Hallo,
ich befürchte, dass ich nicht verbindlich antworten kann.
Ich bin Fachmann für deutsches Recht. Und deutsches Recht ist nicht übertragbar auf andere Staaten, nicht einmal auf EU-Staaten.
Die Steuerfrage wird sicherlich ein Steuerberater beantworten können. Oder die Lohnsteuerhilfe e.V.
Die ist preisgünstiger…manch mal auch umsonst…
Ich bin mir ziemlich sicher, dass der Pkw in AT zugelassen werden muss, wenn man seinen regelmäßigen Lebensmittelpunkt dort begründet. In Deutschland muss man in diesen Fällen nach 3 Monaten das Fahrzeug in Deutschland zulassen.
Sonst begeht man ein Steuervergehen.
Ob das so auch in AT ist, weiß ich nicht.
Und der Zweitwagen der Mutter? Könnte zulässig sein, wenn nachgewiesen werden kann, dass das Fz regelmäßig auch in Deutschland geführt wird. Z.B. um die Eltern zu besuchen.
Aber wie gesagt: ich weiß nicht, wie die Behörden in AT das sehen.
Tut mir leid, dass ich nicht genauer antworten kann.
Viel Glück beiden weiteren Recherchen,
Hans Niemann