auch als Untermieter das Recht deine Lebensgefährtin
aufzunehmen in die Wohnung/Zimmer. Nur einen Schlüssel je
Mietpartei rauszugeben war vielleicht zu Anfang des letzten
Jahrhunderts üblich. Heute gibt es mindestens zwei Schlüssel -
auch wenn deine Vermieterin anderes behauptet.
Ist mir prinzipiell eigentlich egal gewesen, ob nu einer oder zwei, aber die Lage der Dinge hat es einfach erforderlich gemacht. Es ist auch für mich das erste Mal in einer WG, und ich hatte beim Einzug nun mal nicht an diese Konstellation der Dinge gedacht. Aber man denkt wohl nie wirklich an alles… oder?!
Mit Urteilen kann ich nicht dienen. Vielleicht weiß Tessa hier
mehr.
Ja, ich hoffe auch
) Hat mich sehr beeindruckt, was sie so alles ausm Ärmel gezaubert hatte.
Dir danke ich für Deine „generelle“ Unterstützung. Logisch betrachtet ist mir das eigentlich auch klar, doch habe ich die Erfahrung gemacht, daß Recht haben und Recht bekommen und die Logik drei total unterschiedliche Paar Schuhe sein können, deshalb ist dieses Forum hier mein juristischer Kompass, ob ich noch auf dem richtigen Weg denke…
)
Vielen Dank nochmals, schönes Wochenende,
bis denne,
Bernd
…:doch habe ich die
Erfahrung gemacht, daß Recht haben und Recht bekommen und die
Logik drei total unterschiedliche Paar Schuhe sein können,
deshalb ist dieses Forum hier mein juristischer Kompass, ob
ich noch auf dem richtigen Weg denke…)
Hi Bernd,
Ja, da bist du auf dem richtigen Weg. Von der rechtlichen Seite gibt es hier nicht dran zu rütteln, aber ich habe den komischen Eindruck, dass deine Vermieterin zu der üblen Sorte gehört. Wenig Ahnung, aber ordentlich auf den Putz hauen und mit Machtspielchen daher kommen. Will mir gar nicht gefallen.
Wenn es hart auf hart käme würdest du natürlich auch Recht bekommen. Frag’ sie doch mal, woran es liegt, dass sie dir keinen Schlüssel geben kann. Wenn es um die Kosten ginge, könntet ihr euch - um des Friedens willen - vielleicht sogar noch einigen. Und es dürfte doch so schwierig nicht sein einen Schlüsseldienst aufzusuchen, oder?
Mein Tipp: Such’ dir in aller Ruhe ne nette neue WG oder Wohnung. Ihr wohnt auf sehr engem Raum zusammen und der Zoff wird mit Sicherheit auf Dauer so weitergehen. Da du ja ein Zimmer hast stehst du nicht unter dem Druck schnellstens eine Bleibe zu finden. Wäre vielleicht 'ne Überlegung wert, oder?
Gruß
Dagmar