Hallo,
ich bin Beamter, habe erstmals VWL studiert und möchte nun ein Fernstudium zum psychologischen Berater machen. Wie werden die Studiengebühren und evtl.Fahrtkosten beim Finanzamt angerechnet? Kennt sich da jemand aus? Danke für die Antwort.
MfG
Stefan
Hallo Stefan,
in diesem Bereich habe ich leider keine Erfahrungen.
Tut mir leid.
Günter
Hallo,
da kann ich Dir leider wenig helfen.
Ich würde grob vermuten ganz normal als Werbekosten bei Weiterbildung oder, wenn es Bezug zur ausgeübten Tätigkeit gibt, als Weiterbildung im ausgeübten Beruf.
Vielleicht kann hier ein Experte zum Thema „Steuerrecht“ helfen?
Alles Gute & Gruß J.