Hallo,
wenn ein Zweitwagen bei einer anderen Versicherung versichert werden soll als der Erstwagen und die Versicherung für den Erstwagen darauf hinweist, dass Sondereinstufungen, die in den eigenen Tarifen nicht geregelt sind, nicht berücksichtigt werden, was bedeutet das konkret?
Die Versicherung für den Erstwagen bietet nur Zweitwagentarife für Ehegatten/Lebensgefährten oder Eltern mit Sondereinstufung, der Zweitwagen soll aber in der anderen Versicherung für ein Geschwisterteil versichert werden. Hat das Auswirkungen auf die Erstwagenversicherung, da dort ja diese Sondereinstufung nicht geregelt ist?
Kann es passieren, dass im Schadenfall des Zweitwagens, die Kosten nicht gedeckt werden oder der Erstwagen in eine niedrigere Schadensfreiheitsklasse zurück gestuft wird?