ich habe dieses Jahr ein Schreiben bekommen das meine
Freistellung von 6 auf 4 Jahre verkürzt wurde. Ich habe ab jetzt noch 8Monate. Nun möchte ich aber in eine ca. 10km entfernte Ortschaft umziehen aber ungern möchte ich diese Feuerwehr für die restlichen 8 Monate verlassen bzw wechseln…
gibt es IRGENDWIE eine Möglichkeit das mit einem Zweitwohnsitz zu Regeln?
Moin!
Ich weiß ja nicht, wie das bei euch geregelt ist mit den Freiwilligen Einsatzdienst, natürlich leidet die Einsatzfähigkeit bei 10km Entfernung. Nur dass man „gezwungen“ wird bei Wohnortswechsel in solch einem nahen Areal gleichzeitig die FF mitzuwechseln wäre mir neu. Bei uns wäre es kein Problem Mitglied im Löschzug zu bleiben und dadurch die Zeit vollzumachen, kannst ja mal nachfragen?!
Da kann ich dir leider nicht weiterhelfen, weil ich zuwenig Hintergrundinformationen habe. Frag doch mal ganz einfach bei der Gemeinde nach.
Gruß OBMBM
einfach in der alten Feuerwehr bleiben und weiterhin zu den Übungen gehen. Dann wirst Du ja notiert, dass Du die Übungseinheiten usw. mitgemacht hast und dein Kommandant kann dich völlig legal und ohne Probleme beim Landkreisamt melden. Nach 8 Monaten hat sich ja dann die Verpflichtung erledigt.
10 km für 8 Monate sollten eigentlich kein Problem darstellen.
Ich selbst musste augrund meiner Arbeit über 200 km von meinem Heimatort wegziehen, aber noch innerhalb des gleichen Bundeslandes und bin immer noch als aktiver in meiner Löschgruppe.
An deiner Stelle solltest du mit deinem Löschgruppenführer das Thema vorab besprechen, wie deine Gemeinde / Stadt zu dem Thema steht.
Auch ein Gespräch mit dem Zständigen innerhalb der Gemeine- bzw. Stadtverwaltung ist hilfreich.
bespreche dies mit dem Abteilungkommandanten, er kann Dir sicher weiterhelfen. Der Umzug in ein 10 km entfernten Ort kann sicher nicht heißen, dass man aus der Feuerwehr austreten muss.
Die Häufigkeit der Teilnahme an den Proben/Übungen ist entscheidend und ob man bei Einsätzen verfügbar ist. Ein Zweitwohnsitz sollte hier eigentlich kein Thema sein.