Zweitwagenregel - überall unterschiedlich?

Hallo,

habe bei der Versicherung XXX einen von zwei Wagen ab/umgemeldet zur Versicherung ZZZ, damit mein Sohn(19 Jahre), der sich in 2011 ein Auto zugelegt hat, in den Genuss eines vernünftigen Rabattes kommt (80 %). In 2012 fährt er dann auf 70%. Dies war nur durch den Versicherungswechsel möglich, weil meine alte Versicherung mir dies nicht angeboten hatte. Es hat zwar lange gedauert, bis ich durchgedrückt hatte, dass mit seinem Fahrzeug auch alle Familienmitglieder fahren dürfen. Es ist auch im Vertrag fixiert. Nun aber dürfen mit meinem (Erst-)Wagen lt. Vertrag nur meine Frau und ich fahren, gelegentlich auch Fahrer ab 23 Jahren. Auf meine Frage, warum das so sei, bekam ich die mündliche Antwort, dass ja bereits alle Familienmitglieder den Wagen meines Sohnes fahren dürften und dort auch eingetragen sind. Demzufolge - so der Versicherungsagent - sei es nicht nötig, alle Personen wieder aufzulisten. Sein Fazit: Alle Familienmitglieder dürfen auch meinen Pkw fahren. Nur habe ich das nicht schriftlich, sondern lediglich als mündliche Zusage. Stimmt seine Aussage und kann ich mich darauf verlassen? Bei der Hauptvertretung hatte ich einen Unwissenden am Apparat, der die Statuten seiner Versicherung nicht mal kannte. Übrigens handelt es sich um eine bekannte und seriöse Versicherung. Besten Dank für eure Antworten!

Drummers

Hallo,

maßgebend ist immer das was in der Versicherungspolice steht.
Mündliche Zusagen eines Versicherungsvermittlers sind nicht bindend für das Versicherungsunternehmen.

Bei jedem Kfz-Tarif werden unterschiedliche Merkmale für die Berechnung des Beitrages herangezogen.
Wenn bei dem Erst-Wagentarif anstatt Versicherungsnehmer + Ehefrau,
alle Personen über z.B. 23 Jahren das Auto fahren sollen,
gibt es dafür einen Beitragszuschlag.

In nachfolgendem Satz stört mich der Hinweis - gelegentlich auch Fahrer ab 23 Jahren:
Nun aber dürfen mit meinem (Erst-)Wagen lt. Vertrag nur meine Frau und ich fahren, gelegentlich auch Fahrer ab 23 Jahren.

Dies würde ich mir von dem Versicherungs-Unternehmen schriftlich geben lassen.

Bei uns dürfen sonstige Personen nur das Fahrzeug bei Notfällen fahren.

Gruß Merger

Hallo,

also richtig ist, dass bei Zweitwagen jede Versicherung ihre eigenen Regeln hat.

Wenn es zu dem Erstwagen keine neuen schriftlichen Unterlagen gibt, bleibt alles wie bisher. Das heisst alle dürfen fahren (wenn das früher so war).

Gruss

Barmer

Ich habe einen neuen Vertrag von der neuen Gesellschaft bekommen, aber nicht dafür unterschrieben. Ich dachte, der Wagen würde eine zu eins übernommen.Vorher durften auch alle Familienmitglieder damit fahren.

Hallo,

der Wagen würde eine zu eins übernommen

versichert wird, was man im Antrag angibt (sofern es versicherbar ist, sonst sollte der Unterschied vermerkt sein) und danach richtet sich der Preis.
Welchen Umfang die Versicherung bei einem anderen Anbieter hatte, kann der neue Anbieter nicht wissen (außer man würde beim selben Vertreter bleiben, der verschiedene Versicherungen vertritt und das noch in seinen Unterlagen hat).

Cu Rene

Laut Anfangsposting wurde nur ein Wagen umversichert !?

Gruss

Barmer

Zuerst wurde der Wagen meines Sohnes angemeldet(Mai/Juni) zu 80%.
Unter der Bedingung, dass ich mein Fahrzeug von der alten Versicherung zu der neuen bringe(Beginn 01.01. 2011).

Drummers