Hallo,
Etwas ähnlich zu einem untenstehenden Fall aber doch vielleicht komplizierter ist meine Frage zum Zweitwohnsitz.
Man nehme an es gäbe ein Paar, einer davon noch anderweitig verheiratet, es lebt seit kurzem zusammen in dem Haus der Frau.
Beide pendeln zur Arbeit, leider in entgegengesetzte Richtungen.
Der Mann hätte nun im Vertrag seiner (neuen) Arbeitsstelle den Passus, dass er in Arbeitsnähe wohnen muss (Erstwohnistz).
Sie finden eine nette kleine Wohnung, die er in den Bereitschaftswochen (1 Wo/Monat) nutzen wird und wenn es mal später wird auf Arbeit. Dann wird sie zu ihm pendeln (ca 150km ab Arbeitsstelle, 100km von Erstwohnsitz).
Es handele sich also zwangsweise um eine ziemlich mobile eheähnliche Gemeinschaft.
Nun ist die Frage, ob er bei ihr und sie bei ihm Nebenwohnsitz anmelden können/müssen/dürfen?
Schliesslich geht es auch darum was nun als Anfahrt zur Arbeit gerechnet wird - im Falle eines Unfalls.
Fragt sich aber auch ob da zusätzliche Steuern fällig werden (wo finde ich etwas dazu? Ist das von Dorf zu Dorf unterschiedlich?)?
Wie liefe das dann mit der Pendlerpauschale und seiner 1% Dienstwagenregelung?
Ich hab diesen Fall mal hierher konstruiert, weil es ja um steuerliche, versicherungstechnische und rechtliche Fragen zusammen geht.
Gruss
M.