Hallo Zusammen,
ich hatte vor einiger Zeit schon diesen konkreten Sachverhalt gepostet. Leider wurde der Artikel archiviert, daher versuche ich es erneut.
Ist-Situation:
Eheähnliche Lebensgemeinschaft (Mann / Frau) arbeitet 75km vom gemeinsamen Wohnsitz („Wunschort“) entfernt, in AlteWohnungA. Gependelt wird gemeinsam zum Arbeitsort.
Vater der Frau wohnt im „Wunschort“ in AlteWohnungB
Soft-Fact: 2,5 h pendeln jeden Tag ist sicherlich anstrengend.
Soll-Situation:
Soft-Fact: 2,5h pendeln reduzieren auf WE-Pendeln und unter der Woche mit dem Fahrrad zur Arbeitsstätte.
Hauptwohnsitz am Wunschort für die Eheähnliche Lebensgemeinschaft und Zweitwohnsitz am Arbeitsort.
Vater wohnt bei eheähnlicher Lebensgemeinschaft.
AlteWohnungA & B werden aufgelöst, NeueWohnungA wird gekauft von Tochter.
Wohnung soll 4 Zimmer, 2 Bäder haben.
So, nun zur Frage zu diesem Sachverhalt. Dass ein lediges Kind in einer Einliegerwohnung der Eltern wohnen kann habe ich gefunden. Aber kann in diesem konkreten Fall der Zweitwohnsitz steurlich geltend gemacht werden? Auch wenn der Vater mit in der NeueWohnungA wohnt? Die Größe der Wohnung lässt eine räumliche Trennung ohne weiteres zu, oder nicht?
Falls es mehr Details zur Sache benötigt, bitte Rückfragen.
Viele Grüße
Jure