was genau sind die Voraussetzungen für die Anmeldung eines Zweitwohnsitzes?
Ich möchte mich gern in einer anderen Stadt anmelden, um meinem Kind den Besuch des dortigen Kindergartens zu ermöglichen. Reicht es, wenn ich z.B. die Adresse eines Bekannten angebe (unter der ich dann auch posttechnisch erreichbar bin), oder muss ich einen Mietvertrag oder dgl. vorweisen können?
Bist Du sicher, dass Du aus dem Zweitwohnsitz einen
Kindergartenanspruch ableiten kannst ? Bei uns würde das nicht
gehen.
Ich hoffe es. Die Lage ist folgende: es ist kein Kindergarten, sondern eine Krippe. Und den Platz haben wir schon (unser Kleiner geht seit 3 Monaten in diese Einrichtung). Leider greift ab 1.9. ein Gesetz, welches die Förderung von Knderkrippenplätzen durch Land und Kommune neu regelt. Damit würden wir herausfallen, da wir nicht in der Kommune wohnen, in der sich der Kindergarten befindet. Der Träger sieht sich außerstande, unser Kind weiter zu betreuen. Da wir dem Kleinen einen Wechsel ersparen möchten (davon abgesehen, daß es keine andere Kinderkrippe mit freien Plätzen gibt - der Weitsicht der Politik sei Dank). Also müssen wir, oder zumindest das Kind, in diese Stadt ziehen.
Denk ihr, daß dafür ein Nebenwohnsitz ausreichen würde?
Denk ihr, daß dafür ein Nebenwohnsitz ausreichen würde?
höchstwarscheinlich nicht. Die Kommune darf sicher nur für die Einwohner fördern, für die sie die (anteisweise) Lohnsteuer kassiert und die Zuwendungen aus dem Bundeshaushalt erhält. Beides bekommt sie aber nur für die „Hauptwohnsitzenden“.
frag das lieber vorher nochmal ab. Wie gesagt, bei uns, wäre das keine Grundlage für einen Anspruch, da du in deiner Zweitwohnung ja, laut Definition, nur zeitweilig wohnst und dein Lebensmittelpunkt beim Erstwohnsitz liegt.
Als Zweitwohnsitzler mußt du auch Zweitwohnungssteuer bezahlen. Schon bedacht ? Kann an manchen Orten nicht ganz unerheblich sein.
Ist ja ein blödes Ding. Ich hoffe, Ihr findet noch eine Lösung.