Hallo,
wer kann diese Frage beantworten oder kennt sich mit dem Problem aus?
Die Hess. Immatrikulationsverordnung wurde zum 1.4.2010 geändert und laut dieser Verordnung darf ein Zweitstudiumsstudent am Fachbereich für Rechtswissenschaften in Frankfurt kein Teilzeitstudium mehr betreiben. Im WS 2009/10 war dies noch möglich.
Das Jura-Studium ist nur wegen der Voraussetzung eines Teilzeitstudiums begonnen worden. Also, wie verhält es sich bei der Finanzierung des Studiums durch eine notwendige Berufstätigkeit(mehr als 25 Std. in der Woche) bzw. Vereinbarkeit von Berufstätigkeit und Studium?
Widerspruch gegen die Ablehnung eines Teilzeitstudiums ist bereits eingereicht worden. Dieser ist abgelehnt worden und nun steht nur noch der Klageweg zur Verfügung.
Die Begründung der Ablehnung bezieht sich auf den § 9 Abs. 1 der Hessischen Immatrikulationsverordnung, in dem nur grundständigen Studiengängen ein Teilzeitstudium gewährt wird. Ebenso bezieht sich die Ablehnung auf den § 9 Abs. 1 der Hessischen Vergabeverordnung, der ein Teilzeitstudium ausschließt.
Vielleicht kann irgendjemand diese Gesetze übersetzen, so dass diese verständlicher werden?
Vielen Dank für die Mühe und Frohes Neues Jahr
C.
P.S. die Gesetze sind hier zu finden http://www.rv.hessenrecht.hessen.de

