Zweitwagenversicherung

Hallo allerseits

Ich befinde mich im Moment in einer für mich etwas prekären Situation!. Nachdem ich jahrelang einen Firmenwagen fuhr waren nach 7 Jahren meine damals vorhanden 75% weg. Als ich nachdem die Firma aus Kostengründen den Firmenwagen strich wieder ein Fahrzeug auf meinen Namen anmelden mußte und mir die Firma keine Bescheinigung das ich innerhalb der letzten Jahre Auto gefahren bin ausstellen wollte wurde ich bei 140% eingestuft.
Wie das Leben nun mal ist, passieren Unfälle immer dann wenn man sie nicht gebrauchen kann und solange ich auch noch ein gutes Einkommen hatte spielten die aus den Unfällen resultierende Hochstufungen ersteinmal keine Rolle.
Nun ist es aber so, das meine derzeitige Versicherungsprämie deutlich höher ausfallen würde als wenn ein Fahranfänger mit 175% versichert ist.
Mein Sohn (29) hat derzeit noch keinen Führerschein wird Ihn aber wohl im Sommer haben. ich selber bin jetzt ARBEITSLOS und sehe mich außerstande den jetzt für mich sehr hohen KFZ Versicherungsbeitrag zu zahlen.

Daher nun meine Fragen!

Kann man den PKW auf den Namen des Sohnes versichern auch wenn dieser noch keinen Führerschein hat?

Wie sieht es aus wenn eines meiner Geschwister die zB. bei 30% Versicherungsprämie sind aber mehrer 100 Km von mir weg wohnen mein jetziges Auto als Zweitwagen anmelden würden,

  • kann / darf ich dieses dann fahren?
  • bei welcher % stufe würde dieses dann versichert
    werden?
  • kann ich irgendwann diese % übernehmen?
  • und den Wagen wieder mit diesen so erworbenen %
    auf mich anmelden?

Ich weiß Fragen püber Fragen, aber meine bisherigen Bemühungen diese Fragen zu klären waren nicht von erfolg gekrönt

Danke

Hallo,

das glaube ich gern, dass die Klärung dieser Fragen bislang nicht erfolgreich war. Die Zunft, die mit dem Verkauf von Versicherungen ihr Geld verdient (Makler und Vertreter) verdienen am Kfz-Geschäft nichts und wenn einer dann nur Fragen stellt, dann macht er sich schnell unbeliebt.

Aber genau dafür ist wer-weiß-was.de ja da. Also, los geht’s:

  1. Fahranfänger bekommen die SF-0 und das sind i. d. R. 220 - 240 %, je nach Versicherer. Hier wäre also schon mal die Frage, ob das wirklich günstiger wäre.

  2. Über die Geschwister das ganze als Zweiwagen zu machen könnte klappen, das hängt aber explizit von der Formulierung der jeweiligen „Zweitwagenregelung“ des Versicherers ab. Viele setzen z. B. häusliche Gemeinschaft voraus, dann wird das schon mal nichts.

  3. Eine (spätere) Rabattübertragung wird auch nicht einfach, da die meisten Versicherer nur noch von Eltern auf Kindern oder umgekehrt übertragen. Eine Ausnahme ist hier die Janitos-Versicherung, die von jedermann die Rabatte übernimmt. Nicht gerade einer meiner Lieblings-Anbieter aber für bestimmte Fälle braucht man sie eben und nach 1 Jahr kann man ohnehin wieder wechseln.

  4. Die eleganteste Lösung - wohl wiederum unter Einbeziehung der Janitos - wäre, wenn irgend ein Bekannt oder Verwandter ein Motorrad mit einer SF-2, 3 oder noch besser hat. Würde man demjenigen den Rabatt abkaufen hieße das, er gibt ihn auf indem er ihn überträgt und dadurch wird sein Motorrad natürlich teurer. Allerdings reden wir hier meist über 2-stellige Beträge. Diese Differenz übernimmt man für ein paar Jahre, bis der Rabatt wieder da ist, wo er abgekauft wurde, man selbst spart sich dadurch beim eigenen Auto aber u. U. mehrere hundert Euro pro Jahr.

Das ist weder illegal noch unmöglich. Nur der Rabattgeber muss gefunden werden.

Eine bessere Lösung fällt mir nicht ein und so habe ich es schon mehrfach praktiziert.

Ich hoffe, das war in irgend einer Form hilfreich.

Beste Grüße aus Berlin

Alexander Haid
Versicherungsmakler

Nicht ganz.

Ein Zweitwagen kann man natürlich (meist) nur als Zweitwagen versichern, wenn beim GLEICHEN Versicherer auch der Erstwagen versichert ist.

Soll heißen:

  1. Eigenes Fahrzeug bei einem der Geschwister und dessen aktueller Versicherung als Zweitwagen versichern (muss vorher geklärt werden, ob das machbar ist).

  2. Zu einem späteren Zeitpunkt den Rabatt des Zweitwagens auf sich selbst übertragen lassen und gleichzeitig die Janitos als Versicherer wählen, da die eben nicht nachfragen, von wem der Rabatt kommt.

Das ist aber Stand heute! Vor wenigen Jahren haben noch viele Versicherer so agiert, kann also sein, dass auch die Janitos irgendwann zu macht!

Gruß nochmal.

Alexander Haid

Hallo Alex,

danke für deine schnelle Antwort.
habe ich das jetzt so richtig verstanden, wenn einer meiner Geschwister bereit wäre meinen PKW bei der Janitos als Ihren Zweitwagen zu versichern könnte ich die Prozente nach einem Jahr als die meinen übernehmen?

Hallo allerseits

Hallo eifelehrlich,

Ich befinde mich im Moment in einer für mich etwas prekären
Situation!. Nachdem ich jahrelang einen Firmenwagen fuhr waren
nach 7 Jahren meine damals vorhanden 75% weg. Als ich nachdem
die Firma aus Kostengründen den Firmenwagen strich wieder ein
Fahrzeug auf meinen Namen anmelden mußte und mir die Firma
keine Bescheinigung das ich innerhalb der letzten Jahre Auto
gefahren bin ausstellen wollte wurde ich bei 140% eingestuft.

Ja, das ist dann schon mal blöd!

Wie das Leben nun mal ist, passieren Unfälle immer dann wenn
man sie nicht gebrauchen kann und solange ich auch noch ein
gutes Einkommen hatte spielten die aus den Unfällen
resultierende Hochstufungen ersteinmal keine Rolle.
Nun ist es aber so, das meine derzeitige Versicherungsprämie
deutlich höher ausfallen würde als wenn ein Fahranfänger mit
175% versichert ist.
Mein Sohn (29) hat derzeit noch keinen Führerschein wird Ihn
aber wohl im Sommer haben. ich selber bin jetzt ARBEITSLOS und
sehe mich außerstande den jetzt für mich sehr hohen KFZ
Versicherungsbeitrag zu zahlen.

Daher nun meine Fragen!

Kann man den PKW auf den Namen des Sohnes versichern auch wenn
dieser noch keinen Führerschein hat?

Leider nein.

Wie sieht es aus wenn eines meiner Geschwister die zB. bei 30%
Versicherungsprämie sind aber mehrer 100 Km von mir weg wohnen
mein jetziges Auto als Zweitwagen anmelden würden,

  • kann / darf ich dieses dann fahren?:

Es sollte eigentlich garkeine Probleme dabei geben.
Man wird dann als Halter (also DU) beim Versicherer angemeldet (steht nachher auch im Fahrzeugschein drin, dass du der Halter bist) und der Versicherungsnehmer wär dann eine andere Person. Der Beitragszahler kann auch eine andere Person sein (z.b. Du. Also Versicherungsnehmer Schwester/Bruder, Beitragszahler und Halter Du.)

  • bei welcher % stufe würde dieses dann versichert
    werden?:

Je nach Versicherer ist das sehr unterschiedlich. Meist aber zwischen 85-140% (Sondereinstufung!).

  • kann ich irgendwann diese % übernehmen?
  • und den Wagen wieder mit diesen so erworbenen %
    auf mich anmelden?:

Ja, es geht. Der Versicherungsnehmer gibt aber dann im vollen Umfang seine Prozente auf.

Ich weiß Fragen püber Fragen, aber meine bisherigen Bemühungen
diese Fragen zu klären waren nicht von erfolg gekrönt

Fragen kostet nichts :smile:
Empfehlung: Guten Versicherungsmakler aufsuchen und einen passenden Versicherer finden.

Danke

Bitte.

Ich danke für diese ergänzenden Erklärungen und werde dann mal meine Geschwister informieren, bzw. anfragen ob sie evtl. zu dieser Hilfe für mich bereit sind

Ich danke für diese ergänzenden Erklärungen und werde dann mal
meine Geschwister informieren, bzw. anfragen ob sie evtl. zu
dieser Hilfe für mich bereit sind

Sehr gerne.
Wichtig ist nur, dass man nicht von Versicherer gekündigt wird (aus welchen Gründen auch immer…).
Man kann nachher Probleme bekommen eine andere Versicherung zu bekommen.
Wollen die Geschwister es nicht tun? Dann halt bei sovielen Versicherungen wie möglich nachfragen, wie teuer die Versicherung bei denen wär.
Ist zwar viel arbeit, aber man kann dadurch viel Geld sparen.

Schönen Sonntag noch.

Hallo,

Zweitwagenregelung sind immer 140%.

Und über die Partnerregelung sind es 85%.

Für ein Angebot stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung!!
www.versicherungen4u.de

MfG Thomas Wolter
www.thomas-wolter.eu

Hallo,

vorab: nur weil der SFR sieben Jahren unbenutzt war, istz er nicht zwingend weg. Das ist eine weitverbreitete Falschmeldung von Leuten ohne Ahnung.

Zu deinen Fragen:
Es kann ein Fzg. grundsätzlich auch auf eine Person ohne Führerschein vers. werden.
Einen Zweitwagen kann jeder auf sich zulassen / versichern. Wie die Details (Fahrer, Km-Leistungen etc.) gestaltet werden, ist diesem Jemand überlassen.
Ein so zugel. Fahrzeug kannst du auf dich ummelden und evt. auch den SR übernehmen. Hierfür kommt es auf die konkreten diesbzgl. Bedingungen jener Gesellschaft an, bei der das Auto dann vers. werden soll (Bedg. sind extrem unterschiedlich - wichtig ist grundsätzlich immmer: das zwischen beiden Personen ein Zusammhang wie Verwandtschaft / Arbeitsverhältnis o. ä. hergstellt werden kann).

Einfache Lösung: man macht sowas nicht selbst, sondern lässt machen. Bspw. von einem erfahrenen Makler.

VG Jens
www.jens-sternberg.de