Zweitwohnsitz

Hallo Zusammen,

ich hatte vor einiger Zeit schon diesen konkreten Sachverhalt gepostet. Leider wurde der Artikel archiviert, daher versuche ich es erneut.

Ist-Situation:
Eheähnliche Lebensgemeinschaft (Mann / Frau) arbeitet 75km vom gemeinsamen Wohnsitz („Wunschort“) entfernt, in AlteWohnungA. Gependelt wird gemeinsam zum Arbeitsort.
Vater der Frau wohnt im „Wunschort“ in AlteWohnungB
Soft-Fact: 2,5 h pendeln jeden Tag ist sicherlich anstrengend.

Soll-Situation:
Soft-Fact: 2,5h pendeln reduzieren auf WE-Pendeln und unter der Woche mit dem Fahrrad zur Arbeitsstätte.
Hauptwohnsitz am Wunschort für die Eheähnliche Lebensgemeinschaft und Zweitwohnsitz am Arbeitsort.
Vater wohnt bei eheähnlicher Lebensgemeinschaft.
AlteWohnungA & B werden aufgelöst, NeueWohnungA wird gekauft von Tochter.
Wohnung soll 4 Zimmer, 2 Bäder haben.

So, nun zur Frage zu diesem Sachverhalt. Dass ein lediges Kind in einer Einliegerwohnung der Eltern wohnen kann habe ich gefunden. Aber kann in diesem konkreten Fall der Zweitwohnsitz steurlich geltend gemacht werden? Auch wenn der Vater mit in der NeueWohnungA wohnt? Die Größe der Wohnung lässt eine räumliche Trennung ohne weiteres zu, oder nicht?

Falls es mehr Details zur Sache benötigt, bitte Rückfragen.

Viele Grüße
Jure

doppelter haushalt
Hi,

ich hatte vor einiger Zeit schon diesen konkreten Sachverhalt
gepostet. Leider wurde der Artikel archiviert, daher versuche
ich es erneut.

hatte ich gelesen, aber keine Zeit zu antworten

Ist-Situation:
Eheähnliche Lebensgemeinschaft (Mann / Frau) arbeitet 75km vom
gemeinsamen Wohnsitz („Wunschort“) entfernt, in AlteWohnungA.
Gependelt wird gemeinsam zum Arbeitsort.
Vater der Frau wohnt im „Wunschort“ in AlteWohnungB
Soft-Fact: 2,5 h pendeln jeden Tag ist sicherlich anstrengend.

Soll-Situation:
Soft-Fact: 2,5h pendeln reduzieren auf WE-Pendeln und unter
der Woche mit dem Fahrrad zur Arbeitsstätte.
Hauptwohnsitz am Wunschort für die Eheähnliche
Lebensgemeinschaft und Zweitwohnsitz am Arbeitsort.
Vater wohnt bei eheähnlicher Lebensgemeinschaft.
AlteWohnungA & B werden aufgelöst, NeueWohnungA wird gekauft
von Tochter.
Wohnung soll 4 Zimmer, 2 Bäder haben.

So, nun zur Frage zu diesem Sachverhalt. Dass ein lediges Kind
in einer Einliegerwohnung der Eltern wohnen kann habe ich
gefunden. Aber kann in diesem konkreten Fall der Zweitwohnsitz
steurlich geltend gemacht werden? Auch wenn der Vater mit in
der NeueWohnungA wohnt? Die Größe der Wohnung lässt eine
räumliche Trennung ohne weiteres zu, oder nicht?

Lebensgemeinschaften tauchen in Steuererklärungen nur am Rande auf.

Arbeitnehmer 1 (AN1) zieht von alteWohnungA in neueWohnungA um und pendelt weiterhin zum Arbeitsort.

Er kann eine Wohnung am Arbeitsort als doppelten Haushalt geltend machen, wenn die neueWohnungA maßgeblich von ihm mitfinanziert wird, er dort also einen Haushalt unterhält und sich dort der Mittelpunkt der Lebensinteressen befindet. Außerdem darf die Wohnung am Arbeitsort nicht größer als 60qm sein.

Arbeitnehmer 2 (AN2) ist die Tochter, die aus alteWohnungA auszieht und auch in neueWohnungA einzieht. Bei ihr ist zweifelsfrei Mittelpunkt der Lebensinteressen am Ort A, da dort der Vater und der Lebensgefährte wohnen. Rest ist gleich. Ich hätte jedoch Bedenken, wenn die Wohnung am Tätigkeitsort zu üppig wäre, also 120qm ist nicht mehr Zweitwohnung. 80qm insgesamt fände ich o.k., dazu gibt es aber keine Richtlinien.

Bei Ledigen kippt es relativ schnell, dass der Mittelpunkt der Lebensinteressen verlagert wird.

Schöne Grüße
C.