Habe eine indirekte Frage zur doppelten Haushaltsführung!
Ich habe z. Zt. einen Hauptwohnsitz in Köln, und einen Zweitwohnsitz (beruflich bedingt) in einem Vorort von Hannover. Nun möchte ich nach Hannover umziehen, und als ich gestern im Bürgeramt Hannover war, wurde mir gesagt das ich begründen(!) müsste warum ich hier in Hannover NICHT meinen Hauptwohnsitz haben möchte, sondern „nur“ einen Zweitwohnsitz. Oder andersrum: Ich müsste begründen warum ich in Köln einen Hauptwohnsitz haben möchte/muß!
Den Hauptwohnsitz in Köln möchte ich behalten (bin am WE immer dort), und den Zweitwohnsitz ändern von Hemmingen nach Hannover. Dies muß ich aber begründen!? Wie begründet man warum man in Köln einen Hauptwohnsitz braucht, und in Hannover nur einen Zweitwohnsitz haben will?
Ich habe gestern erwähnt das mein Lebensgefährte in Köln noch wohnt, und ich deswegen dort auch noch angemeldet bin. Aber dies wäre wohl „kein Grund“ warum man den Hauptwohnsitz nicht in Hannover anmelden könnte!
Wie kann ich das nun formulieren? Ich muß es schriftlich abgeben.
Was sind trifftige Gründe?
Ach ja, was muß ich generell wegen der „doppelten Haushaltsführung“ beachten? Muß ich irgendwelche Formulare, Verträge, sammlen? Wie gebe ich das bei der Steuererklärung an? Ich muß es doch nachweisen, oder?
zunächst einmal: Ich bin kein Anwalt oder Steuerrechts-Experte, aaaber …
Ich habe z. Zt. einen Hauptwohnsitz in Köln, und einen
Zweitwohnsitz (beruflich bedingt) in einem Vorort von
Hannover. Nun möchte ich nach Hannover umziehen, und als ich
gestern im Bürgeramt Hannover war, wurde mir gesagt das ich
begründen(!) müsste warum ich hier in Hannover NICHT meinen
Hauptwohnsitz haben möchte, sondern „nur“ einen Zweitwohnsitz.
Oder andersrum: Ich müsste begründen warum ich in Köln einen
Hauptwohnsitz haben möchte/muß!
Dem ist wohl so. Aber „Lebensmittelpunkt“ in Köln, da Dein Lebensgefährte dort wohnt, das sollte schon ausreichen. Ganz sicher ausreichen würde es, wenn ihr verheiratet wärt
[…]
Ach ja, was muß ich generell wegen der „doppelten
Haushaltsführung“ beachten? Muß ich irgendwelche Formulare,
Verträge, sammlen? Wie gebe ich das bei der Steuererklärung
an? Ich muß es doch nachweisen, oder?
Ich habe gelernt, dass die Frage des melderechtlichen Wohnsitzes für die steuerrechtliche Diskussion „Doppelte Haushaltsführung“ keinerlei Bedeutung hat. D.h. Du kannst Dich melden, wo Du willst, es spielt für die Steuererklärung keine Rolle.
Du solltest alle Rechnungen und Belege sammeln, die Dir wegen der zweiten Wohnung anfallen. Dazu zählen neben den Umzugskosten die Einrichtung, Miete, Unterhalt der Wohnung, Fahrtkosten nach Köln und zurück, etc. Diese Summe kannst Du dann steuerlich absetzen.
es geht Hannover schlichtweg darum, möglichste viele Hauptwohnsitze zu haben, da sich danach die Landeszuweisung richtet, pro Nase. Das man das aber noch begründen muss, soll, warum und wieso erschliesst mir nicht. Du kannst dich melden wo du willst.
Im Jahre 84 hat mich mal einer auf dem Wohnungsamt (damals EX DDR und akuter Mangel)gefragt, wer mir denn eigentlich erlaubt habe , einfach hierher zu ziehn. Irgendwie passte das wohl nicht in deren Plan
wie gesagt, der wichtigste Punkt ist der Lebensmittelpunkt. Einem Partner am Hauptwohnsitz zu haben ist sehr hilfreich. Wohnt der Partner auch noch in der Wohnung des ersten Wohnsitzes, um so besser.
Bist Du Mitglied in einem Verein und kann Dir in dem Verein jemand bestätigen, dass Du aktiv am Vereinsleben teil nimmst? Auch dass hat bei mir geholfen.
Dazu hat es sich als hilfreich erwiesen, solche Ummeldungen kurz vor Schließung des Amtes durchzuführen. Manche wollen sich da nicht mehr auf eine mögliche Diskussion einlassen.
Hallo,
Solange man nicht verheiratet ist, spielt der Lebensmittelpunkt beim Lebensgefährten oder Tätigkeit im Verein überhaupt keine Rolle.
Das Meldegesetz geht rein von der Frage aus:
Welche Wohnung ist die vorwiegend genutzte Wohnung?
und die vorwiegend genutzte Wohnung ist dann die Hauptwohnung.
So wird es jedenfalls in meiner Gemeinde in Nürnberg (Bundesland Bayern) gehandhabt. Gesetzliche Grundlage: Art. 16 Bayer.Meldegesetz.
Vielleicht die Begründung so schreiben (wenn es sich auch tatsächlich so verhält), dass man sich in der Nebenwohnung nur 2-3 Tage pro Woche aufhält und evtl. eine Bestätigung des Arbeitgebers dazulegen, dass man nur 2-3 Tage in dieser Stadt arbeitet wo die Nebenwohnung ist.
Ist man verheiratet so ist Hauptwohnung die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie; damit wäre die Begründung einer Nebenwohnung am Ort der Arbeitsstelle kein Problem.
Steuerlich gesehen muß man das Steuergesetz und das Meldegesetz als völlig unabhängig voneinander laufende Gesetze sehen.
Gruß
Sid
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