Nehmen wir an, jemand wohnt und ist gemeldet in der Stadt x und möchte nun eine weitere Wohnung in der selben Stadt x anmieten und dort wohnen, seinen Erstwohnsitz jedoch nicht ändern.
Muss diese Person den Zweitwohnsitz dann auch bei der Stadt melden oder reicht es wenn man einmal gemeldet ist, da die Stadt die gleiche bleibt?
Wenn ja: Wird eine Zweitwohnsitzsteuer auch dann fällig, wenn man in der selben Stadt einen Zweitwohnsitz hat?
Wie wirkt sich das auf andere Aspekte des Mietwohnens aus?
Muss die Person bei den neuen Stromanbietern, Telefon, Hausratversicherung und Ähnlichem nun die gemeldete oder die aktuelle Adresse (Zweitwohnsitz) angeben?
Letzte Überlegung: Nehmen wir an die Person ist Student und daher ehrer sozialschwach, erhält aber kein BaföG da die Eltern knapp über der Einkommensgrenze liegen.
Kann diese Person dann Wohngeld und/oder die GEZ- Befreiung beantragen für diese zweite (eventuell nicht als Zweitwohnsitz gemeldete[siehe oben]) Wohnung, wenn die erste Wohnung das Elternhaus ist?
Muss diese Person den Zweitwohnsitz dann auch bei der Stadt
melden …?
das ist eigentlich üblich, ja.
Wenn ja: Wird eine Zweitwohnsitzsteuer auch dann fällig, wenn
man in der selben Stadt einen Zweitwohnsitz hat?
Was für eine Steuer? Wenn du die Grundbesitzabgaben meinst, die können in den Nebenkosten drin sein. Steht im Mietvertrag.
Wie wirkt sich das auf andere Aspekte des Mietwohnens aus?
Muss die Person bei den neuen Stromanbietern, Telefon,
Hausratversicherung und Ähnlichem nun die gemeldete oder die
aktuelle Adresse (Zweitwohnsitz) angeben?
Wäre zweckmäßig, wenn man die Adresse angibt, über die man auch die Leistungen bezieht. Ist aber nicht zwingend.
Letzte Überlegung: Nehmen wir an die Person ist Student und
daher ehrer sozialschwach, erhält aber kein BaföG da die
Eltern knapp über der Einkommensgrenze liegen.
Kann diese Person dann Wohngeld und/oder die GEZ- Befreiung
beantragen für diese zweite (eventuell nicht als Zweitwohnsitz
gemeldete[siehe oben]) Wohnung, wenn die erste Wohnung das
Elternhaus ist?
Probieren kann man es in jedem Fall. Schlimmstenfalls wird es eben abgelehnt.
Wenn ja: Wird eine Zweitwohnsitzsteuer auch dann fällig, wenn
man in der selben Stadt einen Zweitwohnsitz hat?
Zweitwohnungssteuer wird nach meiner Erfahrung nur dort erhoben, wo es das entsprechende Bundesland wirklich noetig hat (z.B. Berlin). Selbst dann gibt es aber zahlreiche Ausnahmen.
Wo dein Erst- und Zweitwohnsitz ist, richtet sich nach den tatsaechlichen Verhaeltnissen. Erstwohnsitz ist dort, wo man sich dauerhaft vorwiegend aufhaelt und den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen hat.
Was für eine Steuer? Wenn du die Grundbesitzabgaben meinst,
die können in den Nebenkosten drin sein. Steht im Mietvertrag.
Die Zweitwohnsitzsteuer wird nicht nur in Berlin erhoben,
sondern mittlerweile - aus sehr verständlichen Gründen -
insbesondere in einer ganzen Reihe von typischen Studentenstädten.
Ob davon auch Erstwohnsitzler betroffen sind, steht in der jeweils einschlägigen Satzung der Kommune, ggf. bei der Stadtverwaltung nachfragen. Da ist zur Zeit auch einiges im Fluss weil immer wieder Gerichte irgendwelche Gleichheitsverstöße beanstanden usw. Muss man konkret vor Ort nachfragen.
Wie wirkt sich das auf andere Aspekte des Mietwohnens aus?
Muss die Person bei den neuen Stromanbietern, Telefon,
Hausratversicherung und Ähnlichem nun die gemeldete oder die
aktuelle Adresse (Zweitwohnsitz) angeben?
Stromanbieter und Telefon werden regelmäßig den Wohnsitz wissen wollen, wo Strom und Telefon hinfließen.
Bei Hausrat (soweit ueber die Eltern) muss man sich rückversichern, ob Zweitwohnsitz davon umfasst ist oder nicht. Vertrag lesen, ggf. schriftlich bestätigen lassen.
Letzte Überlegung: Nehmen wir an die Person ist Student und
daher ehrer sozialschwach, erhält aber kein BaföG da die
Eltern knapp über der Einkommensgrenze liegen.
Kann diese Person dann Wohngeld und/oder die GEZ- Befreiung
beantragen für diese zweite (eventuell nicht als Zweitwohnsitz
gemeldete[siehe oben]) Wohnung, wenn die erste Wohnung das
Elternhaus ist?
Anspruch und Höhe von Wohngeld wird nach zahlreichen Faktoren berechnet. Auch da muss man sich individuell informieren - regelmäßig ist das örtlichen Sozialamt dafür zuständig.
Die Zweitwohnsitzsteuer wird nicht nur in Berlin erhoben,
sondern mittlerweile - aus sehr verständlichen Gründen -
insbesondere in einer ganzen Reihe von typischen
Studentenstädten.
Ob davon auch Erstwohnsitzler betroffen sind, steht in der
jeweils einschlägigen Satzung der Kommune, ggf. bei der
Stadtverwaltung nachfragen. Da ist zur Zeit auch einiges im
Fluss weil immer wieder Gerichte irgendwelche
Gleichheitsverstöße beanstanden usw. Muss man konkret vor Ort
nachfragen.
Nehmen wir an die genannte Stadt X erhebt diese Steuer. Daher die Frage ob man den Zweitwohnsitz melden muss und wie sich das auf alles weitere auswirkt (siehe Ursprungsposting)