Zweitstudium: kein Teilzeitstudium möglich/FFM

Hallo,
wer kann diese Frage beantworten oder kennt sich mit dem Problem aus?
Die Hess. Immatrikulationsverordnung wurde zum 1.4.2010 geändert und laut dieser Verordnung darf ein Zweitstudiumsstudent am Fachbereich für Rechtswissenschaften in Frankfurt kein Teilzeitstudium mehr betreiben. Im WS 2009/10 war dies noch möglich.
Das Jura-Studium ist nur wegen der Voraussetzung eines Teilzeitstudiums begonnen worden. Also, wie verhält es sich bei der Finanzierung des Studiums durch eine notwendige Berufstätigkeit(mehr als 25 Std. in der Woche) bzw. Vereinbarkeit von Berufstätigkeit und Studium?
Widerspruch gegen die Ablehnung eines Teilzeitstudiums ist bereits eingereicht worden. Dieser ist abgelehnt worden und nun steht nur noch der Klageweg zur Verfügung.

Die Begründung der Ablehnung bezieht sich auf den § 9 Abs. 1 der Hessischen Immatrikulationsverordnung, in dem nur grundständigen Studiengängen ein Teilzeitstudium gewährt wird. Ebenso bezieht sich die Ablehnung auf den § 9 Abs. 1 der Hessischen Vergabeverordnung, der ein Teilzeitstudium ausschließt.
Vielleicht kann irgendjemand diese Gesetze übersetzen, so dass diese verständlicher werden?

Vielen Dank für die Mühe und Frohes Neues Jahr

C.

P.S. die Gesetze sind hier zu finden http://www.rv.hessenrecht.hessen.de

Völlig OT

Vielleicht kann irgendjemand diese Gesetze übersetzen, so dass
diese verständlicher werden?

Herrlich, dieser Satz von einem Jura-Studenten! :wink:

Ein Herz…
Habt ein Herz!

Selbst heute gibt es Paragraphen - besonders für mich im Steuerrecht - die ich nur mit fremder Hilfe auf Anhieb verstehe.

Von daher ist es etwas unfair, nun von einem Jurastudenten zu verlangen, dass er alle Gesetze etc. pp. verstehen muss. Das schaffen ja noch nicht mal studierte/ examnierte/ promovierte/ eremetierte Rechtsexperten auf Anhieb!

Euch allen ein tolles Jahr 2011!

eremetierte Rechtsexperten

:smile:

Das hat aber nichts mit Eremiten im akademischen Elfenbeinturm zu tun, sondern mit Meriten (Verdiensten) und heißt deshalb emeritiert.

Gruß
smalbop

Sorry, für die merkwürdige Fragestellung.Leider gibt es Gesetze, die sehr umständlich formuliert sind.
Die Rechtsthematik hat nichts mit meinem juristischen Wissensstand zu tun. Das Gesetz verstehe ich, doch geht aus dem Gesetz nicht die Ablehnung eines Teilzeitstudium für Zweitstudenten hervor. Und genau dafür suche ich eine Übersetzung! Ich erkenne nicht! Vielleicht erkennst du es?
So long
Danke und liebe Grüße

C.