Zweitwohnsitz anmelden verschlafen

Hallo zusammen,

A zieht in eine neue Stadt um dort 4 Semester zu studieren. Nach 6 Monaten merkt A, dass er vergessen hat, sich bei der Stadt zu melden, obwohl man das ja innerhalb von 14 Tagen tun muss.

Wie könnte A da am besten wieder rauskommen?

  • Fehler gestehen und anmelden - Berechnen die dann die Strafe?
  • Sagen, man wohnt erst seit einer woche da (wollen die einen Mietvertrag sehen?)
  • Gar nicht melden und hoffen dass sie es nicht merken

Besten Dank,

SB

Hallo

Wie könnte A da am besten wieder rauskommen?

  • Fehler gestehen und anmelden

Auf jeden Fall das.

  • Berechnen die dann die Strafe?

Glaube ich kaum, aber so oder so, die anderen Möglichkeiten sind einfach nicht zu gebrauchen.

Viele Grüße

A zieht in eine neue Stadt um dort 4 Semester zu studieren.
Nach 6 Monaten merkt A, dass er vergessen hat, sich bei der
Stadt zu melden, obwohl man das ja innerhalb von 14 Tagen tun
muss.

Hallo,

als Erstes mal ist die gesetzliche Meldefrist eine Woche.
Von rechtlicher Seite verstößt jeder, der sich später als eine Woche anmeldet, gegen das Meldegesetz und verhält sich somit ordnungswidrig.

Im Regelfall wird aber kurzes Überschreiten (bis zu einem Monat) nur mündlich verwarnt.

Ansonsten hat der Bearbeiter Ermessen auszuüben, ob und in welcher Höhe eine Geldbuße zu zahlen ist bzw. wie die üblichen Verwarnungen in der Gemeinde geregelt sind.

Wie könnte A da am besten wieder rauskommen?

  • Fehler gestehen und anmelden - Berechnen die dann die
    Strafe?

Sollte A wirklich machen. Geldbuße möglich.

  • Sagen, man wohnt erst seit einer Woche da (wollen die einen
    Mietvertrag sehen?)

Unehrlichkeit kommt ganz schlecht an. Wenn das rauskommt, werden die sicherlich strengere Maßstäbe anwenden.

Sie können nicht verlangen, den Mietvertrag zu sehen, aber im
Zweifelsfall können sie eine Bestätigung vom Vermieter verlangen.

  • Gar nicht melden und hoffen dass sie es nicht merken

Nicht zu raten; kann nachträglich noch negative Auswirkungen haben.
Stichwort: Familienheimfahrten von der Steuer absetzen

Im Regelfall ist bei diesem Fall von einer Geldbuße von 25 Euro zu rechnen. Wenn man aber, bevor man dem Bearbeiter das Anmeldeformular übergibt, gleich den Fall darstellt: „Leider habe ich total verschwitzt mich anzumelden, ich bin letztes Semester eingezogen“, dann signalisiert man schon dem Bearbeiter, dass man in gewisser Weise
„Unrechtsbewusstsein“ hat. Diese Ehrlichkeit sollte der Bearbeiter dann auch in seine Entscheidung einfließen lassen.

Vielleicht interessant:
Für Studenten gibt es oftmals einige „Geschenke“ von der Stadtverwaltung oder vom Nahverkehr.

In Stuttgart bekommt zum Beispiel ein Student mit Hauptwohnung in Stuttgart ein Semesterticket gratis (Wert: 145 EUR).

Gruß
Matze

Hi Stefan!

Besteht am neuen Wohnsitz Zweitwohnsitzsteuer?
Falls das so sein sollte und das gilt dort auch für Studenten (ist nicht überall so), reagieren die Behörden auf verspätete Anmeldung etwas verschnupft…

LG Ulli – mit studierende Tochter… allerdings in einer Stadt mit „Befreiung für Studierende“ von der Steuer…

MOD: wg. Archivtauglichkeit Tippfehler in Titel korrigiert

Hallo,

vielen Dank schonmal!

Also ist anscheinend so, dass kaum einer der Studenten hier gemeldet ist. Nunja, geiwsse Vorteile bekommt man mit dem Hauptwohnsitz hier, allerdings sind diese sehr niedrig, zumal die KFZ-Verischerung hier deutlich höher ist als an meinem Hauptwohnsitz, also lohnts sich nicht ;-(

Anscheinend wollen die hier keinen Mietvertrag sehen. A wird es evtl. schriftlich machen.

LG SB

[MOD] Vollzitat entfernt

Hallo,

sein Fahrzug muss man NICHT ummelden! Es ist nur geregelt, dass, wenn ein Fahrzeug zugelassen wird, es nur am Hauptwohnsitz möglich ist. In diesem Fall ist das Fahrzeug bereits zugelassen, man hat nur evtl. einen neuen Hauptwohnsitz am Studienort (hängt von deinen jeweiligen Aufenthaltszeiten ab).
Solange der alte (elterliche) Wohnsitz noch besteht, kann das Fahrzeug weiterhin so gemeldet bleiben.

Gruß

Matze