Zweitwohnsitz anmelden

Wenn man für ca. 1/2 Jahr etwa 3 Tage die Woche in einer Wohnung des Arbeitgebers wohnt muss dies dann als Zweitwohnsitz angegeben werden. Sprich muss man sich in der entsprechenden Gemeinde anmelden?

Servus,

es gibt in solchen Zusammenhängen Ausnahmen von der Meldepflicht. Da Melderecht Ländersache ist, kann man dazu nur etwas sagen, wenn man das Bundesland kennt, in dem die Wohnung liegt.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

Ab dem 1.11.15 ist das Melderecht bundeseinheitlich in einem Bundesmeldegesetz geregelt.
Also mal danach die Suchmaschine des geringsten Misstrauens befragen.

Gruß
HaWeThie

Hallo,

in den Meldegesetzen geht es um Haupt- und Nebenwohnungen. Man sollte das also nicht mit den Begriffen und Definitionen aus den Steuergesetzen (z.B. Zweitwohnsitz, doppelte Haushaltsführung) vermischen. Eine Nebenwohnung nach dem Meldegesetz muss z.B. noch nicht zu einer Zweitwohnungssteuer führen. Nebenwohnung ist daher jede weitere Wohnung neben der Hauptwohnung.
Befindet sich die Nebenwohnung beispielsweise in Bayern, dann wäre sie als Nebenwohnung nach dem Meldegesetz anzumelden, in BaWü hingegen nicht. In Bayern und einigen anderen Bundesländern ist das ab 2 Monaten nötig in allen anderen ab 6 Monaten. Ab bedeutet hier aber nicht, dass erst dann die Anmeldung nötig wäre. Die muss spätestens nach 2 Wochen erfolgen. Man muss also abschätzen, wie lange das Bewohnen der Nebenwohnung dauern wird. Das kann aus der Dauer des Mietvertrages oder etwa einer vorübergehenden Versetzung/Abordnung haumichtot hervorgehen.
Hinsichtlich des 2- oder 6-Monatszeitraumes muss man sich leider durch das Meldegesetz für das Bundesland wursteln, wo diese Wohnung liegt.

Grüße

Hallo,

das ist mir im ganzen Gewusel tatsächlich durch die Lappen gegangen, dass man sich hier mal durchgerungen hat, die Kleinstaaterei aufzugeben. Ab 1.11. gelten also für Nebenwohnungen die 6 Monate und auch erst dann braucht sie angemeldet werden.

Grüße

Hallo hejumi,
„ca.1/2Jahr“ ist sehr schlecht zu beurteilen. Knapp unter 1/2Jahr ist ja auch „ca.“
Aber gehen wir mal davon aus, dass Du knapp über 1/2Jahr in einer anderen Stadt lebst, dann müsstest Du Dich dort Melden. Wenn Du aber in dieser Zeit wiederum längeren durchgehenden Urlaub hast, oder sogar von Deinem Arbeitgeber in eine andere Stadt beordert wurdest unterbrichst Du, so viel ich weis, diese Zeit und das halbe Jahr fängt wieder bei Tag eins an.
Viele Städte verlange eine Zweitwohnsitz-Steuer. Auch wird sich die GEZ und andere bei Dir melden. Da würd ich genau prüfen, ob es wirklich nötig ist.

Gruß
Kleiner Racker