Zweitwohnsitz, Fahrtkosten

Liebe Experten!

  1. Wann können Fahrtkosten (Hin- und Rückfahrt) steuerlich abgesetzt werden? Muss ein Zweitwohnsitz dazu angemeldet sein? Muss eine Familie am alten Wohnsitz leben?
  2. Wie ist das mit der Zweitwohnsitzsteuer für Mecklenburg-Vorpommern: Wird diese am Verdienst berechnet?

Vielen Dank und beste Grüße!

Hi,

  1. Wann können Fahrtkosten (Hin- und Rückfahrt) steuerlich
    abgesetzt werden?

erste Voraussetzung, es muss sich um tatsächlich gefahrene Fahrten handeln
Man kann die Fahrten von der weiter entfernt liegenden Wohnung anerkannt bekommen, wenn dort der Mittelpunkt der Lebensinteressen ist.

Muss ein Zweitwohnsitz dazu angemeldet sein?

Melderecht ist steuerlich nur ein Indiz, keine Voraussetzung

Muss eine Familie am alten Wohnsitz leben?

schau mal unter doppelter Haushalt

und müssen tut man sicher nicht, es kommt aber auf den Einzelfall an, was man dann steuerlich absetzen kann

  1. Wie ist das mit der Zweitwohnsitzsteuer für
    Mecklenburg-Vorpommern: Wird diese am Verdienst berechnet?

sorry, keine Ahnung

http://www.google.de/search?sourceid=ie7&q=Mecklenbu…

Schöne Grüße
C.