Hallo,
Du bringst da etwas durcheinander. Der Versicherungsrabatt hängt vom Versicherungsnehmer ab, nicht vom Fahrzeug!
O.k., dann frage ich mal so: der Zweitwagen wurde mit 85
Prozent eingestuft. Der erste hat weniger. Wenn der erste
verkauft wird rückt der Zweitwagen zum Erstwagen auf.
Wenn es nach dem Verkauf das einzige Fahrzeug bleibt. Wenn wieder eins dazukommt, wird man natürlich die günstigere Variante für Erst- und Zweitfahrzeug wählen.
Der
verkaufte (vormals Erstwagen)wird für ein anderes Auto in
Zahlung gegeben, aber bei einer anderen Versicherung
angemeldet als die bisherigen Autos.
Und von einem anderen Versicherungsnehmer. Was dann überhaupt nichts mehr mit dem Versicherungsrabatt des ersten Besitzers zu tun hat. Egal, ob es Erst- oder Zweitwagen war.
Wer sagt dann, welcher
der Zweitwagen ist? Oder sind es beides „Erstwagen“… oder
was???
Nach dem Verkauf sind beides Erstwagen.
Noch ein Zusatz zur Verwirrung: wenn das Fahrzeug z.B. innerhalb der Familie weitergegeben wird, kann ein bestehender Rabatt als Zweitwagen mit weitergegeben werden, wenn die Versicherungsgesellschaft die gleiche ist und der ursprüngliche Rabattnehmer ausdrücklich zustimmt (also damit auf seinen Zweitwagenrabatt verzichtet). Hängt aber von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft ab.
Gruß
Axel