Zweitwohnsitz

Hallo,

wir hatten gestern im Freundeskreis eine interessante Diskussion, die aber offen blieb. Thema war:

Angenommen jemand mit erwachsenen Kindern, die schon Mitte 20 sind und demnächst ihre Ausbildung beenden, muß in einer anderen Stadt weit entfernt arbeiten und benötigt dort nun neuen Wohnraum. Bei dieser Gelegenheit, würde es sich anbieten, für die Kinder separaten Wohnraum am alten Wohnort zu mieten, da diese auf einen neuen Wohnort keine Lust haben.

Aufgrund des noch nicht vorhandenen Einkommens der Kinder würde dieser jemand die Mietverträge für die Kinder nicht auf den Namen der Kinder sondern auf den eigenen Namen abschließen wollen, um den Vermietern Sicherheit in Bezug auf Mietzahlungen zu geben.

Allerdings wird in dieser Stadt für Zweitwohnsitz Steuer erhoben und auf dem Papier sieht es dann ja auch so aus wie Zweit- und Drittwohnsitz. Wie sollte dieser jemand am besten vorgehen, um die Problematik zu lösen.

Außerdem soll natürlich kein Problem daraus entstehen, dass nicht dieser jemand selbst sondern dessen Kinder in dem Wohnraum leben.

Ich bin gespannt auf neue Anhaltspunkte, denn wir werden diese Diskussion ganz sicher am kommenden WE weiter führen.

LG
Marion

Wer ist denn gemeldet?
Hallo Marion!

Aufgrund des noch nicht vorhandenen Einkommens der Kinder
würde dieser jemand die Mietverträge für die Kinder nicht auf
den Namen der Kinder sondern auf den eigenen Namen abschließen
wollen, um den Vermietern Sicherheit in Bezug auf
Mietzahlungen zu geben.

Wie wäre es, die Kinder den Vertrag unterschreiben zu lassen, und mit dem Vermieter die Zahlungen separat zu vereinbaren?

auf dem Papier sieht es dann ja auch so aus wie
Zweit- und Drittwohnsitz.

Auf welchem Papier? Sofern sich die Kinder am Wohnsitz anmelden, die Eltern nicht, gibt es auch keinen Zweitwohnsitz.
Es wohnen zwei Personen in der Wohnung, für die dann auch die Nebenkosten berechnet werden.

Ich grübel gerade, ob man in einer angemieteten Wohnung zwangsweise auch gemeldet sein muss. Kann ich mir eigentlich nicht vorstellen…

LG Ulli

Hallo Ulli,

Wie wäre es, die Kinder den Vertrag unterschreiben zu lassen,
und mit dem Vermieter die Zahlungen separat zu vereinbaren?

das gefällt mir, sähe dann zumindest sauberer aus, für diese Möglchkeit würde ich plädieren

auf dem Papier sieht es dann ja auch so aus wie
Zweit- und Drittwohnsitz.

Auf welchem Papier? Sofern sich die Kinder am Wohnsitz
anmelden, die Eltern nicht, gibt es auch keinen Zweitwohnsitz.
Es wohnen zwei Personen in der Wohnung, für die dann auch die
Nebenkosten berechnet werden.

hört sich sehr vernünftig an. Bis jetzt gibt es noch nichts dergleichen, ist alles erst angedacht, die Diskussion kam auf, weil bei einigen Mitgliedern unserer Runde demnächst solche Fälle anstehen.

Ich grübel gerade, ob man in einer angemieteten Wohnung
zwangsweise auch gemeldet sein muss. Kann ich mir eigentlich
nicht vorstellen…

interessante Frage - das gibt sicher neuen Gesprächsstoff.
Ich danke dir für deinen Beitrag.

LG Marion

Vorschlag: Mietvertrag mit den Kindern, Bürgschaftserklärung für die
Mietzahlung u. Nebenkosten durch die Eltern. Gruß

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Jackson,

Vorschlag: Mietvertrag mit den Kindern, Bürgschaftserklärung
für die
Mietzahlung u. Nebenkosten durch die Eltern. Gruß

super, danke
LG Marion

Die Kinder sollen sich nur mit dem ersten Wohnsitz anmelden. Es hat nicht zu tun, wer den Mietvertrag unterschrieben hat.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Was ist ein steuerlicher Wohnsitz?
Hi !

Für die mietrechtlichen Fragen könnte auch sicher im Brett „Mietrecht“ mit den Experten diskutiert werden, wer als Vertragspartner mit welchen Zahlungspflichten in Frage kommt. Nur das eine, was rechtlich zulässig und/oder machbar ist, muss noch lange nicht von den Vermietern auch gemacht werden. Es würde dann bei allen Konstruktionen also auch immer eines Vermieters bedürfen, der hier mitmacht.

Zweitwohnsitzsteuer wäre ein Thema für das Brett „Steuern“. Die Zweitwohnsitzsteuer ist eine Gemeindesteuer, das heißt sie beruht von Gemeinde zu Gemeinde auf einem anderen Gesetz. All diesen Gesetz ist eigen, dass sie auf den „steuerlichen Wohnsitzbegriff“ (und dieser unterscheidet sich in einigen Punkten wesentlichen von dem „polizeilichen Melderecht“ nach Melderechtsrahmengesetz und den jeweiligen Landesgesetzen) zurückgreifen. Dieser ist in § 8 AO (Abgabenordnung) definiert. In den einschlägigen Steuerkommentaren finden sich dann auch weitere Hinweise, wie die einzelnen Elemente dieses kurzen Paragrafen zu verstehen sind.

Es müßte dann in jedem Einzelfall geprüft werden, ob jeweils ein polizeilicher und/oder steuerlicher Wohnsitz gegeben ist. Die Vertragsgestaltungen selber haben für die Prüfung kaum eine Bedeutung. Es kommt wesentlich auf die tatsächlichen Verhältnisse an.

BARUL76