Zweitwohnsitz

Hallo Experten,

was genau sind die Voraussetzungen für die Anmeldung eines Zweitwohnsitzes?
Ich möchte mich gern in einer anderen Stadt anmelden, um meinem Kind den Besuch des dortigen Kindergartens zu ermöglichen. Reicht es, wenn ich z.B. die Adresse eines Bekannten angebe (unter der ich dann auch posttechnisch erreichbar bin), oder muss ich einen Mietvertrag oder dgl. vorweisen können?

Danke und Gruß
Thomas

Hallo Thomas,

entschuldige, dass ich mit einer Frage reagiere.

Bist Du sicher, dass Du aus dem Zweitwohnsitz einen Kindergartenanspruch ableiten kannst ? Bei uns würde das nicht gehen.

Grüsse

Heike

Hallo Experten,

Hallo Thomas

was genau sind die Voraussetzungen für die Anmeldung eines
Zweitwohnsitzes?

Häufiger dort ein paar Tage verbringen. Miet- oder Untermietvertrag müssten ausreichen.
Einfach mal beim EMA fragen.

Ich möchte mich gern in einer anderen Stadt anmelden, um
meinem Kind den Besuch des dortigen Kindergartens zu
ermöglichen.

Hier gebe ich Heike recht!!!

Gruß
HaWeThie

Hallo,

Bist Du sicher, dass Du aus dem Zweitwohnsitz einen
Kindergartenanspruch ableiten kannst ? Bei uns würde das nicht
gehen.

Ich hoffe es. Die Lage ist folgende: es ist kein Kindergarten, sondern eine Krippe. Und den Platz haben wir schon (unser Kleiner geht seit 3 Monaten in diese Einrichtung). Leider greift ab 1.9. ein Gesetz, welches die Förderung von Knderkrippenplätzen durch Land und Kommune neu regelt. Damit würden wir herausfallen, da wir nicht in der Kommune wohnen, in der sich der Kindergarten befindet. Der Träger sieht sich außerstande, unser Kind weiter zu betreuen. Da wir dem Kleinen einen Wechsel ersparen möchten (davon abgesehen, daß es keine andere Kinderkrippe mit freien Plätzen gibt - der Weitsicht der Politik sei Dank). Also müssen wir, oder zumindest das Kind, in diese Stadt ziehen.

Denk ihr, daß dafür ein Nebenwohnsitz ausreichen würde?

Hi,

Denk ihr, daß dafür ein Nebenwohnsitz ausreichen würde?

höchstwarscheinlich nicht. Die Kommune darf sicher nur für die Einwohner fördern, für die sie die (anteisweise) Lohnsteuer kassiert und die Zuwendungen aus dem Bundeshaushalt erhält. Beides bekommt sie aber nur für die „Hauptwohnsitzenden“.

Gruß,
Micha

Hallo Thomas,

frag das lieber vorher nochmal ab. Wie gesagt, bei uns, wäre das keine Grundlage für einen Anspruch, da du in deiner Zweitwohnung ja, laut Definition, nur zeitweilig wohnst und dein Lebensmittelpunkt beim Erstwohnsitz liegt.
Als Zweitwohnsitzler mußt du auch Zweitwohnungssteuer bezahlen. Schon bedacht ? Kann an manchen Orten nicht ganz unerheblich sein.
Ist ja ein blödes Ding. Ich hoffe, Ihr findet noch eine Lösung.

Grüsse

Heike

wie wär es
wenn sich einer von Euch Eltern mit Hauptwohnsitz in die betreffende Kommune ‚umzieht‘ ?

Hallo Thomas,

vielleicht lautet ja so die Lösung des Problems ?

Tschuess Marco.