Zweitwagenversicherung bei anderer Versicherung

Hallo,
wenn ein Zweitwagen bei einer anderen Versicherung versichert werden soll als der Erstwagen und die Versicherung für den Erstwagen darauf hinweist, dass Sondereinstufungen, die in den eigenen Tarifen nicht geregelt sind, nicht berücksichtigt werden, was bedeutet das konkret?

Die Versicherung für den Erstwagen bietet nur Zweitwagentarife für Ehegatten/Lebensgefährten oder Eltern mit Sondereinstufung, der Zweitwagen soll aber in der anderen Versicherung für ein Geschwisterteil versichert werden. Hat das Auswirkungen auf die Erstwagenversicherung, da dort ja diese Sondereinstufung nicht geregelt ist?
Kann es passieren, dass im Schadenfall des Zweitwagens, die Kosten nicht gedeckt werden oder der Erstwagen in eine niedrigere Schadensfreiheitsklasse zurück gestuft wird?

eigenen Tarifen nicht geregelt sind, nicht berücksichtigt
werden, was bedeutet das konkret?

Dass der Zweitwagen ohne Sondereinstufung tarifiert wird, vermutlich mit 140 %.

Versicherung für ein Geschwisterteil versichert werden. Hat
das Auswirkungen auf die Erstwagenversicherung, da dort ja
diese Sondereinstufung nicht geregelt ist?

Nein, der Erstwagen ist davon unberührt.

Kann es passieren, dass im Schadenfall des Zweitwagens, die
Kosten nicht gedeckt werden oder der Erstwagen in eine
niedrigere Schadensfreiheitsklasse zurück gestuft wird?

Nein.

eigenen Tarifen nicht geregelt sind, nicht berücksichtigt
werden, was bedeutet das konkret?

Dass der Zweitwagen ohne Sondereinstufung tarifiert wird,
vermutlich mit 140 %.

Ich verstehe nicht, wozu da gesondert drauf hingewiesen wird, zumal sich der Hinweis explizit auf den Zweitwagen bezieht, der über eine andere Gesellschaft versichert würde, es also gar nicht um die Sondereinstufung innerhalb der Versicherung des Erstwagens geht.
Man würde ja gerade deswegen bei einer anderen Versicherung von Sondereinstufungen Gebrauch machen, weil die Versicherung des Erstwagens diese nicht anbietet.

Versicherung für ein Geschwisterteil versichert werden. Hat
das Auswirkungen auf die Erstwagenversicherung, da dort ja
diese Sondereinstufung nicht geregelt ist?

Nein, der Erstwagen ist davon unberührt.

Kann es passieren, dass im Schadenfall des Zweitwagens, die
Kosten nicht gedeckt werden oder der Erstwagen in eine
niedrigere Schadensfreiheitsklasse zurück gestuft wird?

Nein.

Gäbe es denn irgendwelche anderen Gründe, warum man davon Abstand nehmen sollte, den Zweitwagen über eine andere Gesellschaft zu versichern?