und zwar: ich möchte gerne mit meinem freund zusammenziehen, würde aber diesen wohnsitz wo ich derzeit wohne (bei meinen eltern, anderes Bundesland) gern als hauptwohnsitz beibehalten! ist das möglich?
Ich bin arbeitslos, und pendle immer zwischen zu hause und meinem freund (zwei wochen hier, zwei wochen dort).
ich bin völlig ratlos, wie ich´s machen soll…ihr denkt jetzt bestimmt „wo ist dein problem??“
ich hab null plan, weil ich noch nie umgezogen bin und auch nicht den nerv hab mich damit zu beschäftigen, aufgrund meiner krankheit steht mir mein kopf wo ganz anders
also prinzipiell kannst du so viele Wohnsitze haben wie du möchtest, diese meldest du nur beim jeweiligen Meldeamt der Stadt / Kreis an und dabei mußt du angeben das es sich um einen Zweitwohnsitz handelt. Natürlich muss dann noch der Erstwohnsitz angegeben werden.
Bei deinem zweiten Anliegen, sieht es schon anders aus. Du sagst du bist arbeitslos, erhälst du Arbeitslosengeld oder -hilfe, bzw. bist du arbeitssuchend ?
Wenn du nicht arbeitssuchend bist und keine Unterstützung vom Arbeistsamt erhälst sehe ich keine Schwierigkeiten. Erhälst du Gelder sieht es dann schon schwieriger aus. Weil du eigentlich nicht pendeln darfst und mal 2 Wochen hier und 2 Wochen da bist. Es gibt nämlich die Erreichbarkeitsklausel die genau aussagt wann ein Arbeitsloser für das Arbeitsamt erreichbar sein muss. Dies und eventuell weitere Dinge müssen dann dabei berücksichtigt werden. Vielleicht gibst du ja noch nähere Auskünfte, so daß noch jemand genaueres dazu mitteilen kann.
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also prinzipiell kannst du so viele Wohnsitze haben wie du
möchtest, diese meldest du nur beim jeweiligen Meldeamt der
Stadt / Kreis an und dabei mußt du angeben das es sich um
einen Zweitwohnsitz handelt. Natürlich muss dann noch der
Erstwohnsitz angegeben werden.
Bei deinem zweiten Anliegen, sieht es schon anders aus. Du
sagst du bist arbeitslos, erhälst du Arbeitslosengeld oder
-hilfe, bzw. bist du arbeitssuchend ?
ja ich bekomme arbeitslosengeld und bin ausbildungssuchend gemeldet. ich bin nen schwieriger fall für´s AA glaub ich… meine erste ausbildung konnt ich wegen krankheit nicht beenden und darf den beruf jetzt nicht mehr ausüben.
meine berufsberaterin und ich haben beschlossen, dass ich jetzt eine berufsfindungswoche in nem berufsförderungswerk mache…und dann vielleicht sogar eine ausbildung dort absolviere.
Wenn du nicht arbeitssuchend bist und keine Unterstützung vom
Arbeistsamt erhälst sehe ich keine Schwierigkeiten. Erhälst du
Gelder sieht es dann schon schwieriger aus. Weil du eigentlich
nicht pendeln darfst und mal 2 Wochen hier und 2 Wochen da
bist. Es gibt nämlich die Erreichbarkeitsklausel die genau
aussagt wann ein Arbeitsloser für das Arbeitsamt erreichbar
sein muss. Dies und eventuell weitere Dinge müssen dann dabei
berücksichtigt werden. Vielleicht gibst du ja noch nähere
Auskünfte, so daß noch jemand genaueres dazu mitteilen kann.
also heisst das jetzt für mich, ich müsste mich ganz ummelden??
Hallöchen!
Dazu hab ich dann auch noch ne Frage …wenn ich die denn hier anschließen darf!!! Ich würde gerne eine Zweitwohnsitz in Hamburg anmelden (wohne mit meinen Kindern in Siegen). Ich fahre jedes Wochenende nach Hamburg und sehe mich auch hier nach Arbeit um. Z. Zt. beziehe ich noch Sozialhilfe. Ich bin gerade dabei mir hier meine neue Heimat aufzubauen. Sprich: ich richte mir hier auch ein Konto bei einer hießigen Bank ein, schalte Anzeigen, lasse Post zu meinem Partner kommen etc. dazu gebe ich dann die Hamburger Adresse an und es ist wohl nötig meinen Zweitwohnsitz dort anzumelden. Wer kann mir sagen, was ich dazu beachten muß?? Irgendwelche Recht und Pflichten, die ich wissen müßte??? Wer kann mir helfen?
Hallo,
es ist nötig die Zweitwohnung anzumelden.
Dazu ist aber zu beachten, dass du die Hauptwohnung auf jeden Fall in Siegen bei deinen Kindern angibst, weil die Kinder immer zusammen mit den Sorgerechtigten in einer Hauptwohnung gemeldet sein sollen.
Dazu gibst du an, dass du die meiste Zeit in Siegen verbringst und die Anmeldung der Zweitwohnung ist kein Problem.