A zieht in eine neue Stadt um dort 4 Semester zu studieren.
Nach 6 Monaten merkt A, dass er vergessen hat, sich bei der
Stadt zu melden, obwohl man das ja innerhalb von 14 Tagen tun
muss.
Hallo,
als Erstes mal ist die gesetzliche Meldefrist eine Woche.
Von rechtlicher Seite verstößt jeder, der sich später als eine Woche anmeldet, gegen das Meldegesetz und verhält sich somit ordnungswidrig.
Im Regelfall wird aber kurzes Überschreiten (bis zu einem Monat) nur mündlich verwarnt.
Ansonsten hat der Bearbeiter Ermessen auszuüben, ob und in welcher Höhe eine Geldbuße zu zahlen ist bzw. wie die üblichen Verwarnungen in der Gemeinde geregelt sind.
Wie könnte A da am besten wieder rauskommen?
- Fehler gestehen und anmelden - Berechnen die dann die
Strafe?
Sollte A wirklich machen. Geldbuße möglich.
- Sagen, man wohnt erst seit einer Woche da (wollen die einen
Mietvertrag sehen?)
Unehrlichkeit kommt ganz schlecht an. Wenn das rauskommt, werden die sicherlich strengere Maßstäbe anwenden.
Sie können nicht verlangen, den Mietvertrag zu sehen, aber im
Zweifelsfall können sie eine Bestätigung vom Vermieter verlangen.
- Gar nicht melden und hoffen dass sie es nicht merken
Nicht zu raten; kann nachträglich noch negative Auswirkungen haben.
Stichwort: Familienheimfahrten von der Steuer absetzen
Im Regelfall ist bei diesem Fall von einer Geldbuße von 25 Euro zu rechnen. Wenn man aber, bevor man dem Bearbeiter das Anmeldeformular übergibt, gleich den Fall darstellt: „Leider habe ich total verschwitzt mich anzumelden, ich bin letztes Semester eingezogen“, dann signalisiert man schon dem Bearbeiter, dass man in gewisser Weise
„Unrechtsbewusstsein“ hat. Diese Ehrlichkeit sollte der Bearbeiter dann auch in seine Entscheidung einfließen lassen.
Vielleicht interessant:
Für Studenten gibt es oftmals einige „Geschenke“ von der Stadtverwaltung oder vom Nahverkehr.
In Stuttgart bekommt zum Beispiel ein Student mit Hauptwohnung in Stuttgart ein Semesterticket gratis (Wert: 145 EUR).
Gruß
Matze