Zweitwagen als Betriebsausgabe absetzen?

hallo,
ich bin Einzelunternehmer und habe ein Leasingfahrzeug, welches ich mit Hilfe eines Fahrtenbuchs steuerlich absetze (Geschäftsanteil).

Ich habe nun einen Zweitwagen geleast und frage mich gerade, ob ich den auch in bestmöglicher Form steuerlich absetzen kann.
Welche Möglichkeiten bestehen da?

Ist es zum Beispiel möglich, jemanden als Aushilfe für sich arbeiten zu lassen und ihm als Entlohnung den Wagen zur Verfügung zu stellen?

Der Wagen wird hauptsächlich von meiner Frau gefahren.

Hallo,

Grundsätzlich muss das Fahrzeug überwiegend betrieblich genutzt werden, damit es als Betriebsausgabe abzugsfähig ist. Dies ist eigentlich (aus Ihren Schilderungen) nicht ersichtlich. Somit muss Ihre Frau für Sie arbeiten (auf Lohnsteuerkarte; kein 400 € Job), damit dies anerkannt wird, da Arbeitnehmer ein PKW überlassen werden kann.

Vielen Dank für Ihre Antwort.
Das bedeutet, ich könnte höchstens über die 30ct Pauschale geschäftliche Fahrten mit dem Privatfahrzeug absetzen. Die müssen aber glaube ich auch über ein Fahrtenbuch nachgewiesen werden, oder?
Ist es nicht möglich, jemanden aushilfsweise für sich arbeiten zu lassen und ihm ein Auto als Entlohnung zur Verfügung zu stellen?
Nach dem Motto „Du machst meine Buchhaltung und Ablage und bekommst von mir als Bezahlung ein Auto, das ich zahle.“

Hallo Der.eine.Q,

wenn Du ein zweites Fahrzeug für Deinen Geschäftsbetrieb anschaffst, sind m. E. die gleichen Vorraussetzungen zu beachten wie bei Deinem eigenen Firmenwagen.

Der MA muß Fahrtenbuch führen - sofern er das Fahrzeug aus Privat nutzt - und der geschäftliche Anteil sind Betriebsausgaben.

Zu prüfen wäre noch die blöde 1% - Regelung mit der Versteuerung als geldwerter Vorteil.

Hier kenne ich mich aber leider nicht aus.

Noch eine Anmerkung:

Wenn Deine Frau als mitarbeitende Ehefrau das Fahrzeug geschäftlich nutzt, sollte es - siehe aber 1% - Regelung - darstellbar sein.

Als glückliches Ehepaar unternimmt man Privatfahrten gemeinsam; und da kann ja nur ein = Dein Auto im Einsatz sein.

Fahrtenbuch ist aber immer unerläßlich !!!

Alle Aussagen unter Vorbahalt in dieser Grauzone; Entscheidungen trifft das FA.

Frag nach beim Steuerberater.

MfG und guten Rutsch

Stefan Seidel

Hallo,

das Fahrtenbuch für die 30 Cent Pauschale für betriebliche Fahrten umfasst im Gegensatz zum „richtigen“ Fahrtenbuch nicht alle Fahrten sondern es müssen nur die betrieblichen Fahrten aufgeschrieben werden.