Zweitwohnsitz

Hallo liebe Leute

Herr K. tritt eine neue Arbeitsstelle fern seiner Familie an. Dazu nimmt er sich an dem neuen Arbeitsort ein Zimmer. Seine Familie und das Meiste seines Hausrats bleiben am alten Wohnort. Herr K. fährt im Schnitt jedes zweite Wochenende nach Hause, d.h. zu seiner Familie.
Muss er einen Neben- oder Zweitwohnsitz anmelden?
Welche Konsequenzen hat es, wenn er dies tut (Steuern)?
Welche Konsequenzen hat es, wenn er dies nicht tut?
Muss er für die Anmeldung eine Frist einhalten?

Danke und viele Grüße, Tychi

Hallo liebe Leute

Herr K. tritt eine neue Arbeitsstelle fern seiner Familie an.
Dazu nimmt er sich an dem neuen Arbeitsort ein Zimmer. Seine
Familie und das Meiste seines Hausrats bleiben am alten
Wohnort. Herr K. fährt im Schnitt jedes zweite Wochenende nach
Hause, d.h. zu seiner Familie.
Muss er einen Neben- oder Zweitwohnsitz anmelden?

was heißt er nimmt sich ein zimmer? pension?
wenn er dauerhaft an einem anderen ort wohnt muss er sich dort anmelden. zweitwohnsitz wäre o.k.

Welche Konsequenzen hat es, wenn er dies tut (Steuern)?

es gibt sog. zweitwohnsitzsteuer. ob diese gemeinde dies erhebt muss er dort erfragen.

Welche Konsequenzen hat es, wenn er dies nicht tut?

verstoß gegen MRRG kann mit ordnungsgeld geahndet werden.

Muss er für die Anmeldung eine Frist einhalten?

Danke und viele Grüße, Tychi

vielleicht ist es für ihn günstiger (geld) sich am neuen sitz als erstwohnsitz anzumelden und am bisherigen sitz als zweitwohnsitz, oder den letzteren abzumelden

viel erfolg

Einspruch!

Welche Konsequenzen hat es, wenn er dies tut (Steuern)?

es gibt sog. zweitwohnsitzsteuer. ob diese gemeinde dies
erhebt muss er dort erfragen.

So wie sich das anhört, nimmt sich Herr K das Zimmer auschließlich aus beruflichen Gründen, in welchselbigem Fall die Gemeinde keine Zweitwohnungssteuer erheben darf.

Ralph